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Dienstag, April 21, 2009

Gerichtlicher Vergleich und Vorsteuerabzug

Zwei Unternehmer streiten ums liebe Geld. Aus Zahlreichen Rechnungen wird eine Gesamtforderung eingeklagt und letztlich über 80 Prozent der Ursprungsforderungen ein Vergleich geschlossen.

Heute erhalten wir ein Schreiben der gegnerischen Anwälte:

... fordern wir ihren Mandanten auf, eine Rechnung über den Vergleichsbetrag in Höhe von ... brutto zu erstellen. Dies ist erforderlich, um die angefallene Umsatzsteuer ordnungsgemäß abführen zu können...

Wir bitten darum die Rechnung an unseren Mandanten zu erstellen. Diese Rechnung sollte über eine Steuernummer sowie eine Rechnungsnummer verfügen...
Das, liebe Kollegen wäre nicht nur falsch, sondern teuer. Es gibt genau zwei Möglichkeiten.

1. Sämtliche der Klageforderung zugrundeliegende Rechnungen werden storniert, indem der Gegenseite eine entsprechende Gutschrift für jede einzelne Rechnung erteilt wird. Anhand der Gutschrift kann die Umsatzsteuervoranmeldung korrigiert werden. Und über den vergleichsbetrag wird eine eigene Rechnung erstellt.

Wenn die Buchhaltung ordentlich arbeitet, gibt es eine einfachere Lösung.

2. Bei Rechnungserstellung wird auf Seiten des Abrechnenden der Nettobetrag in offene Forderungen und der Umsatzsteuerbetrag in eingenommene Umsatzsteuer gebucht. Auf Seiten des Rechnungsempfängers der Nettobetrag unter offene Verbindlichkeiten, die Umsatzsteuer unter Vorsteuer. Nach Vergleichsabschluss müssen diese Buchungsvorgänge korrigiert werden, durch Ausbuchen der Forderung/ Verbindlichkeit und Korrektur der Umsatzsteuerkonten.

Würde nun einfach eine neue Rechnung mit eigener Rechnungsnummer, lautend auf den Vergleichsbetrag brutto unter Ausweisung eines Nettobetrages und der hierauf entfallenden Umsatzsteuer ausgestellt werden, dann erhöhen sich beim Aussteller die Positionen Forderungen und vereinnahmte/abgerechnete Umsatzsteuer zusätzlich, beim Empfänger die Positionen Verbindlichkeiten und Vorsteuer. Der eine entrichtet tatsächlich zu viel Steuern, der andere zu wenig.

Samstag, März 28, 2009

Tod im Urlaub

Was ich hier schon vor knapp einem Jahr befürchtet habe, hat sich jetzt leider in der Türkei bestätigt.

Ein Schüler hat sich in Kemer an der türkischen Riviera an Wodka zu Tode gesoffen, nachdem die Gruppe bereits ausgiebig das all-inclusive-Angebot des Hotels genutzt hatte. Zwei weitere Schüler werden nur noch von Beatmungsgeräten am Leben erhalten.

Sonntag, März 22, 2009

Gedanken zur Abwrackprämie

Es trifft zwar für fast alle Beiträge hier zu, sollte aber in diesem Fall nochmals gesondert betont werden.

Ich übernehme keine Gewähr für den rechtlich zutreffenden Inhalt. Der nachstehende Beitrag enthält vielmehr Gedankenspiele, die zutreffen können, oder auch nicht. Wer sich mit Kommentaren an der Durchdringung der rechtlichen Thematik beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen.

Wer heute ein Autohaus betritt, sieht oft diese Preiskalkulation:

Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
Endpreis 10.000,00

Im Kaufvertrag und der Finanzierung steht oft:

Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
- Anzahlung 5.000,00
Finanzierung 5.000,00

Und dieses lockere Umgehen mit der Umweltprämie wird in den nächsten Wochen und Monaten für einigen Kummer sorgen. Denn was passiert, wenn der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie scheitert ? Es fehlen 2.500, die von irgend jemanden zu tragen sind.

Aus Sicht des Händlers will dieser den Kaufpreis in Höhe der Abwrackprämie nur so lange stunden, bis der Antrag auf Zahlung der Umweltprämie beschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, lässt sich der Händler den Anspruch auf Auszahlung abtreten; der Betrag wird dem Kaufpreis gutgeschrieben. Wird der Antrag abgelehnt, dann muss der Kunde weitere 2.500 bezahlen.

