Die Rentenhöhe setzt sich zusammen aus den erworbenen (Lohn) , übertragenen (Versorgungsausgleich) oder angerechneten Entgeltpunkten (Kindererziehungszeiten), die sich nach dem Verhältnis der persönlichen Einkünfte zu den Durchschnittseinkünften im Zeitpunkt des Erwerbs richten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert.
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats jeweils am 1.7. eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.Wenn nun der Staat aus sozialpolitischen Erwägungen ein Absinken der Rente verhindert, indem künftige Rentenerhöhungen niedriger ausfallen sollen, bestraft er die Beitragszahler doppelt. Das Defizit der Rentenkassen ist durch Steuergelder auszugleichen, die den aktuellen Erwerbstätigen weggenommen werden müssen; und zwar allen. Zur Belohnung werden die künftigen Renten niedriger ausfallen, wenn bzw. falls die Löhne wieder steigen sollten. Die Beitragszahler, die diese gestiegenen Löhne erwirtschaften, haben aber nichts davon, weil ihre Rentensteigerung abgeflacht wird.
Sehr sozial, Herr Bundesarbeits- und Sozialminister Scholz.
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