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Dienstag, Oktober 29, 2013

Keine Anpassung der Vergütung beim Verfahrensbeistand

BGH lehnt Anpassung der Vergütung für Verfahrensbeistände oberhalb der gesetzlichen Fallpauschalen ab. Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte dann bald keine qualifizierten Personen mehr finden, die bereit sind, den Job in umfangreichen Verfahren für einen Hungerlohn zu übernehmen.

Hier wurde eine RAin in einer umfangreichen Kindschaftssache zum VB bestellt und sollte auch Bezugspersonen in die Gespräche einbeziehen. Die Kollegin beantragte als Vergütung rd. 1.500,00 EUR, das AG bewilligte 550,00 EUR.


BGH, XII ZB 667/12, Beschluss vom 9. Oktober 2013

Mittwoch, August 04, 2010

Sind wir ein unmündigeres Volk als die Kenianer?

In Kenia wird derzeit über eine neue Verfassung abgestimmt.

Unser Grundgesetz sieht auch eine Volksabstimmung vor:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Seit 20 Jahren ist die deutsche Einigung vollzogen, wenn auch noch nicht vollendet. Wo ist die Kommission, die im Auftrag des Deutschen Bundestages einen Verfassungsentwurf erarbeitet, der in 10 Jahren zur Abstimmung gestellt wird?

Eine Neugliederung der Bundesländer, eine Konkretisierung des Grundrechtekataloges, der Gesetzgebungskompetenzen oder eine Begrenzung der Wiederwählbarkeit von Abgeordneten auf zwei Legislaturperioden wäre mein Wunschzettel.

Aus dem Berufspolitiker muss ein Politiker aus Berufung werden.

Samstag, November 14, 2009

Echt Geniales System

Am Samstag zu IKEA zu gehen, ist sicher nicht der ideale Zeitpunkt; sei's drum.

Es gibt neuerdings sog. Express-Kassen, an denen die Kunden die Ware selber scannen und mittels Karte bezahlen können. Das System soll wohl schneller, einfacher und billiger sein, als das herkömmliche mit Kassenkraft, die scannt und kassiert.

Was mir aufgefallen ist; der Laden war sehr gut besucht, es hatten sich lange Schlangen vor den Kassen gebildet. Trotzdem waren nicht alle Kassen besetzt. Das könnte ich vielleicht noch verstehen.

ABER:

An den sog. Express-Kassen standen ein oder zwei Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen um den Kunden oder Kundinnen den Umgang mit dem Scanner oder der Scannerin zu erklären (ich hoffe die Wortwahl ist politisch korrekt genug).

Und vor dem Ausgang waren weitere Mitarbeiter damit beschäftigt, die Einkaufswägen der Kunden zu überprüfen, ob tatsächlich alles gescannt und bezahlt wurde, was da so der Heimat entgegen gefahren wurde.

Ich hätte es deutlich besser empfunden, wenn dieser Personaleinsatz dazu verwendet worden wäre, die geschlossenen Kassen zu besetzen und so den Durchlauf zu erhöhen.

Aber diese Idee ist wohl viel zu einfach, als dass eine Unternehmensberatungsfirma daruf kommen könnte.

Ich Könnte Etwas Anderes

vorschlagen...

Mittwoch, September 30, 2009

Überflüssiger Zusatz

Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.
Das erfreut das Herz des geneigten Lesers. Doch es geht weiter:

Im Wiederholungsfalle kann ihr Mandant nicht mit einer erneuten Einstellung rechnen.
§ 153 StPO setzt die Unschuldsvermutung um, indem der Konjunktiv verwendet wird.

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Der meines Erachtens überflüssige Zusatz, beinhaltet jedoch das genaue Gegenteil, nämlich: Ihr Mandant ist zwar schuldig im Sinne des Gesetzes, aber wir lassen noch einmal Gnade vor Recht ergehen. Lassen wir die Rechtsmeinung einfach so stehen, über die Schuld meines Mandanten entscheidet nicht die objektivste Behörde der Welt, sondern ein unabhängiges Gericht.