Aus Sicht des Händlers ist diese Betrachtungsweise die vorteilhaftere.

Die Erledigung des bürokratischen Aufwands bedeutet für den Händler Mehrarbeit und stellt streng genommen eine Serviceleistung für den Kunden dar, auf die der Kunde keinen Anspruch hat.

Was geschieht aber, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Wenn der Händler einen Fehler macht, den Antrag nicht oder nicht formgerecht einreicht, dann hätte der Käufer einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 aus Pflichtverletzung. Liegen die Ablehnungsgründe im Risikobereich des Käufers, weil das Fahrzeug nicht lange genug auf den Käufer zugelassen war, Käufer, Halter des Altfahrzeuges und Antragsteller der Umweltprämie auseinanderfallen oder das Kontingent schlicht ausgeschöpft ist, was dann ?

Will der Händler denn auch dieses Risiko, welches typischerweise in die Risikosphäre des Käufers fällt, ebenfalls übernehmen ? Von Wollen kann in diesen Fällen wohl nicht die Rede sein, möglicherweise aber von "Müssen" !

Denn, wenn der Händler bei der graphischen Gestaltung der Formulare, bei der Preisgestaltung, oder sonst auf andere Weise den Eindruck erweckt, es sei eine reine Formsache, die Abwrackprämie zu erhaten, diese als als selbstverständlich in die Kalkulation einbezieht, liegt die Idee einer selbständigen Garantieübernahme nicht fern.

Aus meiner Sicht wären die Autohändler gut beraten, deutlich zurückhaltender zu agieren. Statt die Prämie als gegebenes Faktum einzupreisen, sollte eine Kalkulation ohne diese Prämie erstellt und als einzig gültige Variante dem Vertrag zugrundegelegt werden.

In einer separaten Vereinbarung sollten Händler und Käufer festlegen, wer die Abwrackprämie beantragt, klarstellen, ob der Kaufvertrag auch ohne die Abwrackprämie gelten soll oder nicht, den Haftungsmaßstab festlegen und eventuelle Widerrufs- oder Rücktrittsrechte niederlegen. Denn wenn bei 600.000,00 Kaufverträgen nur 10 Prozent notleiden, dann sind das immerhin 60.000 Verträge, bei denen die Kalkulation nicht mehr stimmt.

Mittwoch, März 11, 2009

Hurra, ich habe gewonnen ! Nur was ?

Friedrich Müller (R)
Postfach 519
1011 Wien

verschickt über

Rechtsbüro
Mag. J.E. Schollmeier

lustige Infobriefe:

Die Zuerkennung ihres 60.000 (Sechzigtausend) Gewinnwertguthabens ist bestätigt!

Es ist mir eine Ehre, Ihnen im Auftrag von Friedrich Müller (R) offiziell zur Zuerkennung ihres 60.000 (Sechzigtausend) Gewinnwertguthabens zu gratulieren!

Das vorab ermittelte Gewinnergebnis ist vom Notar bestätigt und von rechts wegen endgültig. Sie, Herr Ludwig Hafen-Hessen, haben auch zweifelsfrei und garantiert ein 60.000 (Sechzigtausend) Gewinnwertguthaben erreicht. Damit sind Sie rechtmäßiger 60.000 (Sechzigtausend) Gewinnwertguthabenträger. Jeder Irrtum und Widerruf sind ausgeschlossen. Stellen Sie sich vor: 60.000 !!!
...
blablabla
...
Jedoch unter der dringenden Voraussetzung, dass Sie beiliegenden Zahlschein mit der Expressgewinnausfolgungsgebühr von € 50,- innerhalb von 2 tagen zur Einzahlung bringen. In diesem Zuammenhang habe ich Sie darauf hinzuweisen, dass bei Unterlassung die unmittelbare Expressgewinnzustellung am 27.03.2009 nicht möglich ist.
...
Mit vorzüglicher Hochachtung
Mag. J.E. Schollmeier
Rechtsbüro Unterschrift daneben Stempel:

Details siehe beiliegende Teilnahmebedingungen
===============================================================
Ich habe meine Mandantschaft zur Polizei geschickt. Auf der Rückseite entpuppt sich diese Gewinnbenachrichtigung als Gutschein im Wert von 2 x € 250,00 für eine Reise für 2 Personen in der Nebensaison in die Türkei.

