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Donnerstag, November 24, 2011

Auszüge aus dem Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 1998 - 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98

Leider wurden die gegen die Einführung des Euro erhobenen Verfassungsbeschwerden als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Nachstehende Zitate entstammen daher auch nicht der Begründung des Gerichts, sondern stellen die Gründe der Beschwerdeführer dar. Es hat kaum 10 Jahre gedauert, um festzustellen, dass die Skepsis der Euro-Gegner mehr als berechtigt war.

Die Entscheidung kann hier im Volltext nachgelesen werden:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980331_2bvr187797.html

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3. Die vorbereitenden Arbeiten für den Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion haben eine lebhafte öffentliche Diskussion insbesondere über die Fragen ausgelöst, ob eine gemeinsame Währung politisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, ob eine - entgegen der Bezeichnung im Vertrag als "Wirtschafts- und Währungsunion" - vorgesehene Währungsunion ohne Wirtschaftsunion Geldwertstabilität sichern kann, ob die Mitgliedstaaten schon die vertraglichen und ökonomischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Währung geschaffen haben und welche Staaten an der Währungsunion teilnehmen sollen.

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Die Bundesregierung verspricht sich von dem Abbau der Währungsschranken eine folgerichtige Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes, mit dem Wegfall der Währungsrisiken auch eine zunehmende Planungs- und Kalkulationssicherheit, das Entfallen währungsbedingter Kosten für Transaktion und Kurssicherung, ein Sinken der Kosten des Zahlungsverkehrs, mehr Transparenz in Preisen und Kosten, neue Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten in einem gemeinschaftsweiten Finanzmarkt (vgl. Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Einführung des Euro, BTDrucks 13/9347, Begründung S. 21). Das Grünbuch der Kommission aus dem Jahre 1995 nennt als weitere Vorteile die Anregung von Wachstum und Beschäftigung sowie eine "vermehrte gemeinsame monetäre Souveränität der Mitgliedstaaten" (Grünbuch über die praktischen Fragen des Übergangs zur einheitlichen Währung, KOM (95), 333 endg., S. 2). Außerdem wird es als Vorzug der Währungsunion angesehen, daß die vergrößerte Währungszone ein Gegengewicht gegen den Dollar und den Yen bilden wird.

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Gegen die Währungsunion wird vor allem eingewandt, daß sie das Ziel der Preisstabilität nicht hinreichend absichere. Die Inflationsgefahren in einer Währungsunion seien größer als bei einem Wettbewerb nationaler Zentralbanken. Vielfach wird die Diskrepanz zwischen der fortbestehenden Selbständigkeit der Haushalts- und Wirtschaftspolitiken der Teilnehmerländer einerseits und der vergemeinschafteten einheitlichen Währung andererseits als grundlegender Konstruktionsfehler der Währungsunion bemängelt. Außerdem wird die Besorgnis geäußert, daß angesichts der Arbeitslosigkeit in Europa und der teilweisen Nichterfüllung der Konvergenzkriterien die Einführung einer gemeinsamen Währung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu früh komme und diese deshalb instabil zu werden drohe (vgl. Willecke , Die Zukunft der D-Mark sowie die Stellungnahme von 165 Professoren der Wirtschaftswissenschaften: "Der Euro kommt zu früh").

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Für die zukünftige Fortentwicklung des Europarechts werde sich nach Einführung einer gemeinsamen Währung das Erfordernis einer wechselseitigen Abstimmung von nationaler und supranationaler Rechtsordnung und einer Rücksichtnahme aufeinander noch verstärken. Hierzu wird vor allem darauf verwiesen, daß die gegenwärtige Europäische Gemeinschaft in ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung die nichtökonomischen Rechtswerte und grundrechtlichen Garantien nicht schwächen, die Bildung einer Währungsunion innerhalb der Europäischen Union den Zusammenhalt dieser Union nicht gefährden und die vorgesehene Erweiterung des Kreises der EG-Mitgliedstaaten nicht erschweren dürfe. Bei der Weiterentwicklung des Europäischen Binnenmarktes müsse - auch vor dem Hintergrund weltoffener Märkte - die rechtsgewährleistende und ausgleichende Funktion des Staates gegenüber den Wirtschaftsmächten gestärkt und das Erfordernis parlamentarischer Legitimation jeder Ausübung von Hoheitsgewalt erneuert und bekräftigt werden.


II.

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...

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1. Der Beschwerdeführer zu 1. sieht sich als Wähler in seinen Rechten auf Teilhabe an einem offenen Prozeß europapolitischer Willensbildung verletzt. Voraussetzung für eine sinnvolle Wahl sei eine objektive, die Probleme nicht verschweigende Informationspolitik der Bundesregierung. Das demokratische Mitwirkungsrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG gewähre insoweit einen Abwehranspruch gegen eine nicht hinreichend unterrichtende Informationspolitik.

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Nach dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei es verfassungswidrig, das in Art. 38 Abs. 1 GG verbürgte Mitentscheidungsrecht der Bürger durch Verlagerung von Aufgaben und Befugnissen des Bundestages so zu entleeren, daß das demokratische Prinzip und die demokratische Legitimation aller öffentlichen Gewalt verletzt werde. Insbesondere der Bundeskanzler und die von ihm geführte Bundesregierung seien dabei, den Beitritt Deutschlands zur Währungsunion durchzusetzen, obwohl die Konvergenzkriterien - durch eine "kreative Buchführung" - nur scheinbar eingehalten würden.

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Neuerdings mehrten sich auch Stimmen, die jene Konvergenzkriterien einer Interpretation zugänglich machen und schon deren annähernde Erfüllung für eine Teilnahme an der Währungsunion genügen lassen wollten. Durch eine solche Auslegung des Vertrages von Maastricht würden die Beschwerdeführer des Maastricht-Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1993 in besonderem Maße getäuscht, da gerade die Unbestimmtheit der Konvergenzkriterien einer ihrer Kritikpunkte gewesen sei. Dies sei aber damals mit Hinweis auf das Erfordernis strikter Einhaltung der Konvergenzkriterien als nicht stichhaltig angesehen worden.

