Ein Mandant legt mir ein Urteil vor, wonach er von einem (ehemaligen ?) Mitgesellschafter verklagt wurde, einen bestimmten Betrag an die Gesellschaft zu bezahlen.
Nun fordert der Prozessbevollmächtigte des Klägers meinen Mandanten zur Zahlung an seine Kanzlei auf. Nach meinem Dafürhalten ist die Berechtigung, die Zahlung für die Gesellschaft in Empfang nehmen zu dürfen, zunächst nachzuweisen. Eine Zwangsvollstreckung kann nur auf Hinterlegung des titulierten Betrages gerichtet sein.
Die Berufungsfrist endet erst in 14 Tagen...
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Montag, März 30, 2009
Sonntag, März 22, 2009
Gedanken zur Abwrackprämie
Es trifft zwar für fast alle Beiträge hier zu, sollte aber in diesem Fall nochmals gesondert betont werden.
Ich übernehme keine Gewähr für den rechtlich zutreffenden Inhalt. Der nachstehende Beitrag enthält vielmehr Gedankenspiele, die zutreffen können, oder auch nicht. Wer sich mit Kommentaren an der Durchdringung der rechtlichen Thematik beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen.
Wer heute ein Autohaus betritt, sieht oft diese Preiskalkulation:
Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
Endpreis 10.000,00
Im Kaufvertrag und der Finanzierung steht oft:
Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
- Anzahlung 5.000,00
Finanzierung 5.000,00
Und dieses lockere Umgehen mit der Umweltprämie wird in den nächsten Wochen und Monaten für einigen Kummer sorgen. Denn was passiert, wenn der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie scheitert ? Es fehlen 2.500, die von irgend jemanden zu tragen sind.
Aus Sicht des Händlers will dieser den Kaufpreis in Höhe der Abwrackprämie nur so lange stunden, bis der Antrag auf Zahlung der Umweltprämie beschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, lässt sich der Händler den Anspruch auf Auszahlung abtreten; der Betrag wird dem Kaufpreis gutgeschrieben. Wird der Antrag abgelehnt, dann muss der Kunde weitere 2.500 bezahlen.
Aus Sicht des Händlers ist diese Betrachtungsweise die vorteilhaftere.
Die Erledigung des bürokratischen Aufwands bedeutet für den Händler Mehrarbeit und stellt streng genommen eine Serviceleistung für den Kunden dar, auf die der Kunde keinen Anspruch hat.
Was geschieht aber, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Wenn der Händler einen Fehler macht, den Antrag nicht oder nicht formgerecht einreicht, dann hätte der Käufer einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 aus Pflichtverletzung. Liegen die Ablehnungsgründe im Risikobereich des Käufers, weil das Fahrzeug nicht lange genug auf den Käufer zugelassen war, Käufer, Halter des Altfahrzeuges und Antragsteller der Umweltprämie auseinanderfallen oder das Kontingent schlicht ausgeschöpft ist, was dann ?
Will der Händler denn auch dieses Risiko, welches typischerweise in die Risikosphäre des Käufers fällt, ebenfalls übernehmen ? Von Wollen kann in diesen Fällen wohl nicht die Rede sein, möglicherweise aber von "Müssen" !
Denn, wenn der Händler bei der graphischen Gestaltung der Formulare, bei der Preisgestaltung, oder sonst auf andere Weise den Eindruck erweckt, es sei eine reine Formsache, die Abwrackprämie zu erhaten, diese als als selbstverständlich in die Kalkulation einbezieht, liegt die Idee einer selbständigen Garantieübernahme nicht fern.
Aus meiner Sicht wären die Autohändler gut beraten, deutlich zurückhaltender zu agieren. Statt die Prämie als gegebenes Faktum einzupreisen, sollte eine Kalkulation ohne diese Prämie erstellt und als einzig gültige Variante dem Vertrag zugrundegelegt werden.