Der Absender ist nicht eindeutig zu identifizieren.
Es fehlt eine Anschrift.
Es fehlt vor allem eine Angabe 60.000 WAS ?
Kartoffeln, Reiskörner, Reichsmark, Euro ???
"Stellen Sie sich vor: 60.000 !!!"
Hier wird bewußt ein Irrtum erregt, um die Empfänger zur Überweisung von € 50 (!) - hier ist die Währung eindeutig angegeben- zu veranlassen für etwas, was keiner haben will.
Das nenne ich Betrug.

Freitag, Januar 23, 2009

Bei Spice hört der Spaß auf

Liebe Jugendliche,

wenn euch in der Disco mal wieder so ein aufgestyltes, schmuckbehängtes Subjekt anspricht: "Ey, geiler Stoff, musst Du ausprobieren", dann fragt euch mal, wieso in der Werbung für freiverkäufliche Medikamente immer ein Warnhinweis kommt: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker", ihr jetzt aber einem von sonst wo dahergelaufenem Affen etwas abkaufen sollt, von dem ihr nicht wisst, wer es euch verkauft, wer es hergestellt hat, was es macht, oder was drin ist (könnte ja jemand rein gespuckt, gepinkelt oder gekackt haben). Er oder Sie weiß es mit Sicherheit auch nicht. Und lasst euch bitte nicht von dem Argument "alles rein pflanzlich" oder auf "rein biologischer Basis" täuschen. Pflanzen können starke Gifte produzieren und Kacke ist ein biologisches Produkt.

Ärzte nennt zwar der Volksmund Halbgötter in Weiß, aber nicht mal die können zaubern, wenn euer Hirn zerflossen ist, wie Butter in der Sommersonne.

Dienstag, Oktober 14, 2008

Gut Ding will Weile haben

In den Jahren 1999 bis 2001 trieben so genannte Experten so genannte dot.com-Werte in immer höhere Kurse, bis die Blase mit einem lauten Knall platzte. Die new-economy produzierte Bilanzwerte, die so manches alteingesessenes und am Markt etablierte Unternehmen der old economy blass vor Neid werden lies.

Offenbar machte sich ein Umdenken breit. Statt auf Luftblasen wurde nun verstärkt auf Sachwerte gesetzt. Etwas reelleres und seriöseres als eine Immobilie ist kaum vorstellbar. Somit machten Schuldverschreibungen Karriere, denen grundpfandrechtlich verbriefte Sicherheiten zu Grunde lagen.

Was keiner wahrhaben wollte, war die Tatsache, dass der Wert einer Immobilie ebenfalls marktabhängigen Schwankungen unterliegt und die Qualität der Bauausführung, die Lage und Marktsättigung erheblichen Einfluss auf den Erlös in der Zwangsvollstreckung haben. Auch aus diesem Grund kommt es doch entscheidend auf die Bonität der Kreditnehmer an.

Um diese mangelnde Bonitätsprüfungen zu verschleiern, wurden immer trickreichere und kompliziertere Finanzmarktinstrumente erfunden, die vor allem durch eines lockten, eine hohe Nominalrendite.

Außer den Notenbanken darf niemand auf der Welt die Gelddruckmaschinen anwerfen, so dass auch diese Traumrenditen irgendwann von irgendwem erwitschaftet werden mussten. Die Einsicht, so wahr wie simpel, fehlte wohl den so genannten Kapitalmarktexperten.

Doch Schaden macht klug. Jetzt gibt es viele kluge, aber arbeitslose Banker und eine Weltwirtschaft, die an ihrer hemmungslosen Gier nach kurzfristiger Rendite nahezu erstickt ist.

Mittwoch, September 17, 2008

Optimistische Politik

In der ganzen Debatte um Datenerfassung, Datenspeicherung, Datenauswertung und Datenverlusten bleibt ein Aspekt meiner bescheidenen Meinung nach völlig unberücksichtigt. Nämlich der Aspekt eines politischen Wandels.

Gewiss, wir haben die beste aller Regierungen, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die Grund- und Menschenrechte achtet und die Daten nur zum Besten der Bürger verwenden wird. Wie kann man sich da Zweifel erlauben, unlautere Motive unterstellen oder gar Ängste schüren ? Also wirklich.