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Auch solle nunmehr - entgegen früheren Aussagen - die Währungsunion ohne eine begleitende politische Union verwirklicht werden und somit als Vehikel zur Erreichung der politischen Union dienen. Die Gemeinschaft empfange aber ihre Legitimation aus der Ausrichtung auf wirtschaftspolitische Themen und Kompetenzen. Bei einer solchen Steuerung aus wirtschaftlicher Perspektive drohe die Integration eine Entwicklung hin zu einer dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip verpflichteten politischen Einheit Europas eher zu hindern als zu fördern.

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Insgesamt bestehe die Gefahr, daß der Kompetenz- und Aufgabenbereich der grundgesetzlichen Demokratie durch eine Politik verlorengehe, die zu einer erheblichen Verlagerung von Aufgaben auf die Europäische Gemeinschaft führe, ohne daß hierüber eine ernsthafte politische Auseinandersetzung stattfinden könne; dadurch werde zugleich das im Wahlrecht zum Ausdruck kommende politische Mitentscheidungsrecht aller Bürger ausgehöhlt.

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2.a) Auch die Beschwerdeführer zu 2. sehen sich durch die gegenwärtige Währungspolitik in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 GG verletzt. Der Deutsche Bundestag habe die Verantwortung für die Währungsunion gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Maastricht übernommen; daher seien die Stabilitätsanforderungen dieses Vertrages eine verbindliche Grenze der Integrationspolitik. Eine Beteiligung Deutschlands an der Währungsunion entgegen dem Konzept der Stabilitätsgemeinschaft sei nicht mehr vom Deutschen Bundestag verantwortet und auch nicht mehr vom Zustimmungsgesetz gedeckt.

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Sollte der Deutsche Bundestag selbst bei seinem Votum über die Teilnahme Deutschlands an der dritten Stufe der Währungsunion das Stabilitätskonzept mißachten, so könne dies unter Berufung auf Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG angegriffen werden, weil die Teilnahme Deutschlands nur dann parlamentarisch verantwortbar sei, wenn die Währungsunion berechenbar bleibe. Die Beschwerdeführer stützen sich dabei insbesondere auf ein subjektives Recht auf Freiheitlichkeit aller Politik. Diese sei letztlich Erkenntnis des Rechts. Deshalb habe der Einzelne ein Bürgerrecht darauf, daß der Deutsche Bundestag sich bei seinen Beschlüssen an das Recht halte. Vertrete er das Volk entgegen dem Recht, so verletze dies das verfassungsbeschwerdefähige Recht auf Repräsentation der Sittlichkeit und der praktischen Vernunft durch die Vertreter des Volkes.

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Die Beschwerdeführer machen außerdem geltend, daß die Europäische Union mit dem Übergang zentraler währungspolitischer Befugnisse substantielle Staatlichkeit gewinne. Den Parlamenten der Mitgliedstaaten verblieben mit der Errichtung der Währungsunion keine Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht mehr. Der Übergang zur Währungsunion führe zur Staatlichkeit Europas und bedürfe deshalb einer neuen Verfassung.

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b) Weiter rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. Zwar stehe das Bundesverfassungsgericht einem grundrechtlichen Schutz gegen inflationäre Vermögenseinbußen bislang eher zurückhaltend gegenüber. Diese Zurückhaltung sei unproblematisch, soweit die Inflation nicht hinreichend sicher auf staatliche Maßnahmen zurückgeführt werden könne. Setze der Staat jedoch - wie bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Währungsunion mit anderen Staaten - die alleinige Ursache für eine Inflation, dann sei der Schutzbereich von Art. 14 GG berührt. Die Beschwerdeführer nennen vor allem sieben Gesichtspunkte, aus denen sich ihrer Auffassung nach eine in diesem Sinne verfassungsrechtlich erhebliche Inflationsgefahr ergebe:

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(1) Die Vereinbarung einer Währungsunion ohne gleichzeitige politische Union sei ein struktureller Fehler des Maastricht-Vertrages, der zwangsläufig inflationäre Entwicklungen begünstige. Bei Fehlen einer politischen Union könne eine am Ziel der Preisstabilität ausgerichtete Politik der EZB von den Mitgliedstaaten unterlaufen werden. Der Vertrag verfolge eine "abwegige Sachzwangstrategie", mit der die politische Union durch die Währungsunion erreicht werden solle. Dagegen lehre alle Erfahrung, daß umgekehrt die politische Union Voraussetzung für eine Währungsunion sei. Ohne eine politische Union sei die Gemeinschaft ein unvollkommener Staat, der die sozialen Fragen gerade wegen der Währungsunion nicht bewältigen könne. Die disharmonische Gestalt der Währungsunion, bei der Wirtschaft und Währung, Markt und Wettbewerb gemeinschaftlich geregelt, das Soziale aber national bewältigt werden solle, sei nur durchführbar, wenn man die Sozialpolitik minimiere. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit gerate eine am Vorrang der Preisstabilität ausgerichtete europäische Währungspolitik mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes in Konflikt.

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(2) Mit dem Wegfall des Währungswettbewerbs zwischen den nationalen Zentralbanken entfalle ein zentrales Element der Stabilitätssicherung. Unter dem bisherigen System des EWS sei derjenigen Währung die Funktion einer Ankerwährung zugefallen, der die Anleger das größte Vertrauen entgegenbrächten. Auf diese Weise sei ein Wettbewerb um die Position der Ankerwährung entstanden, der für eine stabilitätsorientierte Politik aller Mitgliedstaaten gesorgt habe. Die Währungsunion ersetze dieses auf Wettbewerb ausgerichtete System durch eine Monopolstellung der EZB, welche weder dem beschriebenen Wettbewerb ausgesetzt sei noch die Stabilitätsreputation der Deutschen Bundesbank für sich in Anspruch nehmen könne. Zwar orientiere sich die EZB strukturell am Vorbild der Bundesbank; dennoch könne von ihr keine vergleichbar stabilitätsorientierte Geldpolitik erwartet werden, weil es an einer gemeinsamen Stabilitätskultur in den Teilnehmerstaaten fehle.

