Posts mit dem Label Moment mal werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Moment mal werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, November 07, 2014

Entlarvend

In einer sehr unerfreulichen und hochstreitigen Kindschaftssache hatte ich im Sommer die berühmt-berüchtigte FFF-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiterinnen eines Jugendamtes erhoben.
Mein formloses und nicht fristgebundenes Schreiben wurde - wie nicht anders zu erwarten war, fruchtlos seitens des Dienstherrn beschieden.

Ok, so weit, so schlecht.

Nun schreibt mir eine dieser Sachbearbeiterinnen einen Brief, der in diesem Satz endet:

Vielleicht könnte (ihre Mandantschaft) noch einmal für sich abwägen, ob sie mit ihrem Vorgehen den Weg für eine Kontaktanbahnung geebnet hat.


Dem Satz vorangestellt, war eine Aufstellung von Ereignissen, die sich in etwa so zusammenfassen lässt:

Mädchen M ruft bei Sekretärin S an, die die Schulleitung (Sch) über das Telefonat informiert, die dessen Inhalt an die Pflegeeltern P weitergibt, die wiederum der Jugendamtmitarbeiterin J davon erzählen, die ihrerseits das, was sie verstanden hat, in dem Brief wiedergibt.

Früher war das ein beliebtes Partyspiel und nannte sich Flüsterpost. Dabei kam es immer wieder zu überraschenden Ergebnissen, wie sehr sich ein einziger Begriff, der in das erste Ohr hineingeflüstert wurde, doch von dem Wort unterschied, welches aus dem Mund des letzten Empfängers in der Runde formuliert wurde.

Zudem wurde meine Mandantschaft erst gar nicht gefragt, ob sie zu diesem "Vorgehen", welches ihr ja offenkundig als eigenes tadelnswertes Verhalten zugerechnet wurde, etwas zu sagen hätte, BEVOR der deutlich zum Ausdruck kommende Vorwurf schriftlich niedergelegt wurde.

Denn meine Mandantschaft erzählte mir von diesem Vorgang eine völlig andere Version, die ich mindestens ebenso glaubhaft und nachvollziehbar finde.

Ach,ja- in der Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich gerügt, dass das die Mitarbeiterinnen des Jugendamts offenkundig einseitig und parteiisch die Interessen des Kindes und dessen Pflegeeltern vertreten würden. (An den anonymen Kommentator: gemeint ist "den Wünschen des Kindes und dessen Pflegeeltern nachzukommen"- Danke für den Hinweis)

Neutrales, objektives Verhalten sieht jedenfalls anders aus, als Behauptungen, die lediglich über eine Kette von Zeugen vom Hörensagen dem Amt zur Kenntnis gelangt sind, als unabweisbare Tatsachen zu behandeln und darauf auch noch einen belehrenden Vorwurf zu stützen.


Dienstag, Oktober 04, 2011

Verbesserungsvorschlag für Mahnverfahren

Ein alltäglicher Fall:

Unternehmer erbringt eine Leistung und rechnet ab. Die Forderung beträgt 150,00 Euro.
Der Schuldner zahlt nicht.
Der Unternehmer erinnert, mahnt und übergibt die Sache an Anwalt. Mahnkosten 5,00 Euro.
Der Anwalt macht die Forderung geltend: Kosten 50,00 Euro.
Der Schuldner zahlt eine Rate von 40,00 Euro und einen Monat später nochmals 20,00 Euro.
Es vergehen mehrere Monate, weitere Ratenzahlungen gehen nicht ein.

Nach § 367 BGB werden eingehende Zahlungen auf Kosten, Zinsen, Hauptforderung verrechnet, wobei hier der Übersichtlichkeit halber auf die Darstellung von Verzugszinsen verzichtet wird.
Hauptforderung 150,00
Anwaltskosten 50,00
Mahnkosten 5,00
Summe 205,00
abzgl. Zahlungen 60,00
Rest 145,00 (Hauptforderung)

Dieser Betrag kann nun im Wege des Mahnverfahrens weiter verfolgt werden. Dabei stellen sich einige Probleme:

Für den Schuldner ist die Geltendmachung von 145,00 Euro wenig transparent. Doch das Antragsformular für den Mahnbescheid sieht die Erstellung eines einfachen, nachvollziehbaren Forderungskontos nicht vor.

