Posts mit dem Label Terror werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Terror werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, April 21, 2009

Gerichtlicher Vergleich und Vorsteuerabzug

Zwei Unternehmer streiten ums liebe Geld. Aus Zahlreichen Rechnungen wird eine Gesamtforderung eingeklagt und letztlich über 80 Prozent der Ursprungsforderungen ein Vergleich geschlossen.

Heute erhalten wir ein Schreiben der gegnerischen Anwälte:

... fordern wir ihren Mandanten auf, eine Rechnung über den Vergleichsbetrag in Höhe von ... brutto zu erstellen. Dies ist erforderlich, um die angefallene Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen zu können...

Wir bitten darum die Rechnung an unseren Mandanten zu erstellen. Diese Rechnung sollte über eine Steuernummer sowie eine Rechnungsnummer verfügen...
Das, liebe Kollegen wäre nicht nur falsch, sondern teuer. Es gibt genau zwei Möglichkeiten.

1. Sämtliche der Klageforderung zugrundeliegende Rechnungen werden storniert, indem der Gegenseite eine entsprechende Gutschrift für jede einzelne Rechnung erteilt wird. Anhand der Gutschrift kann die Umsatzsteuervoranmeldung korrigiert werden. Und über den vergleichsbetrag wird eine eigene Rechnung erstellt.

Wenn die Buchhaltung ordentlich arbeitet, gibt es eine einfachere Lösung.

2. Bei Rechnungserstellung wird auf Seiten des Abrechnenden der Nettobetrag in offene Forderungen und der Umsatzsteuerbetrag in eingenommene Umsatzsteuer gebucht. Auf Seiten des Rechnungsempfängers der Nettobetrag unter offene Verbindlichkeiten, die Umsatzsteuer unter Vorsteuer. Nach Vergleichsabschluss müssen diese Buchungsvorgänge korrigiert werden, durch Ausbuchen der Forderung/ Verbindlichkeit und Korrektur der Umsatzsteuerkonten.

Würde nun einfach eine neue Rechnung mit eigener Rechnungsnummer, lautend auf den Vergleichsbetrag brutto unter Ausweisung eines Nettobetrages und der hierauf entfallenden Umsatzsteuer ausgestellt werden, dann erhöhen sich beim Aussteller die Positionen Forderungen und vereinnahmte/abgerechnete Umsatzsteuer zusätzlich, beim Empfänger die Positionen Verbindlichkeiten und Vorsteuer. Der eine entrichtet tatsächlich zu viel Steuern, der andere zu wenig.

Donnerstag, April 17, 2008

Fragen zur online-Durchsuchung

Stimmt es eigentlich, dass zur erfolgreichen Durchführung einer heimlichen online-Untersuchung

- Terrorist ein geschützter Beruf wird, der eine staatliche Genehmigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung erfordert ?

- PCs, Laptops, DVD-Player, und Waschmaschinen mit Microchips künftig registriert werden müssen ?

- es bei Strafe verboten wird, registrierte Geräte offline zu stellen ?

- es künftig neben Telefonbüchern auch e-mail-Verzeichnisse und IP-Adressbücher geben wird ?

Oder wie stellt sich Dr. Schäuble die online-Durchsuchung vor ?

Sonntag, Januar 13, 2008

A Tribute to George W. Bush

Guantanamera (Frau aus Guantanamo)

Lassen Sie die Gefangenen in Guantanamo frei, oder sorgen Sie für eine rechtstaatliche Verurteilung.

Mittwoch, Oktober 24, 2007

Ich glaube nur, was ich ohnehin schon weiß -

oder was soll man zu solchen Meldungen sagen, wenn staatliche Dienststellen und Behörden nur die ihnen genehm und opportun erscheinenden Fakten von in Auftrag gegebenen Berichten veröffentlichen ? ? ?

Jüngstes Beispiel ist der Klimawandel-Bericht in den USA; es gilt aber ebenso für "amtliche" Statistiken in Deutschland, da diese über die Erfassungsmerkmale leicht zu manipulieren sind.

Für besonderes Vertrauen in derartige Publikationen dürfte die Vorgehensweise nicht sorgen, so dass sich mir die Frage stellt, warum dann überhaupt offizielle Berichte zur Kenntnis genommen werden sollten, wenn das Hinterfragen der Lücken länger dauert, als das Lesen des vorhandenen Textes.

Freitag, September 07, 2007

Strafbarkeit des Aufenthaltes in Terror-Camps

Ich habe mal etwas brain storming gemacht, was mir so auf die Schnelle zu diesem Thema einfällt.

Wer ein Terror-Camp leitet oder die Teilnahme an Camp-Aufenthalten vermittelt, hat dem Bundesinnenminister binnen zwei Wochen von eingehenden oder vermittelten Anmeldungen Mitteilung zu erstatten.

Die Eröffnung eines Terror-Camp edarf der Genehmigung. Das Nähere regelt eine Ausführungsverordnung. Schon die Absicht der Eröffnung ist durch eine als "Verantwortlicher " bestimmten Person unverzüglich dem Bundesinnenminister mitzuteilen.

Terror-Camps werden in drei Kategorien unterteilt.

1. Entführungstraining
2. Entführungstraining und Sprengstoffanschläge
3. Entführungstraining, Sprengstoffanschläge und Selbstmordanschläge

In Terror-Camps dürfen nur in ausgewiesenen Raucherzonen Nikotin oder Cannabis enthaltende Genußmittel konsumiert werden. Der umweltverträgliche Umgang mit Explosivstoffen muss Schwerpunktthema sein. Auf getrennte Sanitär- und Schlafräume ist zu achten.

Wer widerrechtlich eine Einrichtung unter der Bezeichnung "Terror-Camp" führt ohne dass es sich um ein Terror-Camp handelt oder eine Einrichtung betreibt, die ein Terror-Camp ist, dies aber nicht kundtut, wird bestraft.

Auf Antrag der Bundesregierung genießt die Wortkombination "Terror-Camp" mit und ohne Bindestrich Markenschutz.

Terror-Camps dürfen weltweit weder in reinen Wohngebieten noch in räumlicher Nähe zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen errichtet oder betrieben werden. Dies gilt nicht für Anmelde- oder Vermittlungsagenturen.

Der Betrieb eigener Telekommunikationsmittel sowie internet geeigneter Computer, Laptops, Notebooks oder ähnlichen Geräten muss von den Verantwortlichen mit Rücksicht auf das Überwachungsinteresse der Staaten der billig und gerecht denkenden freien Welt rigoros unterbunden werden. Vielmehr sind durch die Betreiber Geräte in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Installation von firewalls ist untersagt.

Die Lehrpläne sind auf der Seite: wewewe.orwell2007.politcomic.de zu veröffentlichen.

Zu jedem Lehrgang ist dem Bundesnachrichtendienst die Entsendung eigener V-Leute zu ermöglichen.

(wird fortgesetzt)