Stimmt es eigentlich, dass zur erfolgreichen Durchführung einer heimlichen online-Untersuchung
- Terrorist ein geschützter Beruf wird, der eine staatliche Genehmigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung erfordert ?
- PCs, Laptops, DVD-Player, und Waschmaschinen mit Microchips künftig registriert werden müssen ?
- es bei Strafe verboten wird, registrierte Geräte offline zu stellen ?
- es künftig neben Telefonbüchern auch e-mail-Verzeichnisse und IP-Adressbücher geben wird ?
Oder wie stellt sich Dr. Schäuble die online-Durchsuchung vor ?
Mal den Teufel lieber nicht an die Wand...
AntwortenLöschenUnd was machen wir mit den Totalverweigerern? Zwangsinternetnutzungsbefehle?
AntwortenLöschenIch würde sagen, da greift die Verwaltungsvollstreckung - unmittelbarer Zwang wäre doch mal eine Idee :D
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