Für den (ehrlichen) Anwalt ist die Sache auch nicht einfach. Gebührenrechtlich ist die außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Mahnverfahrensgebühr anzurechnen. Geht man hier schulmäßig vor, ist mit einer Monierung zu rechnen, da die Nebenforderung gar nicht geltend gemacht wird, weil sie nicht mehr besteht, aber die Anrechnung dennoch vorzunehmen ist.

Mein Vorschlag:
Wie beim Vollstreckungsbescheid sollte das Formular die Möglichkeit vorsehen, eingegangene Zahlungen anzugeben, damit eine korrekt errechnete Forderung geltend gemacht werden kann.

Dienstag, Mai 04, 2010

Na so etwas

Der Vollstreckungsbescheid wurde rechtskräftig, Vollstreckungsauftrag erteilt.
Heute geht das Protokoll der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ein. Daraus geht hervor, dass der Schuldner Jahrgang 1996 und somit gerade 14 Jahre alt ist.

Da dem Titel eine Forderung aus einem Werkvertrag über eine Kfz-Reparatur zu Grunde liegt, geht nun Strafanzeige gegen Unbekannt heraus. Mal sehen wer als Fahrzeughalter ermittelt wird.

Mittwoch, April 28, 2010

Und warum war ich heute hier?

Heute Morgen Termin bei einem Amtsgericht, zu dem auch die Parteien ausdrücklich geladen waren.

Der Richter sitzt still und stumm an seinem Tisch herum, während wir Anwälte einige Argumente austauschen. Der Beklagte war gar nicht erschienen.

Nach zwei Minuten kommt die Frage, ob im schriftlichen Verfahren weitergemacht werden könne, die Anträge werden zu Protokoll genommen, Schluß der mündlichen Verhandlung und ein Verkündungstermin bestimmt.

Das war's. Berechtigte Frage des Mandanten:"Und warum war ich heute hier?"

Freitag, Januar 29, 2010

Klimapolitik wird unglaubwürdig - die Basis begehrt auf

Heute habe ich folgenden Antrag an meinen Ortsverband verfasst:

Lieber Vorstand der CDU Heidelberg-Neuenheim,

die Mitgliederversammlung wird zwar zur Wahl der Delegierten einberufen, die den nächsten Landtagkandidaten küren sollen. Es handelt sich jedoch um eine Mitgliederversammlung und somit ein Zusammentreten des höchsten Organs der CDU-Neuenheim.


Die CDU Heidelberg-Neuenheim überlässt den Glauben an Tatsachen religiösen Vereinigungen und Kirchen. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel verlässt sich die Bundesregierung insbesondere Herr Bundesumweltminister Röttgen auf sein Gefühl:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/0,1518,673568,00.html

"Der Fehler im IPCC-Bericht ist gravierend und hätte nicht vorkommen dürfen", sagte Röttgen dem SPIEGEL. "Wissenschaftliche Genauigkeit ist unabdingbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der politischen Schlussfolgerungen, die wir daraus ziehen." Zwar GLAUBT der Minister weiter an die generelle Beweiskraft des IPCC-Berichts. Dennoch fordert Röttgen Konsequenzen: "Die Entstehung und die Kommunikation des Fehlers müssen grundlegend aufgearbeitet werden."

Ähnliche Beispiele gibt es unzählige.

Skandale wie Climategate oder wie hier die auf einem Schreibfehler beruhende Behauptung, die Himalaya-Gletscher würden bereits 2035 abgeschmolzen sein, so auch der Berater der Bundesregierung Schelnhuber im Oktober 2009

http://www.youtube.com/watch?v=AsQOFDaCx_M

lassen den Schluss zu, dass es an einem wissenschaftlichen Beweis für einen ANTHROPOGENEN Klimawandel fehlt, der bei der Umweltpolitik der CDU-geführten Bundesregierung unabdingbar vorausgesetzt wird.

Ich stelle hiermit den Antrag zu TOP "Verschiedenes", dass die Mitgliederversammlung einen Grundsatzbeschluss fassen möge:


Die CDU Neuenheim distanziert sich von einer unreflektierten Politik des Klimaschutzes und fordert alle Gremien der CDU Deutschlands vom Ortsverband bis zum Bundesvorstand, von den Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäten bis zu den Fraktionen der Landtage, im Bundestag oder Europaparlament dazu auf, auf einen belastbaren wissenschaftlichen Beweis des anthropogenen Klimawandels zu drängen, bevor weitere Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Richtlinien oder sonstige staatliche Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung und Abmilderung des angeblich menschgemachten Klimawandels beschlossen werden, die zu einer weiteren finanziellen Belastung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande führen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Munzinger

Mittwoch, August 05, 2009

Wer anderen keine Grube gräbt

oder die Falle mit den Bestattungskosten.