Mittwoch, September 23, 2009

Ein Witz

Frau Rütting verlässt die Grünen, weil Frau Künast einen Fisch erschlagen hat.

Den Ausschlag für ihren Austritt bei den Grünen habe ein TV-Auftritt der Fraktionsvorsitzenden Renate Künast im August gegeben. Dort ist nach Angaben der ARD-Sendung zu sehen, wie Künast einen Fisch angelt, ihn vom Haken löst und erschlägt.


Das war die Realität. Und nun der versprochene Witz:

Die Lehrerin trifft Fritzchen beim Angeln am Bach. Er nimmt eine Forelle vom Haken, legt den zappelnden Fisch auf einen Stein und schlägt ihn mit einem Knüppel tot.
Sag mal, Fritzchen, ist das nicht grausam?, fragt die Lehrerin.
Darauf Fritzchen: "Ach, wissen Sie, die Viecher sind es eben nicht anders gewöhnt".

Die Moral: Entweder entscheidet sich die Menschheit dafür, Radikal-Veganer zu werden, oder wir müssen akzeptieren, dass in der Natur das Überleben des einen oft den Tod eines anderen Lebewesen bedingt.

Freitag, Mai 08, 2009

Ent-Emotionalisierung

Ob die Jugend ein Alkoholproblem hat, weil die Erwachsenengeneration ein Alkoholproblem hat, weil die Werbung für alkoholische Getränke omnipräsent ist, wage ich zu bezweifeln. Die ständigen Reize mögen das ihre dazu beitragen, Alkohol war aber schon immer Bestandtteil unserer Kultur.

Was mich bewegt ist eine Ent-Emotionalisierung oder sollte ich schreiben, Verrohung, der Gesellschaft? Virtuell einem Gegner den Kopf wegzuschießen und das Blut spritzen zu sehen, ist das eine. Ist ja nur virtuell. Einem Menschen beim Leiden zuzuschauen und statt zu helfen, ein Video aufzunehmen und Fotos zu machen, ist das andere.

Die Jugend trifft sich zum Koma-Saufen. Ein junges Mädchen setzt eine 0,7l Flasche Wodka an, leert diese in wenigen Sekunden und wird bewußtlos. Das Video kann bei You-Tube bestaunt werden.

“Man” betrinkt sich auch heute nicht mehr im Freundeskreis, sondern verabredet sich via sms und e-mail mit wildfremden Personen zum flash-mobbing. Das Saufen hat Event-Charakter. Auf Hilfe darf “man” bei diesem wildfremden Publikum nicht hoffen; der medizinische Notfall, das Anrücken der Sanitäter mit Sirene und Blaulicht gehört zum Unterhaltungsprogramm. Das Anfertigen von Videos und Fotos mit den Multimedia-Handys zum Beweis, “Ich war dabei” und zur raschen Verbreitung im Netz ist wichtiger.

Vorurteile eines spießigen CDU-Möchtegernpolitikers ? Mitnichten.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei liegt mir gerade eine dicke Strafakte zur Einsicht vor. In einer Privatwohnung treffen sich 4 Personen, darunter ein Minderjähriger. Es wird Alkohol und Heroin konsumiert, der Wohnungsinhaber bricht mit Atemnot zusammen. Man legt ihn in die Badewanne, um ihn abzukühlen. Der junge Mann ist am Sterben. Statt einen Krankenwagen zu rufen, hauen die “Gäste” ab, treffen im Treppenhaus einen weiteren Besucher. Der “XY” ist tot, zum Beweis zeigen sie ihr Handy mit Fotos, die XY in der Badewanne zeigen.

Etwas läuft falsch in der Gesellschaft. Noch mag es sich um spektakuläre Einzelfälle handeln, doch auch bei einem Eisberg ragt nur die Spitze aus dem Wasser während das eigentliche Problem viel tiefer liegt.