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Das entscheidende Risiko bestehe darin, daß ein "innerer Dissens" in die Währungsunion hineingetragen werde. Mit der verbindlichen Festlegung der Wechselkurse entfalle die Möglichkeit, daß unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen sich über Preise, Zinsen und Wechselkurse auspendelten. Dadurch würde zum politischen Streit, was zuvor durch Marktmechanismen geräuschlos kanalisiert und geregelt worden sei. Eine derart konfliktbeladene Währungsunion werde sich als Sprengsatz für die Gemeinschaft erweisen.

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(3) Die unterschiedliche Stabilitätskultur werde in den verschiedenen Vorstellungen in Deutschland und in Frankreich über die Prioritäten zwischen Geldwertstabilität und hohem Beschäftigungsniveau besonders deutlich. Insoweit sei bezeichnend, daß die Ziele des Art. 2 EGV durch den Amsterdamer Vertrag ergänzt worden seien und dort nun das hohe Beschäftigungsniveau vor der Geldwertstabilität genannt werde.

(Hervorhebungen vom Verfasser)

Dienstag, November 08, 2011

Politik - eine Tragikomödie

Der Koalitionsausschuss hat nun neben Steuersenkungen, einer Forderung der FDP, auch das von der CSU vorgeschlagene Betreuungsgeld beschlossen.

Auf den allerersten Blick bin ich doch sehr verwundert. Gemäß Art. 6 GG ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Somit erscheint es vertretbar, dass Eltern, die die Ihnen obliegende Pflicht in fremde Hände legen auch dafür bezahlen müssen.

Der Zeitgeist (und der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften) dreht nun dieses verfassungsrechtliche Grundmuster um. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, erwecken den Argwohn der staatlichen Gemeinschaft. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kitaplatz besteht.

Bereits dieses muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eltern haben einen Rechtsanspruch darauf, die Ihnen zuvörderst obliegende Pflicht an fremde Personen übertragen zu dürfen. Und nun kommt das Betreuungsgeld in den Blick.

Also dafür, dass Eltern ihrer ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht nachkommen und sie diese nicht auf dritte Personen abschieben, sollen sie auch noch mit staatlichen Zuschüssen belohnt werden. Sie entlasten hierdurch schließlich die knappen Ressourcen. Wann verlangen eigentlich Azubis ein Akademiegeld, weil sie nicht einen der ohnehin knappen Studienplätze in Anspruch nehmen? Oder wann halten notorische Autofahrer die Hand auf, weil sie keinen Platz im hochsubventionierten  öffentlichen Personen-Nahverkehr besetzen?

Wenn der Staat anfängt auch noch diejenigen zu entschädigen, die zwar ein Recht auf Inanspruchnahme von Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben, aber hiervon keinen Gebrauch machen, dann steht der Staatsbankrott unmittelbar bevor, sollte man meinen.

Aber Moment! Möglicherweise steckt hinter dem Betreuungsgeld ja ein genialer Plan. Was sind denn schon 150,00 € im Monat für die Nichtinanspruchnahme eines Betreuungsplatzes, der den Staat (hier die Bundesländer) pro Monat zwischen 600,00 und 800,00 € kosten würde? Schließlich ist es offenkundig, dass der gesetzlich verbürgte Rechtsanspruch die staatlichen Ressourcen sprengen wird.

Auch das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Jedes Kind (im Alter von 1-3) hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, aber es wurde vom Gesetzgeber bereits einkalkuliert, dass für maximal 30 Prozent der infrage kommenden Kinder auch ein Platz tatsächlich vorhanden sein wird. Welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben, dürfte spannend sein.

Man stelle sich vor, man macht eine Kreuzfahrt. Bei der ersten Sicherheitseinweisung gibt der Kapitän bekannt, dass jeder Reisende einen Platz im Rettungsboot beanspruchen dürfe, aber nur Platz für ein Drittel der Passagiere vorhanden sei. Statistisch sei belegt, dass im Falle einer Havarie 1 Drittel der Passagiere es ohnehin nicht mehr rechtzeitig an Bord schaffe, 1 Drittel in den Booten Platz fände und es das letzte Drittel irgendwie schaffe, sich so lange über Wasser zu halten, bis Rettung in Sicht sei. Ich würde auf der Stelle meinen Reisepreis zurückverlangen und den Reeder wegen Betruges anzeigen.

In der Politik dürfen derart absurde Ergebnisse von Menschen als Erfolg gepriesen werden, ohne dass ein Aufschrei durch die dümpelnde Masse geht. Meines Erachtens sollten die Erfinder des Betreuungsgeldes ihrerseits sämtlich unter rechtliche Betreuung gestellt werden. Doch hierfür fehlt ..... das Geld.

Mittwoch, September 07, 2011

Hartz IV treibt besondere Blüten

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Einer Mandantin wird eine Leistung von € 28,26 nach dem SGB II zugebilligt. Der Betrag ergibt sich nach Anrechnung der Einkünfte des in der Bedarfsgemeinschaft mitberücksichtigten Lebensgefährten.

Das Geld langt vorne und hinten nicht. Es werden diverse Lösungen erörtert.

Unter anderem schlägt der Kundenbetreuer dem Lebensgefährten vor, ihn in einen besser bezahlten Job zu vermitteln, was die angenehme Folge hätte, dass überhaupt kein ALG II mehr an die Mandatin zu bezahlen wäre.