§ 1968 BGB lautet einfach und scheinbar unmissverständlich:

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

Hieraus nun zu folgern, dass ein Nichterbe oder ein an sich zur Erbschaft Berufener nach Ausschlagung der Erbschaft von den Bestattungskosten verschont bleibt, ist ein oft anzutreffendes Missverständnis auf Seiten der Angehörigen, das im Zweifel teuer werden kann.

So heißt es beispielsweise im Niedersächsischen Bestattungsgesetz:

Leichen sind zu bestatten (§ 8 Abs. 1 Satz 1).

Und es geht weiter:

§ 8 Abs.3:
Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der
eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.

§ 8 Abs. 4
1Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort
zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. 2Die nach Absatz 3 vorrangig Bestattungspflichtigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten. 3Diese werden durch Leistungsbescheid festgesetzt. 4Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle.

Damit müssen auch diejenigen Angehörigen mit der Auferlegung der Bestattungskosten nach Landesrecht rechnen, die sich davor durch Ausschlagung der Erbschaft auf der sicheren Seite wähnten.

Und nicht nur das. Es droht noch weiteres Ungemach.

§ 18. Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
10. entgegen § 8 Abs. 1 und 2 Satz 1 eine Leiche, ein Fehlgeborenes oder Ungeborenes,
ein Leichenteil oder ein Organ nicht bestattet oder in den Fällen des § 8 Abs. 1
Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 nicht verbrennt, obwohl er dazu verpflichtet ist,
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.

Und das ist nicht nur in Niedersachsen so, sondern auch in Baden-Württemberg, wie es im Urteil des VGH Mannheim vom 19.10.2004, 1 S 681/04 nachzulesen ist.

Sonntag, März 22, 2009

Gedanken zur Abwrackprämie

Es trifft zwar für fast alle Beiträge hier zu, sollte aber in diesem Fall nochmals gesondert betont werden.

Ich übernehme keine Gewähr für den rechtlich zutreffenden Inhalt. Der nachstehende Beitrag enthält vielmehr Gedankenspiele, die zutreffen können, oder auch nicht. Wer sich mit Kommentaren an der Durchdringung der rechtlichen Thematik beteiligen möchte, ist herzlich eingeladen.

Wer heute ein Autohaus betritt, sieht oft diese Preiskalkulation:

Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
Endpreis 10.000,00

Im Kaufvertrag und der Finanzierung steht oft:

Wagenpreis: 15.000,00
- Rabatt 2.500,00
- Umweltprämie 2.500,00
- Anzahlung 5.000,00
Finanzierung 5.000,00

Und dieses lockere Umgehen mit der Umweltprämie wird in den nächsten Wochen und Monaten für einigen Kummer sorgen. Denn was passiert, wenn der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie scheitert ? Es fehlen 2.500, die von irgend jemanden zu tragen sind.

Aus Sicht des Händlers will dieser den Kaufpreis in Höhe der Abwrackprämie nur so lange stunden, bis der Antrag auf Zahlung der Umweltprämie beschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, lässt sich der Händler den Anspruch auf Auszahlung abtreten; der Betrag wird dem Kaufpreis gutgeschrieben. Wird der Antrag abgelehnt, dann muss der Kunde weitere 2.500 bezahlen.

Aus Sicht des Händlers ist diese Betrachtungsweise die vorteilhaftere.

Die Erledigung des bürokratischen Aufwands bedeutet für den Händler Mehrarbeit und stellt streng genommen eine Serviceleistung für den Kunden dar, auf die der Kunde keinen Anspruch hat.

Was geschieht aber, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Wenn der Händler einen Fehler macht, den Antrag nicht oder nicht formgerecht einreicht, dann hätte der Käufer einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 aus Pflichtverletzung. Liegen die Ablehnungsgründe im Risikobereich des Käufers, weil das Fahrzeug nicht lange genug auf den Käufer zugelassen war, Käufer, Halter des Altfahrzeuges und Antragsteller der Umweltprämie auseinanderfallen oder das Kontingent schlicht ausgeschöpft ist, was dann ?