Samstag, März 21, 2009

Spruch zum Wochenende

Der Spruch zum Wochenende kommt heute von der Besten Ehefrau aller Zeiten:

Dein Haar - vorne gelockt, oben gelocht...

Sonntag, März 01, 2009

Verstaatlichungstendenzen

Alle Welt schreit nach dem starken Staat, schreit nach verstaatlichten Unternehmen. Als ob der größte Feldversuch des praktizierten Sozialismus nicht vor fast genau 20 Jahren grandios gescheitert wäre.

Also ich wähle lieber aus nur noch 5 statt bisher 10 sofort verfügbaren Modellen eines Produktes aus, als mich auf eine Warteliste setzen zu lassen, auf der ich für ein Standardmodell als Parteimitglied 5 und als Nichtmitglied 10 Jahre bis zur Zuteilung warten müsste.

Dienstag, Dezember 30, 2008

Neues Jahr - neues Glück

Heute habe ich nach 9 Jahren und 10 Monaten meine Tätigkeit bei Schütz & Künzel in Weinheim beendet.

Beim Aufräümen meines Schreibtisches habe ich noch einen Gutschein der Buchhandlung Beltz vom 17.02.2003 anlässlich meines 34. Geburtstages gefunden. Meine schüchterne Frage, ob ich den noch einlösen dürfe, wurde in überzeugender Art und Weise beantwortet. "Aber selbstverständlich, wenn es ein Gutschein von UNS ist, dann können Sie auch noch alte DM-Gutscheine bei uns einlösen"

So habe ich mir etwas verspätet noch eine Freude zum Geburtstag gemacht.




Den Rest des Nachmittages habe ich meine persönlichen Dinge, Bücher, Unterlagen und Zeitschriften zusammengeräumt.



Mit dem Ergebnis kann ich zufrieden sein. Doch etwas Wehmut bleibt.

Ab dem 01. Januar 2009 werde ich meine Zelte in der Kanzlei Gutting, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen aufschlagen.

P.S.: Tantchen werde ich leider zurücklassen müssen.

Dienstag, Dezember 09, 2008

Ich habs gewusst

Hier hatte ich mich frühzeitig in Sachen Pendlerpauschale festgelegt und auch die K0alit0n scharf kritisiert.

Heute werde ich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Schade, dass manche Politiker so beratungsresistent sind.

Montag, November 24, 2008

Rechtsstaat-Terrorregime

Herr Klar kommt nach 26 Jahren frei. Herr Vietor, Flugkapitän der Landshut gibt deshalb sein Bundesverdienstkreuz zurück.

In einem Terrorregime werden Staatsfeinde an die Wand gestellt und erschossen oder wie die Opfer der RAF aus dem Hinterhalt liquidiert.

Opfer und deren Hinterbliebene müssen die Freilassung weder verstehen noch billigen. Sie brauchen sich ihrer Emotionen auch nicht zu schämen.

Der Rechtsstaat gibt auch dem Terroristen Klar eine Chance, sein Leben in Freiheit zu beschließen.

Ich bin stolz darauf, in einem Land leben zu dürfen, wo dieses möglich ist.

Sonntag, November 02, 2008

Venire contra factum proprium

Ein Kollege stellt ein Kündigungsschreiben an einen Anwalt zu, der die Gegenseite seit Jahren vertritt. Das Kündigungsschreiben wird zurückgeschickt, mit dem Vermerk, dass mangels Mandatierung keine Empfangsvollmacht bestehe.

So weit, so gut.

Allerdings wird, nachdem das entsprechende Mandatsverhältnis ausdrücklich bestritten wurde, auf 1 1/2 Seiten inhaltlich zur Wirksamkeit der Kündigung Stellung genommen und am Ende des Schreibens findet sich eine Kostennote.