Wirtschaftlich betrachtet ergibt das vordergründig Sinn. ABER:

  • der Lebensgefährte hat seinen Job, ist nicht arbeitssuchend und hat sich daher auch nicht Vermittlungsbemühungen durch die Bundesagentur unterworfen!
  • der Lebensgefährte kann ohne die Kunstfigur der Bedarfsgemeinschaft zumindest seinen Lebensbedarf decken!
  • der Lebensgefährte soll eine sichere Stelle mit Kündigungsschutz aufgeben und in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kündigungsschutztechnisch von vorne anfangen!
Es sollte eigentlich darum gehen, die Einkünftesituation der Mandantin zu verbessern. Das Sozialrecht fingiert hier nämlich einen Unterhaltsanspruch der Mandantin gegen den Lebensgefährten, den es nach dem BGB überhaupt nicht gibt. Trotzdem wollen beide auch in Zukunft unter einem Dach miteinander leben!

Dienstag, Juni 21, 2011

Gedanken zum Euro

Unsere Manager lieben ihn und haben heute in Zeitungsanzeigen zur Rettung aufgerufen.

Ja, er macht das Leben leichter. Zahlungen im ganzen Euro-Wirtschaftsraum ohne Wechselkursschwankungen, bargeldloser Zahlungsverkehr, usw. und so fort.

Der Euro ist in meinen Augen eine Fehlkonstruktion. Wir haben zwar die Maastricht-Kriterien, doch wenn die etwas taugen würden, bräuchten wir nicht den Rettungsschirm.

Es wird aneinander vorbei geredet.

Der Euro ist eine Hütte, die trotz Baufälligkeit von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt wird. Die Stadt verfügt den Abriss.

Die Stadt stellt auf Gründe der Verkehrssicherung ab, die Jugendlichen bringen vor, mangels Ausweichmöglichkeiten sei man auch mit einer Bruchbude sehr zufrieden. Doch das Dach müsse geflickt werden, ein Wasseranschluss wäre schön und eine moderne Schließanlage käme auch recht, und Strom, ja und eine Heizung, eine Klimaanlage, ein Keller und Internetzugang.

Würden all diese Dinge nachträglich eingebaut werden, käme ein Abriss und durchdachter Neuaufbau deutlich billiger, so die Stadt.

Das, so die Jugendlichen, wäre aber nicht mehr unsere uns ans Herz gewachsene Hütte.

Ich für meinen Teil bin für Abriss, weil die Jugendlichen, die emotional an der baufälligen Fehlkonstruktion hängen, früher oder später erwachsen werden.

Wann wird Europa endlich erwachsen?

Donnerstag, Juni 09, 2011

Kinder fragen, Politiker handeln

Ich fahre mit meinen Kindern durch einen Tunnel.
"Papa, was passiert, wenn ein Blauwal hier herein kommt, macht der dann alles kaputt?"
Ja, ein Blauwal könnte mit seiner Schwanzflosse den Tunnel zerstören!
Ich frage weiter, "wo soll denn der Blauwal herkommen?"
Die Kinder sind ratlos, aber wenn...? Das ist unmöglich, sage ich.
Und so weiter und so fort...

Und was machen unsere Politiker?
In Japan wird durch ein Erdbeben von 9,0 ein Tsunami ausgelöst, durch den die Sicherheitsvorkehrungen im AKW von Fukushima ausfallen, es kommt zum Super-GAU.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Erdbeben von 9,0 in Deutschland einen Tsunami auslöst, durch den die hiesigen AKW außer Kontrolle geraten, ist mindestens so hoch wie der Blauwal im Tunnel.

Mit einem Unterschied: Wir verabschieden uns von der Atomenergie, während Tunnel auch weiterhin ohne Sicherheitsvorkehrungen gegen randalierende Blauwale gebaut werden.

Mittwoch, Mai 11, 2011

Quotenirrsinn

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute über eine Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten.

Die SPD hat sich bereits eine Migrantenquote verordnet.

Sieht die Stellenanzeige der Zukunft bald so aus?:

Montag, Januar 17, 2011

Neue Währung

Ich befürchte, uns wird aufgrund grober Fahrlässigkeit des deutschen Gesetzgebers und der europäischen Vertragspartner der EURO um die Ohren fliegen. Denn Griechenland mit seinen wenigen Einwohnern und Portugal und Irland können wir vielleicht retten.

Sobald jedoch ein großer Staat wie Spanien, Italien, Deutschland oder Frankreich unter den Rettungsschirm will, dann stehen wir alle im Regen.

Jetzt mache ich mir Gedanken, wie die Währung heißen könnte, mit der in Deutschland in Zukunft die Staatsschulden ausgewiesen werden. Wir hatten Mark, Reichsmark, Deutsche Mark...

Wie wäre es mit Märkel?

Mittwoch, Oktober 06, 2010

Ich bin verwirrt

Die Klimaforscher prophezeien, dass die Temperaturen, die Meeresspiegel und die Anzahl der Naturkatastrophen steigen werden. Herr Ramsauer stellt eine Winterreifenpflicht in Aussicht. Das OLG Celle Oldenburg hat den bisherigen Wortlaut der Vorschrift als zu unbestimmt bezeichnet.

Ist jetzt Winter, wenn die Metereologen sagen, es ist Winter, also am 1.12., oder ist Winter, wenn es im Kalender steht, 21.12, oder ist Winter, wenn mit Winter zu rechnen ist, oder gibt es bald gar keinen Winter mehr, weil wir das ganze Jahr über April haben werden? Oder meint der Minister einen politischen Winter? Dann kann ich mir von vorneherein jeden Reifenwechsel sparen!

Und ist das überhaupt EU-konform? In Schweden sollen andere Winterzeiten herrschen als auf Malta? Verträgt sich das noch mit dem freien Güter- und Dienstleistungsverkehr?