Will der Händler denn auch dieses Risiko, welches typischerweise in die Risikosphäre des Käufers fällt, ebenfalls übernehmen ? Von Wollen kann in diesen Fällen wohl nicht die Rede sein, möglicherweise aber von "Müssen" !

Denn, wenn der Händler bei der graphischen Gestaltung der Formulare, bei der Preisgestaltung, oder sonst auf andere Weise den Eindruck erweckt, es sei eine reine Formsache, die Abwrackprämie zu erhaten, diese als als selbstverständlich in die Kalkulation einbezieht, liegt die Idee einer selbständigen Garantieübernahme nicht fern.

Aus meiner Sicht wären die Autohändler gut beraten, deutlich zurückhaltender zu agieren. Statt die Prämie als gegebenes Faktum einzupreisen, sollte eine Kalkulation ohne diese Prämie erstellt und als einzig gültige Variante dem Vertrag zugrundegelegt werden.

In einer separaten Vereinbarung sollten Händler und Käufer festlegen, wer die Abwrackprämie beantragt, klarstellen, ob der Kaufvertrag auch ohne die Abwrackprämie gelten soll oder nicht, den Haftungsmaßstab festlegen und eventuelle Widerrufs- oder Rücktrittsrechte niederlegen. Denn wenn bei 600.000,00 Kaufverträgen nur 10 Prozent notleiden, dann sind das immerhin 60.000 Verträge, bei denen die Kalkulation nicht mehr stimmt.

Montag, März 16, 2009

Werbung und Wirklichkeit

Amüsieren Sie sich auch so köstlich über die Werbespots der Kfz-Versicherer ? Zumindest im Haftpflichtbereich gehen diese doch völlig an der Realität vorbei.

Nun ja, einen solventen Versicherer wünscht man sich schon, aber wirklich nützen tun die Verträge doch nicht dem Kunden, sondern demjenigen, der den Schaden erlitten hat.

Und der Geschädigte kann sich leider nicht aussuchen, bei welcher Versicherung er SEINEN Schaden gerne reguliert hätte.

Heute kommt mal wieder so ein Verkehrsunfallopfer zu mir. Der Sachschaden wurde von einem Ingenieursbüro beziffert. Was macht die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ? Sie reicht das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen an ihren Haussachverständigen weiter und legt dessen Werte bei der Regulierung zugrunde. Die Differenz ist eigentlich kaum der Rede wert, aber die Vorgehensweise ist es, die mich sauer aufstoßen lässt.

So wird das Recht auf einen unparteiischen Schadensschätzer untergraben.

Montag, Februar 16, 2009

Ein Alptraum

Ich konnte letzte Nacht kaum schlafen.

Ich träumte davon ein Gastwirt zu sein, mit tollen Ideen, kristallklar gespülten Gläsern, ansprechendes Ambiente und lange Jahre Berufserfahrung.

Die Gaststube war gut gefüllt. Ich ging von Tisch zu Tisch, um die Bestellungen aufzunehmen. Der Kunde ist König und jeder Kunde hat das Recht darauf so behandelt zu werden, als sei er mein einziger Gast.

Egal, wo ich hinging kam immer der gleiche Wunsch:

"Freibier, bitte !"

So langsam wurde ich nervös. Wenn niemand für meine Leistung zahlen will, kann ich den Laden dicht machen, der Vermieter wird böse, die Mitarbeiter zerren mich vor Gericht, die Frau rennt davon und die Kinder verhungern.

Schweißgebadet wachte ich auf. Ich war kein Kneipier, sondern Anwalt. Die Sonne schien, die Vögelein zwittscherten. Entspannt machte ich mich auf den Weg in mein Büro und machte es mir am Schreibtisch bequem. Das Telefon klingelte:

"Hier ist Herr (undeutlich, Nummer unterdrückt), ich hätte da mal eine kurze Frage"...

Mittwoch, November 19, 2008

Was in aller Welt würde ich mit einem Öltanker anstellen ?

Was in aller Welt würde ich mit einem Öltanker anstellen ?