In einer separaten Vereinbarung sollten Händler und Käufer festlegen, wer die Abwrackprämie beantragt, klarstellen, ob der Kaufvertrag auch ohne die Abwrackprämie gelten soll oder nicht, den Haftungsmaßstab festlegen und eventuelle Widerrufs- oder Rücktrittsrechte niederlegen. Denn wenn bei 600.000,00 Kaufverträgen nur 10 Prozent notleiden, dann sind das immerhin 60.000 Verträge, bei denen die Kalkulation nicht mehr stimmt.
Ich übernehme keine Gewähr für den rechtlich zutreffenden Inhalt. Der nachstehende Beitrag enthält vielmehr Gedankenspiele, die zutreffen können, oder auch nicht. Wer sich mit Kommentaren an der Durchdringung der rechtlichen Thematik beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen.
Wer heute ein Autohaus betritt, sieht oft diese Preiskalkulation:
Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
Endpreis 10.000,00
Im Kaufvertrag und der Finanzierung steht oft:
Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
- Anzahlung 5.000,00
Finanzierung 5.000,00
Und dieses lockere Umgehen mit der Umweltprämie wird in den nächsten Wochen und Monaten für einigen Kummer sorgen. Denn was passiert, wenn der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie scheitert ? Es fehlen 2.500, die von irgend jemanden zu tragen sind.
Aus Sicht des Händlers will dieser den Kaufpreis in Höhe der Abwrackprämie nur so lange stunden, bis der Antrag auf Zahlung der Umweltprämie beschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, lässt sich der Händler den Anspruch auf Auszahlung abtreten; der Betrag wird dem Kaufpreis gutgeschrieben. Wird der Antrag abgelehnt, dann muss der Kunde weitere 2.500 bezahlen.
Aus Sicht des Händlers ist diese Betrachtungsweise die vorteilhaftere.
Die Erledigung des bürokratischen Aufwands bedeutet für den Händler Mehrarbeit und stellt streng genommen eine Serviceleistung für den Kunden dar, auf die der Kunde keinen Anspruch hat.
Was geschieht aber, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Wenn der Händler einen Fehler macht, den Antrag nicht oder nicht formgerecht einreicht, dann hätte der Käufer einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 aus Pflichtverletzung. Liegen die Ablehnungsgründe im Risikobereich des Käufers, weil das Fahrzeug nicht lange genug auf den Käufer zugelassen war, Käufer, Halter des Altfahrzeuges und Antragsteller der Umweltprämie auseinanderfallen oder das Kontingent schlicht ausgeschöpft ist, was dann ?
Will der Händler denn auch dieses Risiko, welches typischerweise in die Risikosphäre des Käufers fällt, ebenfalls übernehmen ? Von Wollen kann in diesen Fällen wohl nicht die Rede sein, möglicherweise aber von "Müssen" !
Denn, wenn der Händler bei der graphischen Gestaltung der Formulare, bei der Preisgestaltung, oder sonst auf andere Weise den Eindruck erweckt, es sei eine reine Formsache, die Abwrackprämie zu erhaten, diese als als selbstverständlich in die Kalkulation einbezieht, liegt die Idee einer selbständigen Garantieübernahme nicht fern.
Aus meiner Sicht wären die Autohändler gut beraten, deutlich zurückhaltender zu agieren. Statt die Prämie als gegebenes Faktum einzupreisen, sollte eine Kalkulation ohne diese Prämie erstellt und als einzig gültige Variante dem Vertrag zugrundegelegt werden.
In einer separaten Vereinbarung sollten Händler und Käufer festlegen, wer die Abwrackprämie beantragt, klarstellen, ob der Kaufvertrag auch ohne die Abwrackprämie gelten soll oder nicht, den Haftungsmaßstab festlegen und eventuelle Widerrufs- oder Rücktrittsrechte niederlegen. Denn wenn bei 600.000,00 Kaufverträgen nur 10 Prozent notleiden, dann sind das immerhin 60.000 Verträge, bei denen die Kalkulation nicht mehr stimmt.