Entweder war der Kollege doch mandatiert, dann war die Rücksendung unerheblich, oder er hatte wirklich kein Mandat, dann ist die Frage nach der Berechtigung der Honorarforderung erlaubt. Ohne Auftraggeber käme ja nur eine Geschäftsführung ohne Auftrag in Frage, dann müsste derjenige, in dessen vermeintlichem Interesse die Zurückweisung der Kündigung erfolgt ist, auch die hierfür entstandenen Kosten tragen. Ob DAS allerdings auch noch in dessem Interesse lag, wage ich zu bezweifeln.

Und ein Schadenersatzanspruch wäre höchstens in Form der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Arbeitszeit nebst Spesen zu leisten, die für die bloße Rücksendung des Kündigungsschreibens angefallen ist. Eine substantielle Auseinandersetzung mit den mehr oder weniger schwierigen Rechtsfragen, die durch das Kündigungsschreiben inhaltlich aufgeworfen werden, war jedenfalls werder angemessen noch notwendig.

Dienstag, Oktober 28, 2008

Umfrage - Wie halten es die Kollegen mit niedrigen Forderungen

Zu meinem Artikel von gestern wurde ein sinngemäßer Kommentar hinterlassen, wonach es sich nicht lohne eine so niedrige Forderung (ca. 160,00 EUR) mit allen Konsequenzen weiterzuverfolgen.

Wie fast immer in der Juristerei meine ich, es kommt darauf an. Ich selbst habe nicht vor, den Fachanwaltstitel für mikropekuniäre Angelegenheiten zu erwerben.

Ein Unternehmen, welches zum Großteil Verträge mit Forderungen im fünfstelligen Bereich eingeht und begründet, ist sicher gut beraten, Forderungen unterhalb einer kritischen Größe einfach auszubuchen.

Eine (Zahn-)Arztpraxis, womöglich in einem sozialen Brennpunkt angesiedelt, kann es sich m.E. nicht leisten, die geringen Zuzahlungsbeträge und Selbstbeteiligungen nicht beizutreiben, weil es sich sonst sehr schnell herumspricht, wo sich ein neuer billiger Doktor niedergelassen hat. Eine konsequente und unwirtschaftliche Behandlung von Außenständen im Einzelfall kann daher durchaus Sinn machen, weil sie die Profi-Schuldner fern hält.

Lange Vorrede, kurzer Sinn, nun haben meine Leser das Wort, ihre Meinungen zum Thema oder Erfahrungen mitzuteilen.

Dienstag, Oktober 21, 2008

Die spinnen, die Richter

Aus einer Verfügung eines Arbeitsgericht (es geht um die Anordnung des persönlichen Erscheinens sämtlicher Partner (Ärzte) einer Gemeinschaftspraxis):

D. Bekl. Ziff. x wird aufgefordert, umgehend die dringenden Gründe darzulegen und glaubhaft zu machen, die einer Folgeleistung der Anordnung des persönlichen Erscheinens entgegen stehen sollen. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass allein die Einbestellung von Patienten zum Zwecke einer Behandlung dem besonderen Gepräge einer Arztpraxis entspricht und insofern wohl keinen dringenden Entbindungsgrund darstellen dürfte

Auch wenn es sich nicht um eine Geburtshilfepraxis handelt, bei der die dringenden Entbindungsgründe offen zu Tage treten, würde ich mal damit argumentieren, dass die Patienten sämtlich an einer behandlungsbedürftigen Krankheit leiden, was für meinen Geschmack eine gerichtsbekannte Tatsache darstellen sollte.

Dienstag, September 30, 2008

Die Räuber-Hotzenplotz-Klimax und das Bundesarbeitsgericht

haben ja eigentlich nichts miteinander zu tun. Doch heute habe ich mit meinem Kollegen einen Fall besprochen, in dem der Arbeitgeber nach mehreren Abmahnungen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hat. Das BAG hat mit Urteil vom 15.11.2001 - Az.: 2 AZR 609/00 ausgesprochen, dass die grundsätzliche Warnfunktion der Abmahnung dann verloren gehen kann, wenn zu viele Abmahnungen ausgesprochen werden. Dann, so das BAG, habe der Arbeitgeber unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass er ein weiteres Fehlverhalten eben nicht wieder nur mit einer Rüge, nichts anderes stellt die Abmahnung dar, sondern mit schärferen Mitteln ahnden werde.