Nachteile
  • Das Schiff ist zu groß, um es zu verstecken.
  • Die Ladung muss abgepumpt und weiter verarbeitet werden.
  • Es gibt schnellere Fluchtmittel.
  • Ich brauche einen Hafen.
Vorteile

  • Ich kann die Mannschaft als Geiseln nehmen
  • Ich kann die Ladung als Geisel nehmen
  • Ich kann den Tanker gezielt auf Grund laufen lassen
  • Ich kann die Ladung als chemische Waffe einsetzen
Welche diabolischen Motive mögen in den Köpfen der somalischen Piraten stecken. Gibt es keine Grenzen mehr ?

Sonntag, Oktober 26, 2008

So herum macht es mehr Sinn

Ich schreibe Beiträge für MEIN Blog. Weil ich Anwalt bin und überwiegend über Dinge schreibe, zu denen mich mein Beruf inspiriert, habe ich mich bei www.jurablogs.com registriert, so dass meine Artikel auch über das dortige Verzeichnis aufgefunden werden können.

Sind meine Artikel nicht juristisch genug oder zu wenig fachlich fundiert, und enttäuschen dadurch die Erwartungshaltung derer, die in jurablogs stöbern, so ist das nicht mein Problem.

Ich schreibe nämlich nicht für jurablogs, sondern zu meinem Vergnügen.

Und wer meint, Ansprüche an den Betreiber von jurablogs stellen zu müssen, darf dort vorstellig werden. Meines Wissens wird dieses Portal nicht mit Gewinnabsicht betrieben, so dass ich mit Verbesserungsvorschlägen zurückhaltend wäre. Wem diese Plattform nicht gefällt, soll sich eine neue suchen, oder selber eine bereitstellen.

Freitag, September 12, 2008

War mir neu

Einer meiner Lieblingsanbieter von Telecommunicationsleistungen schickt mir heute ein Schreiben.

Statt Ort, den xx.xx.xxxx ist angegeben:

Ort, Datum des Poststempels

Da will wohl jemand die internen Bearbeitungswege und Bearbeitungszeiten verschleiern. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Bezeichnung erschwert.

Statt:
Beweis Schreiben Liebling vom xx.xx.xxxx, in Kopie


heißt es künftig:
Schreiben Liebling in Briefumschlag mit Stempel vom xx.xx.xxxx, in Kopie

oder :
Schreiben Liebling mit Eingangsstempel vom xx.xx.xxxx

Da der Absender anhand dieser Angaben sein eigenes Schreiben nicht mehr eindeutig identifizieren kann, müsste auch außergerichtlich jedes Mal eine Kopie mitgesendet werden.

Dummdreister geht es nun wirklich nicht mehr.

Donnerstag, Juli 24, 2008

Unterlassene Vorsichtsmaßnahme oder Paranoia ?

Heute morgen am Frankfurter Flughafen. Verwandte bis zur Bordkartenkontrolle begleitet. Die Frisur sitzt. Eine Familie mit zwei Kindern kommt vorbei. Der ältere, etwa 9-jährige Junge beugt sich kurz nach vorne, geht in die Knie und übergibt sich. Eine gelbliche Flüssigkeit bildet eine schwer erkennbare Pfütze.

Der Vorgang wird auch von zwei Kontrolleuren beobachtet. Genüßlich nehmen wir zur Kenntnis, wie ein gedankenverlorener Mann, einen Fuß storchenhaft vor den anderen setzend, genau in die Lache tritt, ohne es zu bemerken. Der Gesichtsausdruck, den er dabei macht, ist so selbstverliebt, ja selbstzufrieden. Die Schadenfreude ist groß.

Der kleine Junge hat sich zwischenzeitlich noch mehrere Male heftig übergeben. Diesmal in Mülleimer mit Plastiksäcken . Niemand spricht mit den Eltern. Es erfolgt überhaupt keine Reaktion.

Gründe für Übelkeit, die zum Erbrechen führt gibt es viele. Wäre es aus seuchenpolitischen Erwägungen nicht die Pflicht der Flughafenbediensteten gewesen, eine ansteckende bakterielle oder gar virale Erkrankung auszuschließen, bevor man die Familie an Bord lässt ?

Freitag, Juni 20, 2008

Der Angeklagte darf lügen...

was aber, wenn er die Wahrheit sagt ?

Mal angenommen, jemand beschäftigt eine Haushaltshilfe, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Diese Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialversicherung fliegt auf, es kommt zum Prozess.