Nun liebe Politiker, die beste aller Regierungen und das demokratischste aller Parlamente, sie beide leiden an einem Makel. Sie sind nicht für die Ewigkeit bestimmt. Regelmäßig konkurrieren die besten aller Wahl- und Regierungsprogramme um die Gunst der Wähler. Und natürlich haben wir neben der besten Regierung, den besten Politikern, den besten Parteien auch die besten und gebildetsten Wähler. Es wäre gar nicht auszudenken, wenn die besten aller Wähler in einem schwachen Augenblick nur die zweitbeste aller denkbaren Regierungen ins Amt hebt.

Eine Regierung, die nicht mehr so fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die die Grund- und Menschenrechte anders versteht und die zahlreichen Daten, das damit verbundene Herrschaftswissen und die daraus resultierende Macht für Zwecke einsetzt, die nicht nur zum Wohle der Bürger bestimmt sind.

Auch im Straßenverkehr gilt; es ist nicht genug eigene Fehler zu vermeiden, man muss auch und immer mit den Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen.

Diese Erkenntnis ist nicht neu. Schon der alte Seneca warnte davor dem guten Staat eine Machtfülle anzuvertrauen, die man dem schlechten Staat nie geben würde.

Donnerstag, Juli 10, 2008

Frech, dreist, tollkühn

Aus der DAV-Depesche:

Warnung vor Scheinrechnungen



In diesem Zusammenhang weisen wir auf eine Warnung hin, die bereits der Anwaltverein Donau Ries veröffentlicht hat. Kolleginnen und Kollegen haben wieder Schreiben erreicht, die als Rechnungen aufgemacht waren. Es wird der Eindruck erweckt, als werde für einen bereits georderten Eintrag auf der Anwaltsuchseite "suche-anwalt.com" ein Betrag von 96 Euro in Rechnung, der mittels des dem Schreiben angehängten, bereits weitgehend vorausgefüllten Überweisungsträgers zu überweisen ist. Nur eine sehr genaue Prüfung des Texts lässt erkennen, dass es sich wohl lediglich um ein Angebot für einen solchen Sucheintrag handeln soll, da die angebotene Leistung erst "nach Geldeingang" ausgeführt werde. Dieser Hinweis ist unauffällig und versteckt gehalten.



Wir bitten um entsprechende Beachtung.


Sich ausgerechnet Anwaltskanzleien als Opfer betrügerischen Handelns auszusuchen, ist frech.

Zu glauben, man werde damit Erfolg haben, ist dreist.

Darauf zu vertrauen, ungeschoren davon zu kommen, nenne ich tollkühn.

Oder sind die Täter etwa psychologisch knallhart kalkulierende Profis ?

Wer die Rechnung bekommt, den Schwindel aber bemerkt, wird nichts tun.

Wer die Rechnung bekommt, auf den Schwindel hereinfällt und zahlt, wird sich schämen, wenn er seinen Irrtum bemerkt hat.

Wer den Schaden hat, braucht sich nicht noch dadurch um den Spott zu bemühen, indem er es in einem öffentlich ausgetragenen Prozess publik macht.

?

Freitag, Juni 06, 2008

Geltendmachung einer Honorarforderung

In meinem Wartezimmer sitzen ein Tierarzt und eine Ärztin, die mich mit der Beitreibung einer offenen Forderung aus Dienstvertrag beauftragen wollen. Außerdem schuldet mir auch noch jemand mein Honorar.

Die Anspruchsgrundlage ist in allen drei Fällen §§ 611,I, 612 BGB i.V. GOT/GOÄ/RVG.

Die Gebührenordnungen bzw. das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stellen eine Taxe im Sinne des § 612,II BGB dar.

Nun steckt der Teufel im Detail.

Für mich als RA gilt § 10 RVG:

§ 10 Berechnung RVG

(1) 1Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. 2Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig.
(2) 1In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. 2Bei Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Angabe des Gesamtbetrags.
§ 10 RVG

Unterschrift und Ziffern des VVRVG sind somit zwingende Bestandteile der Rechnung; eine formwidrige Abrechnung kann eine Fälligkeit nicht begründen.

Gleiches gilt gem. § 12 GOÄ für die Ärztin. Die inhaltlichen Voraussetzungen an die Rechnung sind sogar noch umfangreicher:

Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung § 12 GOÄ

(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.