Montag, April 28, 2008
(Fiktive) Presseerklärung des Koalitionsausschuss
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wählerinnen und Wähler,
nach langer Sitzungsdauer und reiflicher Überlegung haben die Vorsitzenden der CDU, SPD und CSU, Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kurt Beck und Erwin Huber unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Volker Kauder und Peter Struck beschlossen, den Fraktionen die Beendigung der Koalition zum 30.September 2008 vorzuschlagen.
Wir mussten in einer schwachen Sekunde, in der wir zur Selbstkritik fähig waren, eingestehen, dass die Koalition zwar nominell 70 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt, in der Qualität ihrer Arbeit am unteren Rand einer als ausreichend zu bewertenden Politik liegt. Da Anspruch und Wirklichkeit so himmelweit auseinander klaffen, wollen wir diese bereits 2 Jahre und 7 Monate andauernde Farce schnellstmöglich beenden.
Zu nennen wären die sich häufenden negativen Ausgänge von Verfassungsklagen gegen zentrale Gesetzgebungsvorhaben.
Weiter wollen wir dem Wähler nicht mehr länger eine Verlegenheitslösung als Reform verkaufen. Die Aufwendungen für diesbezügliche Pressearbeit wurden bereits durch den Bundesrechnungshof in einem internen Schreiben als Steuergelderveruntreuung bezeichnet. Damit sind die Gesundheitsreform, die Erbschaftssteuerreform und die Bahnreform vorerst obsolet.
Diejenigen in unseren Fraktionen, die die Politik der letzten 2 Jahre schöngeredet haben, werden von einer erneuten Kandidatur für den Bundestag oder ein anderes politisches Wahlamt Abstand nehmen. Wir werden jungen, unverbrauchten Menschen mit neuen und frischen Ideen Platz machen. Schlechter als wir es gemacht haben, ist es ohnehin kaum noch möglich.
Als Sofortmaßnahmen werden Innenminister Dr. Schäuble, Gesundheitsministerin Schmidt und Wirtschaftsminister Glos von ihren Ämtern zurücktreten.
Amnesty International hat die Bundesrepublik in einem Vorabdruck des Jahresberichts 2007 unter den 10 Staaten aufgeführt, in denen die häufigsten Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen waren.
Eine unabhängige Expertengruppe hat die von Frau Ministerin Schmidt federführend betreute Gesundheitsreform nochmals durchgerechnet. Am 2. Januar 2009 würden 60 Prozent der stationären Heilbehandlungseinrichtungen und 70 Prozent der Krankenkassen Insolvenz anmelden müssen.
Das Wirtschaftsministerium vo Herrn Minister Glos wird ersatzlos aufgelöst. Nach erstmaliger Lektüre des EU-Vertrages wurde festgestellt, dass den nationalen Mitgliedsstaaten keine Kompetenzen auf ökonomischen Gebiet mehr verbleiben, die ein eigenes Ministerium samt bürokratischem Unterbau rechtfertigen.
Wir, die ehemals als Große Koalition bezeichneter Zusammenschluss gescheiterter Individuen, werden versuchen das Energieproblem zu lösen. Wir werden uns in die Zentralsahara zurückziehen, dort Tag und Nacht unsere mit Solarenergie betriebenen Klimaanlagen laufen lassen und die Abwärme als Fernwärme nach Nordskandinavien verkaufen. Das erwärmte Kühlwasser wird in wärmeisolierte Fässer gefüllt, auf Kamelen zur Hafenstadt Tanger transportiert, von dort mit dem Schiff nach Spitzbergen, wo die Fässer in die Kanalisation gekippt werden. Nach unseren vorläufigen Berechnungen liese sich dadurch der Verbrauch fossiler Energieträger in Norwegen um 4 Prozent reduzieren.