Jedenfalls wird es keinen Streit mehr bei Unfallregulierungen geben, ob Mehrkosten der Mietwagenfirma für Winterbereifung von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ersetzen sind, oder nicht.

Donnerstag, September 23, 2010

Eine Wette

"Viele Warteschleifen gehen nicht nur auf die Nerven, sondern auch richtig ins Geld. Damit wird jetzt Schluss sein", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am Donnerstag Reuters. Warteschleifen sollten generell kostenfrei werden. Dies gelte sowohl für Telefonate aus dem Festnetz wie auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz. Quelle: reuters.de

Das gibt mit Sicherheit richtigen Ärger. Die bösen Mehrwertrufnummern im Blick wird der Bundestag in seiner Weisheit übersehen, dass man als Kunde auch gerne mal beim Anwalt, Arzt oder Angelsportverein in der Warteschleife hängt, bis man vom Sekretariat zu seinem erwünschten Gesprächspartner durchgestellt wird. Wie das organisatorisch und finanziell bewältigt werden kann, bleibt fraglich.

Und weil das ja ein gutes Geschäft zu werden verspricht, ist wohl nicht ganz unsinnig anzunehmen, dass sich Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber auf die neue Gesetzeslage einstellen und die Kosten für die Anwahl derartiger Mehrwertdienste kräftig erhöhen werden. Ganz im Sinne einer deep-pocket-mentality, denn der Angerufene muss ja für die Zeit in der Warteschleife zahlen. Rechenbeispiel: Durchschnittlich verbringt ein Kunde bei einem 15-minütigem Gespräch 10 Minuten davon in der Warteschleife. Also muss der Telefonkunde 1/3 der Kosten zahlen, der Mehrwertdiensterufnummerninhaber aber 2/3 der Kosten.

Da sich das nicht rechnet, werden die Warteschleifenanbieter sich bestimmt etwas Neues einfallen lassen und sich dem wohl meinendem verbraucherschutz auf die eine oder andere Art zu entziehen wissen.

Fazit: Viel CO2 produziert, ohne zählbares Ergebnis.

Freitag, Februar 19, 2010

Zugangserschwerungsgesetz

Das nenne ich ein feines Gespür für Ironie seitens unseres Bundespräsidenten:

CDU/CSU und SPD verabschieden gegen jede Warnung und wider alle Vernunft ein "Internetsperrengesetz", das auf Betreiben von Zensursula von der Leyen Stoppschilder für Kinderpornoseiten vorsieht.

Zwischenzeitlich hat man sich mit dem neuen Koalitionspartner darauf verständigt, die Seiten, die illegale Inhalte anbieten nicht nur zu kennzeichnen, sondern zu sperren.

Und was macht der Bundespräsident?

Er setzt den Willen des Gesetzgebers um und ein Gesetz tritt in Kraft, das keiner braucht und vor allem niemand mehr haben will.

Ein Tritt in den Allerwertesten des Parlaments, meine ich.

Herr, vergib' Ihnen, denn sie wissen offenbar nicht, was sie tun.

Freitag, Januar 29, 2010

Klimapolitik wird unglaubwürdig - die Basis begehrt auf

Heute habe ich folgenden Antrag an meinen Ortsverband verfasst:

Lieber Vorstand der CDU Heidelberg-Neuenheim,

die Mitgliederversammlung wird zwar zur Wahl der Delegierten einberufen, die den nächsten Landtagkandidaten küren sollen. Es handelt sich jedoch um eine Mitgliederversammlung und somit ein Zusammentreten des höchsten Organs der CDU-Neuenheim.


Die CDU Heidelberg-Neuenheim überlässt den Glauben an Tatsachen religiösen Vereinigungen und Kirchen. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel verlässt sich die Bundesregierung insbesondere Herr Bundesumweltminister Röttgen auf sein Gefühl:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,673568,00.html

"Der Fehler im IPCC-Bericht ist gravierend und hätte nicht vorkommen dürfen", sagte Röttgen dem SPIEGEL. "Wissenschaftliche Genauigkeit ist unabdingbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der politischen Schlussfolgerungen, die wir daraus ziehen." Zwar GLAUBT der Minister weiter an die generelle Beweiskraft des IPCC-Berichts. Dennoch fordert Röttgen Konsequenzen: "Die Entstehung und die Kommunikation des Fehlers müssen grundlegend aufgearbeitet werden."

Ähnliche Beispiele gibt es unzählige.

Skandale wie Climategate oder wie hier die auf einem Schreibfehler beruhende Behauptung, die Himalaya-Gletscher würden bereits 2035 abgeschmolzen sein, so auch der Berater der Bundesregierung Schelnhuber im Oktober 2009

http://www.youtube.com/watch?v=AsQOFDaCx_M

lassen den Schluss zu, dass es an einem wissenschaftlichen Beweis für einen ANTHROPOGENEN Klimawandel fehlt, der bei der Umweltpolitik der CDU-geführten Bundesregierung unabdingbar vorausgesetzt wird.

Ich stelle hiermit den Antrag zu TOP "Verschiedenes", dass die Mitgliederversammlung einen Grundsatzbeschluss fassen möge:


Die CDU Neuenheim distanziert sich von einer unreflektierten Politik des Klimaschutzes und fordert alle Gremien der CDU Deutschlands vom Ortsverband bis zum Bundesvorstand, von den Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäten bis zu den Fraktionen der Landtage, im Bundestag oder Europaparlament dazu auf, auf einen belastbaren wissenschaftlichen Beweis des anthropogenen Klimawandels zu drängen, bevor weitere Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Richtlinien oder sonstige staatliche Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung und Abmilderung des angeblich menschgemachten Klimawandels beschlossen werden, die zu einer weiteren finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande führen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Munzinger

Mittwoch, November 04, 2009

Fragezeichen

Eine gesetzliche Krankenversicherung macht zunächst Schadenersatzansprüche aus übergegangenem Recht dem Grunde nach geltend. Zuerst werden 50% geltend gemacht, später 30% und schließlich wegen des Prozessrisikos auf die Geltendmachung verzichtet.

