Donnerstag, April 17, 2008

Fragen zur online-Durchsuchung

Stimmt es eigentlich, dass zur erfolgreichen Durchführung einer heimlichen online-Untersuchung

- Terrorist ein geschützter Beruf wird, der eine staatliche Genehmigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung erfordert ?

- PCs, Laptops, DVD-Player, und Waschmaschinen mit Microchips künftig registriert werden müssen ?

- es bei Strafe verboten wird, registrierte Geräte offline zu stellen ?

- es künftig neben Telefonbüchern auch e-mail-Verzeichnisse und IP-Adressbücher geben wird ?

Oder wie stellt sich Dr. Schäuble die online-Durchsuchung vor ?

3 Kommentare:

  1. Mal den Teufel lieber nicht an die Wand...

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  2. Und was machen wir mit den Totalverweigerern? Zwangsinternetnutzungsbefehle?

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  3. Ich würde sagen, da greift die Verwaltungsvollstreckung - unmittelbarer Zwang wäre doch mal eine Idee :D

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