Gegen den Rat des Verteidigers, der ein Geständnis empfohlen hat verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, sein Verhalten zu bedauern, äußert sich der Angeklagte beim letzten Wort wie folgt:

"Hohes Gericht,

ich werde heute eine Strafe dafür erhalten, weil ich die Regeln unseres Gemeinwesens missachtet habe. Regeln sind einzuhalten, auch wenn sie ein Einzelner für falsch erachtet.
Ich kann mein Verhalten dennoch nicht bedauern.

Wollte ich meiner Haushaltshilfe einen sozialversicherten und versteuerten Nettolohn zahlen, der ihrer Tätigkeit angemessen ist, könnte ich sie gar nicht beschäftigen. Der Staat hätte eine bedürftige Person mehr auf seiner Auszahlungsliste, die Geschäfte, Discounter und Dienstleister in der Gegend wo Frau Perle wohnt, einen Kunden weniger.
Einen Mindestlohn zu fordern, macht Sinn in produktiven Branchen, dort wo ein Arbeitnehmer an Wertschöpfungsprozessen beteiligt ist. An dieser Wertschöpfung soll jeder angemessen beteiligt sein; der Markt wird es richten, indem nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, bei denen Lohn- und Personalkosten eingepreist und an die zahlenden Abnehmer weitergegeben werden können.

Mir als privaten Arbeitgeber stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung. Um 1000,00 EUR netto auszahlen zu können, müsste ich ca. 1300,00 brutto vereinbaren und würde einen Gesamtaufwand von ca. 1500,00 EUR brutto haben. Um nun 1500,00 netto zu verdienen, benötige ich selbst einen Bruttomonatsverdienst von 2500,00 EUR.
Würden Sie, Herr Vorsitzender, sie Frau Staatsanwältin diesen Betrag für angemessen halten ?

Mein Sohn hat gerade sein Studium beendet. Sein Einstiegsgehalt bewegt sich in eben diesem Bereich. Halten Sie es wirklich für angemessen, für eine ungelernte Hilfskraft nahezu den gleichen Betrag aufzuwenden, wie für einen Arbeitnehmer mit Hochschuldiplom ?

Aus diesem Grunde habe ich alle mir zur Verfügung stehenden Einsparungsmöglichkeiten genutzt und Frau Perle brutto für netto bezahlt.

In der Vorbereitung hat mir mein Verteidiger interessante Dinge zu unserem Rechtswesen vermittelt. Ein umfassendes Geständnis würde bei dieser Beweislage, wo eine Verurteilung zu erwarten ist, wenigstens zu einer Strafmilderung führen. Nun, den Vorwurf räume ich ja auch vollumfänglich ein.

Ferner erzählte er mir, der Angeklagte habe das Recht zu schweigen, macht er von seinem Recht Gebrauch, darf dieses nicht strafschärfend berücksichtigt werden. Selbst Lügen ist dem Angeklagten erlaubt.

Nun frage ich Sie, würde ich lügen und mein Verhalten glaubhaft bedauern, könnte ich doch mit einer Strafmilderung rechnen ? Nun habe ich Ihnen wahrheitsgemäß meine Motive dargelegt, die mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbaren sind. Doch glaube ich, die Mehrheit der Anwesenden im Saal, kann sich in die Situation hineinversetzen. Die wenigsten hier könnten der Verlockung widerstehen, einen Menschen aus Fleisch und Blut zu Lasten einer Sozialgemeinschaft aus gesichtslosen Nummern und Aktenzeichen zu begünstigen.
Ich hege zwar keine große Erwartung auf Milde hoffen zu dürfen, es war mir jedoch ein Bedürfnis, sie auf eine wenig schlüssige Rechtspraxis hinzuweisen."

=========================================================
Der vorstehende Sachverhalt basiert auf der schöpferischen Phantasie des Autors. Er ist frei erfunden, jede Ähnlichkeit mit realen Sachverhalten wäre rein zufällig.

Dienstag, Mai 20, 2008

Irreführende Schlagzeile - Regierung will Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss

Regierung will Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss

...In Deutschland soll es darum künftig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss geben....
www.spiegel.de

Das klingt ja fast so, als würde der Hauptschulabschluss wie ein Pass ohne jede eigene Leistung zuerkannt werden. Weiter im Text heißt es allerdings:

Jeder Bundesbürger, der die Schule nicht gepackt hat, soll nachträglich die Möglichkeit bekommen, bei einem neuen Anlauf einen Abschluss zu erhalten und so seine beruflichen Chancen zu verbessern.
Also gibt es einen Anspruch auf Teilnahme an einer Prüfung, nicht auf deren erfolgreiches Bestehen. Dann sieht es doch gleich ganz anders aus.