Da noch keine konkreten Zahlen im Raum standen, und ich die Sache schließlich auch abschließen will, rufe ich bei der Versicherung an und erkundige mich nach der Höhe der Heilbehandlungskosten.

Am anderen Ende der Leitung herrscht zunächst Ratlosigkeit, ich werde auf den übernächsten Tag vertröstet. Dann heißte es, die Kosten seien noch nicht bekannt; man werde sich melden.

Heute geht folgender Brief ein:

Konkrete Kosten können wir nicht nennen. Aufgrund ihrer Ausführungen, steht der Sachverhalt des sturzes zur Diskussion. Ohne diesen wären keine Kosten angefallen.

Ob es diesen gegeben hat und wie die Folgen aussehen, hätten die weiteren Ermittlungen oder ein Gerichtsverfahren ergeben.
Als rechne ich nun gegenüber der Mandantschaft ab und setze statt eines Gegenstandswertes ein dickes, fettes ? ein. Mal sehen, was die Mandantschaft sagt.

Irgendwie ist unser Gesundheitssystem krank, wenn nicht einmal die Höhe übergegangener Ansprüche mühelos zu beziffern ist.

Sonntag, Oktober 25, 2009

Stilblüten im Koalitionsvertrag

Eigentlich wollte ich mir heute in aller Ruhe den Entwurf des Koalitionsvertrages zur Bildung einer Regierung zwischen CDU/CSU und FDP durchlesen. Nach etwa 20 Seiten stelle ich jedoch die Frage, ob dieses Papier tatsäch ernst gemeint, bzw. die PolitikerInnen, die es ausgearbeitet haben ernst zu nehmen sind.

84 Die steuerlichen Entlastungen schaffen die nachhaltige Grundlage für gesunde
85 Staatsfinanzen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die strenge Begrenzung der
86 Schulden nach der neuen Schuldenregel unserer Verfassung.

Es wird also tatsächlich vereinbart, dass Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten sind. Das macht mir keine Sorgen, sondern die Tatsache, dass so etwas, was ich für eine Selbstverständlichkeit erachte, von Regierungsparteien zur Grundlage ihres weiteren Handelns explizit vereinbart werden muss.

471 Das Insolvenzrecht muss den neuen Herausforderungen angepasst werden. Wir
472 werden ein Instrumentarium schaffen, dass es der Bankenaufsicht frühzeitig er
473 möglicht, systemrelevante Finanzinstitute im Rahmen eines geordneten Verfah
474 rens zu restrukturieren.

Leider findet sich in dem gesamten Vertrag keine Definition von "systemrelevant". Die Milliarden, die zur Rettung der Hypo Real Estate aufgewendet wurden, wurden damit begründet, dass dieses Institut "systemrelevant" sei, ebenso die Verstaatlichung dieses Institutes. Ferner geht der Vertrag davon aus, dass die MitarbeiterInnen der Bankenaufsicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen, weil Institute frühzeitig restrukturiert werden sollen. Wenn bestimmte Strukturen aber restrukturierungsbedürftig sind, dann sollte man vielleicht eher etwas an der Systemrelevanz des Institutes ändern und statt in Sand lieber in Beton investieren, als ein marodes Unternehmen zu stützen.

615 Alle Einnahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten stehen dem Ge
616 samthaushalt zur Verfügung. Bei der Erlösverwendung sind die steuerlichen Min
617 dereinnahmen aufgrund des Betriebsausgabenabzugs über alle Ebenen und die
618 laufenden, aus den CO2-Erlösen finanzierten Klimaschutzmaßnahmen in Rech
619 nung zu stellen.


Auch dieser Passus komt doch eher wie ein Grundprinzip kaufmännischen Rechnens vor, wonach Umsatz nicht gleich Gewinn ist, bzw. der Gewinn sich von den Einnahmen abzüglich aller Belastungen errechnet.

824 Deutschland muss wieder zum Gründerland werden. Daher werden wir eine
825 Gründerkampagne in Deutschland starten. Einen Schwerpunkt wird dabei die
826 Nachfolgeproblematik bei der Betriebsübernahme bilden.

Ich armer Trottel hatte mir bisher unter einer Unternehmensgründung immer die Schaffung etwas Neuen und nicht die Fortführung etwas Alten oder "Gebrauchten" vorgestellt. Aber ich lasse mich gerne von der Creme de la Creme der Regierungsparteien eines Besseren belehren.

884 Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Er soll perspekti
885
visch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden.

Atomarer Kohlenstoff wird chemisch durch C dargestellt. Er kommt unter anderem als Grafit, Kohle oder als Diamant in der Natur vor. Als Klimakiller muss hingegen das CO2 (Kohlenstoffdioxid) herhalten, wobei ich nicht so recht an einen anthropogenen Klimawandel glauben möchte. Vor allem nicht bei so viel Ausstoß heißer, kohlendioxid gesättigter Atemluft in Wahlkampfzeiten, der keinen nennenswerten Schaden verursacht hat.


941 Für virtuelle
942 Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewähr
943 leisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden.


Was virtuelle Kraftwerke sind, würde ich gerne wissen. Ich kenne die virtuellen Vermögenswerte eines Dr. Schneider, die als Sicherheiten für Bankkredite herhalten mussten. Ich kenne virtuelle, also nur auf dem Papier existierende Bohr-Systeme der Marke flowtex eines Herrn Schmider oder die virtuell gewinnbringenden Geldanlagen eines Mr. Bernard L. Madoff. Aber virtuelle Kraftwerke, die tatsächlich Energie erzeugen und auch noch erneuerbare, das muss ein Knüller sein. Ich habe noch gelernt, dass Energie zwar nicht verbraucht wird, sondern nur in anderer Form als gespeicherte Arbeit erhalten bleibt, dass sie und nicht die Quelle aus der sie stammt, sich erneuern lässt, ist eine wunderbare Finte politische Nomenklatur. Und während man den bösen Bankern ihre boni streicht, wirft man sie virtuellen Energieerzeugern hinterher.