(2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten:

  1. das Datum der Erbringung der Leistung,
  2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
  3. bei Gebühren für vollstationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre privatärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 6 a,
  4. bei Entschädigungen nach den §§ 7 bis 9 (7, 8, 9) den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
  5. bei Ersatz von Auslagen nach § 10 den Betrag und die Art der Auslage; übersteigt der Betrag der einzelnen Auslage 26,56 Euro, ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen.

§ 12 GOÄ

Der Tierarzt hat es scheinbar besser getroffen, seine GOT bestimmt folgendes:

§ 6 Gebühren- und Rechnungsbestandteile

(1) Die allgemeinen Praxiskosten und die durch die Anwendung von tierärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten werden mit den Gebühren abgegolten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Neben den Gebühren für Grundleistungen, besondere Leistungen und Leistungen nach Organsystemen können die Tierärzte nur Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel sowie für verbrauchtes oder abgegebenes Material berechnen.

(3) 1Die Rechnung soll mindestens enthalten:
1. das Datum der Erbringung der Leistung;
2. die Tierart, für die die Leistung erbracht worden ist;
3. die Diagnose;
4. die berechnete Leistung;
5. den Rechnungsbetrag;
6. die Umsatzsteuer.
2Entschädigungen, Barauslagen, Entgelte für Arzneimittel und verbrauchtes oder abgegebenes Material nach Absatz 2 sowie Wegegelder sind, soweit sie nicht in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten sind, gesondert auszuweisen. 3Im übrigen ist die Rechnung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen aufzugliedern.

§ 6 GOT

Die GOT hat somit im Vergleich die geringsten inhaltlichen Anforderungen, da selbst die Mindestanforderungen in einer "Soll-Bestimmung" enthalten sind.

Nun wird die Tierarztforderung gerichtlich geltend gemacht, die Rechnung erfüllt die oben stehenden Voraussetzungen, es ergeht ein Hinweisbeschluss:

...

Das Gericht hat die Schlüssigkeit einer eingeklagten Rechnung selbständig zu prüfen. das kann das Gericht aber nur, wenn die Rechnung auch der Taxe entspricht, d.h. der Rechnung zu entnehmen ist, welche Gebührenziffern nach der GOT verlangt werden.

Die eingereichten Rechnungen lassen solche Gebührenziffern aber nicht erkennen. Es wird daher aufgegeben, je eine Vergleichsrechnung nach der GOT einzureichen....


Meine schriftliche Entgegnung,

die dem Gericht eingereichten Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Formerfordernisse; eine Aufschlüsselung nach Gebührenziffern ist für die Begründetheit der Forderung nicht erforderlich, so dass hier an die Schlüssigkeit des Klagevortrages nicht höhere Anforderungen gestellt werden dürfen, als es nach § 6 GOT notwendig ist...


wurde durch ein Telefonat gewürdigt, in dem das Gericht höchstpersönlich mitteilte, man sehe den verlangten Unterlagen binnen 14 Tagen entgegen, oder es stünde frei, die Rechtsauffassung dem Landgericht darzulegen.

Selbst auf den Musterrechnungen auf der internet-Seite der Bundestierärztekammer fehlen die Gebührenziffern nach der GOT.

Angesichts der vermuteten Finanzlage auf Seiten des Schuldners, soll der Rechtstreit nicht über zwei Instanzen gehen müssen...

Freitag, April 04, 2008

Wie sperre ich Sexualstraftäter aus Sozialnetzwerken aus ?

Die britische Regierung will künftig von Sexualstraftätern die Herausgabe ihrer e-mail-Adressen an die Polizei erzwingen, damit diese dann an Sozialnetzwerke weitergerreicht werden können, um die Sittenstrolche schon bei der Registrierung aussieben, bzw aus der community ausschließen können. Weitere Infos bei Heise...

Ich frage mal so in die Runde. Gibt es jemanden hier, der nicht mehr als eine laufende e-mail-Adresse hat ? Oder jemanden, der nicht in weniger als 5 Minuten eine weitere e-mail-Adresse generieren könnte ?

Nette Idee, aber von wenig Sachkunde getragen, meine ich.

Donnerstag, März 27, 2008

Enkeltrick

Aus gegebenem Anlass weise ich daraufhin, dass im Raum Nordbaden/Kurpfalz bzw. Südhessen/Bergstraße in letzter Zeit in verstärktem Maße versucht wird gutgläubige Senioren mit dem sog. Enkeltrick um ihre Ersparnisse zu bringen.