So hoffen wir unsere politischen Halluzinazionen doch noch verwirklichen zu können.
liebe Wählerinnen und Wähler,
nach langer Sitzungsdauer und reiflicher Überlegung haben die Vorsitzenden der CDU, SPD und CSU, Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kurt Beck und Erwin Huber unter Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Volker Kauder und Peter Struck beschlossen, den Fraktionen die Beendigung der Koalition zum 30.September 2008 vorzuschlagen.
Wir mussten in einer schwachen Sekunde, in der wir zur Selbstkritik fähig waren, eingestehen, dass die Koalition zwar nominell 70 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt, in der Qualität ihrer Arbeit am unteren Rand einer als ausreichend zu bewertenden Politik liegt. Da Anspruch und Wirklichkeit so himmelweit auseinander klaffen, wollen wir diese bereits 2 Jahre und 7 Monate andauernde Farce schnellstmöglich beenden.
Zu nennen wären die sich häufenden negativen Ausgänge von Verfassungsklagen gegen zentrale Gesetzgebungsvorhaben.
Weiter wollen wir dem Wähler nicht mehr länger eine Verlegenheitslösung als Reform verkaufen. Die Aufwendungen für diesbezügliche Pressearbeit wurden bereits durch den Bundesrechnungshof in einem internen Schreiben als Steuergelderveruntreuung bezeichnet. Damit sind die Gesundheitsreform, die Erbschaftssteuerreform und die Bahnreform vorerst obsolet.
Diejenigen in unseren Fraktionen, die die Politik der letzten 2 Jahre schöngeredet haben, werden von einer erneuten Kandidatur für den Bundestag oder ein anderes politisches Wahlamt Abstand nehmen. Wir werden jungen, unverbrauchten Menschen mit neuen und frischen Ideen Platz machen. Schlechter als wir es gemacht haben, ist es ohnehin kaum noch möglich.
Als Sofortmaßnahmen werden Innenminister Dr. Schäuble, Gesundheitsministerin Schmidt und Wirtschaftsminister Glos von ihren Ämtern zurücktreten.
Amnesty International hat die Bundesrepublik in einem Vorabdruck des Jahresberichts 2007 unter den 10 Staaten aufgeführt, in denen die häufigsten Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen waren.
Eine unabhängige Expertengruppe hat die von Frau Ministerin Schmidt federführend betreute Gesundheitsreform nochmals durchgerechnet. Am 2. Januar 2009 würden 60 Prozent der stationären Heilbehandlungseinrichtungen und 70 Prozent der Krankenkassen Insolvenz anmelden müssen.
Das Wirtschaftsministerium vo Herrn Minister Glos wird ersatzlos aufgelöst. Nach erstmaliger Lektüre des EU-Vertrages wurde festgestellt, dass den nationalen Mitgliedsstaaten keine Kompetenzen auf ökonomischen Gebiet mehr verbleiben, die ein eigenes Ministerium samt bürokratischem Unterbau rechtfertigen.
Wir, die ehemals als Große Koalition bezeichneter Zusammenschluss gescheiterter Individuen, werden versuchen das Energieproblem zu lösen. Wir werden uns in die Zentralsahara zurückziehen, dort Tag und Nacht unsere mit Solarenergie betriebenen Klimaanlagen laufen lassen und die Abwärme als Fernwärme nach Nordskandinavien verkaufen. Das erwärmte Kühlwasser wird in wärmeisolierte Fässer gefüllt, auf Kamelen zur Hafenstadt Tanger transportiert, von dort mit dem Schiff nach Spitzbergen, wo die Fässer in die Kanalisation gekippt werden. Nach unseren vorläufigen Berechnungen liese sich dadurch der Verbrauch fossiler Energieträger in Norwegen um 4 Prozent reduzieren.
So hoffen wir unsere politischen Halluzinazionen doch noch verwirklichen zu können.
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