Dienstag, Oktober 06, 2009

ab 01.01.2010 "Umwelt"-Zone auch in Heidelberg

Meine Heimatstadt Heidelberg ergreift nun auch eine nichtsnutzige, unsinnige Maßnahme und führt ab dem 01. Januar 2010 eine so genannte Umweltzone in weiten Teilen des Stadtgebietes ein.

Der Begriff "Umweltzone" gehört verboten, weil er nur blöde ist. Die Umwelt liegt überall, innerhalb und außerhalb dieser Zone.

Die Maßnahme zur Einrichtung von Umweltzonen gehört verboten, weil sie effektiv nichts bringt. Ein Fahrverbot für ansonsten legal betriebene PKW in besonders ausgewiesenen Zonen ist lächerlich. Es wäre konsequent den Betrieb dieser Fahrzeuge vollkommen zu verbieten, das traut sich offenbar keiner.

Ich erinnere gerne an den Besuch von George W. Bush in Mainz. Die gesamte Innenstadt war für den sonstigen Verkehr gesperrt. Nur offizielle Fahrzeuge durften ihre Abgase verbreiten. Und die Feinstaubbelastung? Die sank nicht, sondern es wurden ausgerechnet an diesem Tag die damals gültigen Grenzwerte überschritten.

Bürger, lass dich nicht verarschen, von einer Politik, die in ihrer Unfähigkeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, Placebos unter das Volk streut.

In einer Elite-Universitätsstadt sollte das nicht klaglos hingenommen, sondern an den Pranger gestellt werden.

Donnerstag, Juli 02, 2009

Der Schwanz wackelt mit dem Hund

Inspiriert durch diesen Artikel, möchte ich davor warnen, die Wehrpflicht abzuschaffen oder durch eine laxe Einberufungspraxis ihr die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen.

Unser Grundgesetz sagt in Artikel 12, dass niemand zu Zwangsarbeiten gezwungen werden darf. Eine ausdrücklich geregelte Ausnahme hiervon stellt die allgemeine Wehrpflicht für junge Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dar.

Aus Gewissensgründen kann an Stelle eines Wehrdienstes in Uniform und Waffe ein ziviler Ersatzdienst geleistet werden.

Dieser zivile Ersatzdienst führt mittlerweile ein munteres Eigenleben.

Während die Bundeswehr eigentlich zur Landesverteidigung derzeit nicht gebraucht wird und ihre Daseinsberechtigung aus humanitären Auslandseinsätzen und einem als aussichtslos zu bezeichnendem Abenteuer in Afghanistan bezieht, vgl. nur das Gedicht von Fontane aus dem Jahre 1847, ist der Zivi für das Funktionieren unseres sozialistischen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken.

Die Wehrpflicht wurde aus der Erfahrung heraus begründet, einen Bürger in Uniform zu schaffen, der ein Erstarken militärischer Machtklüngel verhindern sollte.

Mit welcher Begründung ein ziviler Sozialdienst geschaffen werden könnte, dessen Ableistung im Allgemeinwohl, verfassungsrechtlich verankert werden kann, weiß ich nicht. Am ehesten käme mir das Unvermögen unserer Politiker in den Sinn, mit den ihnen anvertrauten Steuermilliarden, sorgsam umzugehen und lebenswerte Strukturen in unserem Lande zu schaffen und zu erhalten.

Der Zivildienstleistende ist nicht mehr wegzudenken, dank Geschick und Glück während der letzten 60 Jahren, sehe ich die Bundeswehr als Wehrpflichtigenarmee hingegen aus militärischen Gründen als verzichtbar an. Wir brauchen sie dennoch, um als Rechtfertigung für den zivilen Ersatzdienst herzuhalten. Wau...

Donnerstag, Juni 25, 2009

Steuererhöhungen

Ich bin dieses unsinnige Wahlkampfgetöse und Gedöns so leid.

Herr Bundesbfinanzminister verkündet heute für 2010 eine Nettokreditaufnahme von 86 Milliarden Euro. Um alleine die Zinsen hierfür bezahlen zu können, muss der Haushalt bei angenommenen Schuldzinsen von 4 Prozent jährlich 3,4, Mrd Euro aufbringen.

Da Kredite nicht aufgenommen werden, wenn das Geld sowieso da ist, müssen schließlich auch die Zinsen irgendwiefinanziert *) werden. Und das geht NUR durch Steuererhöhungen.

Damit mir nicht schlecht wird, blende ich die Tilgung der Schulden schlicht aus.

Parteien, die Steuererhöhungen nicht nur nicht totschweigen, sondern sogar ausschließen, werde ich nicht wählen.

*) das neue Verb "irgendwiefinanzieren" gefällt mir, als Substantiv "Irgendwiefinanzierung"

Dienstag, Juni 09, 2009

Wahlpflicht

Lieber Herr SPD-Politiker Thießen,

ich begrüße ihren Vorschlag, jeden Bürger, der von seinem Wahlrecht nicht Gebrauch macht, mit einer Geldbuße von € 50 zu belegen, ausdrücklich. Denn dieser Vorschlag bedeutet das Ende der Wirtschaftskrise.

Etwa 500 Millionen EU-Bürger waren jüngst dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Hiervon haben nur ca. 260.000.000 tatsächlich gewählt.

Das ergibt ein potentielles Bußgeldaufkommen in der EU von 12 Milliarden Euro.