Es genügt also nicht mit mehrfachen stereotypen Formschreiben ein Verhalten zu rügen und Konsequenzen anzudrohen, sondern es ist eine Steigerung des Appells erforderlich.

Da ich dazu neige mir juristische Sachverhalte anhand einprägsamer Beispiele zu merken, bin ich als Vater zweier Kinder im passenden Alter auf den Räuber Hotzenplotz gekommen.

In dieser wunderbaren Geschichte von Ottfried Preussler ist Kasperl im Schloß des großen und bösen Zauberers Petrosilius Zwackelmann gefangen. Auf seiner Suche nach einem Fluchtweg stößt Kasperl auf mehrere Räume, deren Türen wie folgt beschriftet sind:

1 - Eintritt streng verboten
2 - Eintritt strengstens verboten
3 - Eintritt allerstrengstens verboten

So etwas nenne ich vorbildlich.

Mittwoch, September 17, 2008

Optimistische Politik

In der ganzen Debatte um Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenauswertung und Datenverlusten bleibt ein Aspekt meiner bescheidenen Meinung nach völlig unberücksichtigt. Nämlich der Aspekt eines politischen Wandels.

Gewiss, wir haben die beste aller Regierungen, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die Grund- und Menschenrechte achtet und die Daten nur zum Besten der Bürger verwenden wird. Wie kann man sich da Zweifel erlauben, unlautere Motive unterstellen oder gar Ängste schüren ? Also wirklich.

Nun liebe Politiker, die beste aller Regierungen und das demokratischste aller Parlamente, sie beide leiden an einem Makel. Sie sind nicht für die Ewigkeit bestimmt. Regelmäßig konkurrieren die besten aller Wahl- und Regierungsprogramme um die Gunst der Wähler. Und natürlich haben wir neben der besten Regierung, den besten Politikern, den besten Parteien auch die besten und gebildetsten Wähler. Es wäre gar nicht auszudenken, wenn die besten aller Wähler in einem schwachen Augenblick nur die zweitbeste aller denkbaren Regierungen ins Amt hebt.

Eine Regierung, die nicht mehr so fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die die Grund- und Menschenrechte anders versteht und die zahlreichen Daten, das damit verbundene Herrschaftswissen und die daraus resultierende Macht für Zwecke einsetzt, die nicht nur zum Wohle der Bürger bestimmt sind.

Auch im Straßenverkehr gilt; es ist nicht genug eigene Fehler zu vermeiden, man muss auch und immer mit den Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.

Diese Erkenntnis ist nicht neu. Schon der alte Seneca warnte davor dem guten Staat eine Machtfülle anzuvertrauen, die man dem schlechten Staat nie geben würde.

Montag, Juni 30, 2008

Horst, You are my hero

Köhler unterschreibt Urkunde zu EU-Reformvertrag vorerst nicht

.

Die EU soll ja nicht ohne Hirn geführt und erweitert werden, aber diese kopfgesteuerte, nur noch in homöopathischer Dosis demokratisch legitimierte Institution will ich nicht. Dafür hat sie inzwischen zu viele Kompetenzen und unterliegt zu wenig Kontrolle.

Montag, April 07, 2008

Neue Mode - Geotagging

Künftig soll aus digitalen Fotos neben Datum und Uhrzeit der Aufnahme auch noch der exakte Standort ausgelesen werden können, GPS macht's möglich.

Alle schreien nach dem staatlichen Datenschutz und vergessen, dass sie selbst der oberste Datenschützer ihrer eigenen Daten sind.

Denn aus einigen wenigen Bildern, die im internet veröffentlicht werden, lässt sich auf diese Weise problemlos ein Bewegungsprofil erstellen.

(An die ganz aufmerksamen Leser - wer die Fotos gemacht hat, ergibt sich unter Umständen aus dem Kontext !)