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Mittwoch, November 04, 2009

Fragezeichen

Eine gesetzliche Krankenversicherung macht zunächst Schadenersatzansprüche aus übergegangenem Recht dem Grunde nach geltend. Zuerst werden 50% geltend gemacht, später 30% und schließlich wegen des Prozessrisikos auf die Geltendmachung verzichtet.

Da noch keine konkreten Zahlen im Raum standen, und ich die Sache schließlich auch abschließen will, rufe ich bei der Versicherung an und erkundige mich nach der Höhe der Heilbehandlungskosten.

Am anderen Ende der Leitung herrscht zunächst Ratlosigkeit, ich werde auf den übernächsten Tag vertröstet. Dann heißte es, die Kosten seien noch nicht bekannt; man werde sich melden.

Heute geht folgender Brief ein:

Konkrete Kosten können wir nicht nennen. Aufgrund ihrer Ausführungen, steht der Sachverhalt des sturzes zur Diskussion. Ohne diesen wären keine Kosten angefallen.

Ob es diesen gegeben hat und wie die Folgen aussehen, hätten die weiteren Ermittlungen oder ein Gerichtsverfahren ergeben.
Als rechne ich nun gegenüber der Mandantschaft ab und setze statt eines Gegenstandswertes ein dickes, fettes ? ein. Mal sehen, was die Mandantschaft sagt.

Irgendwie ist unser Gesundheitssystem krank, wenn nicht einmal die Höhe übergegangener Ansprüche mühelos zu beziffern ist.

Donnerstag, April 17, 2008

Fragen zur online-Durchsuchung

Stimmt es eigentlich, dass zur erfolgreichen Durchführung einer heimlichen online-Untersuchung

- Terrorist ein geschützter Beruf wird, der eine staatliche Genehmigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung erfordert ?

- PCs, Laptops, DVD-Player, und Waschmaschinen mit Microchips künftig registriert werden müssen ?

- es bei Strafe verboten wird, registrierte Geräte offline zu stellen ?

- es künftig neben Telefonbüchern auch e-mail-Verzeichnisse und IP-Adressbücher geben wird ?

Oder wie stellt sich Dr. Schäuble die online-Durchsuchung vor ?

Donnerstag, Januar 17, 2008

Ich hab's gewusst

In meinem Beitrag vom 12. September 2007 zur vorläufigen Anerkennung der Entfernungspauschale habe ich schon die Frage gestellt:
Weiß jemand der geneigten Leserschaft, ob die Anlage N Vz 2007 überhaupt ein Feld vorsieht für die Ansetzung dieser Fahrtkosten ?


Jetzt berichtet das Steuerrechtblog über einen Artikel in der Berliner Zeitung zu genau diesem Problem. Allerdings, wir sind ja modern und von der Steuererklärung auf Papier weg, über die amtliche Steuererklärungssoftware ELSTER.

Zwar ist es weiterhin möglich, den Arbeitsweg unabhängig von der Entfernung in die Steuererklärung einzugeben. Beträgt die Fahrstrecke aber weniger als die neue Grenze von 21 Kilometern, meldet die millionenfach genutzte, offizielle Software der Finanzverwaltung für die elektronische Steuererklärung ("Elster") lapidar: "Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!" - und bricht ab.


Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Wie schrieb ich doch schon 2007:

Denn die Vorläufigkeitserklärung bezieht sich meines Wissens nur auf die rechtliche Beurteilung erklärter, aber nicht berücksichtigter Positionen.

Montag, Oktober 22, 2007

Anwalt allein zu Haus

Ein Mandant, der drei kleinere Sachen bei mir laufen hat, verabschiedete sich im Juni in einen mehrere Monate dauernden Urlaub, der im September eigentlich beendet sein sollte.

Unter der mir bekannten Telefonnummer kommt nun allerdings nur noch die frustrierende Ansage: ti, ta tü - kein Anschluss unter dieser Nummer, ti ta tü...

Ich werde wohl mal vorsorglich gegenüber der Rechtschutz abrechnen.

Mittwoch, September 12, 2007

Pendlerpauschale - Reaktion des BMF

Wie es scheint hat das BMF eingelenkt. Denn alle Einkommensteuerbescheide für 2007 sollen bis zu einer Klärung der Frage, ob Fahrtkosten nach der Pendlerpauschale auch für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angesetzt werden dürfen, für vorläufig erklärt werden.

Quelle: FAZ.de

Na denkt der rechtstreue Bürger, da brauche ich ja gar nicht mehr unternehmen. Nun sind jedoch für die Abgabe der Einkommensteuererklärung die amtlichen Formulare zu verwenden.

Weiß jemand der geneigten Leserschaft, ob die Anlage N Vz 2007 überhaupt ein Feld vorsieht für die Ansetzung dieser Fahrtkosten ?

Denn die Vorläufigkeitserklärung bezieht sich meines Wissens nur auf die rechtliche Beurteilung erklärter, aber nicht berücksichtigter Positionen.