Um diese beizutreiben müssten 240 Millionen Anhörungsschreiben verschickt werden, dies bedeutet etwa 125.000.000 Euro an Portokosten, die auf diese Weise die Subventionshaushalte zur Unterstützung notleidender Briefbeförderer entlasten könnten. Allerdings sollten die Anhörungsschreiben auf klimafreundlichem Papier mit ungiftiger Tinte gedruckt werden.

Ferner müssten Heerscharen von Sachbearbeitern eingesetzt werden, da mit Einwendungen bei etwa 41 Prozent der Empfänger oder deren Erben gerechnet werden muss.

Wie das Abschneiden der Piratenpartei überdies zeigt, gibt es neben wenigen guten Gründen Wählen zu gehen und vielen Gründen nicht Wählen zu gehen, noch die Möglichkeit einer Protestwahl.

Um nun die Wahlpflicht nicht zur Farce werden zu lassen oder gar durch die Abgabe vorsätzlich ungültig gemachter Stimmzettel zu umgehen, sollte der Grundsatz der allgemeinen, gleichen, freien und geheimen Wahlen moderat angepasst werden, indem der Wahlvorgang künftig moderiert, also von (finanziell) unabhängigen Hilfspersonen überwacht und begleitet werden könnte.

Statt lästiger Urnengänge und dem Umgang mit Papier und Bleistift hinter verhüllten Wahlkabinen, böte sich nach Altersgruppen gestaffelt ein öffentliches Kandidatencasting mit Televotefunktion, eine öffentliche Abstimmung nach dem Hammelsprungsystem oder die Vergabe von Mandaten im Rahmen von Tagesausflügen und Butterfahrten an.

In jedem Fall würde die Überwachung der Wahlpflicht einen solchen personellen und finanziellen Aufwand verursachen, dass sämtliche Rettungsschirme obsolet wären, wenn nur die richtigen Ideen umgesetzt und von flankierenden Maßnahmen begleitet werden würden.

Mittwoch, Mai 06, 2009

Rentenbetrug

Das neue Rentengarantiegesetz nenne ich Betrug. Nicht weil ich den Rentnern von heute, morgen und übermorgen nicht gönnen würde, einen planungssicheren monatlichen Betrag auf ihrem Konto zu finden, sondern weil ein marodes System aufgehübscht wird, mit gravierenden Folgen.

Die Rentenhöhe setzt sich zusammen aus den erworbenen (Lohn) , übertragenen (Versorgungsausgleich) oder angerechneten Entgeltpunkten (Kindererziehungszeiten), die sich nach dem Verhältnis der persönlichen Einkünfte zu den Durchschnittseinkünften im Zeitpunkt des Erwerbs richten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert.

Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeweils am 1.7. eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.
Wenn nun der Staat aus sozialpolitischen Erwägungen ein Absinken der Rente verhindert, indem künftige Rentenerhöhungen niedriger ausfallen sollen, bestraft er die Beitragszahler doppelt. Das Defizit der Rentenkassen ist durch Steuergelder auszugleichen, die den aktuellen Erwerbstätigen weggenommen werden müssen; und zwar allen. Zur Belohnung werden die künftigen Renten niedriger ausfallen, wenn bzw. falls die Löhne wieder steigen sollten. Die Beitragszahler, die diese gestiegenen Löhne erwirtschaften, haben aber nichts davon, weil ihre Rentensteigerung abgeflacht wird.

Sehr sozial, Herr Bundesarbeits- und Sozialminister Scholz.

Dienstag, Januar 20, 2009

Die Gr0ße K0aliti0n ist Geschichte

Dank der Hessen hat die sog. Gr0ße K0aliti0n (ich setze bewußt Nullen statt der "O", stellvertretend für CDU, CSU und SPD) im Bundesrat keine Mehrheit mehr. Wir verdanken diesem Zweckbündnis gesetzgeberische Glanzleistungen wie
  • Erbschaftssteuerreform
  • Föderalismusreform
  • Gesundheitsfonds
  • BKA-Gesetz
  • Vorratsdatenspeicherung
  • EU-Lisabon Vertrag
  • Elterngeld
Statt einer Vereinfachung des Steuerrechts gab es die Abgeltungssteuer, Mehrwertsteuererhöhung und die versuchte Beschneidung der Pendlerpauschale.

Statt der Forderung an die Menschen ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten, mischt sich der Staat in privateste Bereiche ein. Die Kindererziehung wird mehr und mehr verstaatlicht. So bequem Ganztageskindergärten und -schulen sein mögen, so öffnen sie doch einer Indoktrination Tür und Tor.

Ich persönlich stelle mir mit Grausen vor, eine von der SPD tolerierte Minderheitsregierung aus SED und Grünen würde regieren. Meine Kinder wären die längste Zeit auf staatliche Schulen gegangen.

Gerade in Zeiten politischer Stabilität müsste jedes Parlament und jede Regierung ihr Handeln und Gesetzgebungsvorhaben daraufhin überprüfen, ob es verantwortungsvoll ist, dem Staat Machtbefugnisse zu übertragen, die erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten bergen.

Wer die Politik der Gr0ßen K0aliti0n damit schönzureden versucht, indem das Schreckensbild einer Rot-Rot-Grünen Regierung aus der Mottenkiste geholt wird, der sollte sich auch im Fußball nicht über die Leistungen der Nationalmannschaft aufregen; schließlich wäre Arminia Bielefeld noch früher ausgeschieden. Wer aber dieses Szenario benutzt, muss sich fragen lassen, ob es denn gänzlich unwahrscheinlich ist und ob es klug war, einen so starken Staat zu schaffen.

Dienstag, Dezember 09, 2008

Ich habs gewusst

Hier hatte ich mich frühzeitig in Sachen Pendlerpauschale festgelegt und auch die K0alit0n scharf kritisiert.

Heute werde ich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Schade, dass manche Politiker so beratungsresistent sind.