Dienstag, März 25, 2008

Bin ich im falschen Film ?

Als Student habe ich gelernt, dass in Verwaltungsrechts-, Sozialrechts- Straf- und Finanzgerichtsprozessen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, während im Zivilprozess außer in FGG-Sachen der Parteibeibringungsgrundsatz gilt.

Nun lese ich eine Entscheidung des BFH, die der anwaltlich vertretenen Partei erhebliche Auflagen zu erstinstanzlichen Beweisanträgen, Anträgen auf Einräumung von Nachfristen, etc. macht, bevor erfolgreich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in Form der mangelhaften Sachverhaltsaufklärung durch das erstinstanzliche Finanzgericht geltend gemacht werden kann (BFH VIII B 211/06 vom 16.08.2007).

Ebenso liegt mir auch der Hinweisbeschluss eines Amtsgerichts vor, in welchem der Richter folgendes mitteilt:

Über das Internet wurde der Sitz des Honorarkonsulat von Schweden in Erfahrung gebracht...

Telefonisch wurde dort erfragt, ob von dort ein Registerauszug über die Firma des Beklagten (mögl. kostengünstig) beschafft werden kann...

Hieraus hat das Gericht zunächst einen zusammenfassenden Auszug des Registergerichts vom ... auf schwedisch (Anlage A) erhalten...

Später wurde dem Gericht noch ein historischer Registerauszug gleichfalls auf schwedisch übermittelt (Anlage B)....

Da sich das Honorarkonsulat bereiterklärte Anlage A kostenlos zu übersetzen, ...
Die Übersetzung ist als Anlage C beigefügt...

Aus dem Registerauszug ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts, dass der Beklagte nicht passivlegitimiert ist...

Es wird Klagrücknahme angeregt...

Bei einer streitigen Fortsetzung des Rechtstreites wird ein Kostenvorschuss von (zunächst) 500 EUR seitens der Klägerin angefordert, um die Übersetzung des historischen Registerauszuges durch einen Dolmetscher für die schwedische Sprache zu gewährleisten...

Die Einholung eines Rechtsgutachtens zum schwedischen Gesellschaftsrecht bleibt vorbehalten...


Wir haben für die Klägerin keine Beweisanträge gestellt, die Gegenseite ebenfalls nicht. Wenn überhaupt wäre der Beklagte zur Einzahlung eines Vorschusses verpflichtet, den er aber nicht wird erbringen können.

Schade. Rechtswissenschaft wird ja oft auf Kosten der Streitparteien betrieben. Hier würde ich aus wissenschaftlicher Sicht ja gerne eine klagabweisende Entscheidung provozieren, um sie einer höchstrichterlichen Überprüfung zuführen zu können.

Leider ist der Beklagte mittellos, seine nach schwedischem Recht gegründete Aktiengesellschaft zwischenzeitlich liquidiert, so dass nur noch die Notbremse in Form der Klagrücknahme eine weitere Geldvernichtung verhindern kann.

Sonntag, März 23, 2008

Verrückte Arbeitswelt

Arbeitnehmer ab 40 haben es schwer und Menschen mit Behinderung finden fast selten eine adäquate Beschäftigung. Aber es geht auch anders.

Seit 19.4.2005 steht ein zu diesem Zeitpunkt 78-jähriger Mann einer weltweit operierenden Organisation vor, die ca. 1.115.577.000 Mitglieder umfasst.

In Cambridge lehrt ein Mann, der nicht sprechen kann, an den Rollstuhl gefesselt ist und an einer unheilbaren Nervenkrankheit leidet. Dieser Mann ist auf seinem Gebiet eine unangegriffene Koryphaee und hat schon unzählige internationale Preise für seine Forschungsergebnisse erhalten.

Nach den Buchstaben des Sozialgesetzbuches liegt ein scheinbar eindeutiger Fall von voler Erwerbsminderungsfähigkeit vor. Nachdem jedoch die Pförtnerstellen immer weniger werden, der Gesetzgeber in seiner Weisheit die Situation auf dem Arbeitsmarkt bei der Erwerbsminderungsrente nicht berücksichtigen will, bleibt zu hoffen, dass das vorstehende Beispiel nicht zum gesetzgeberischen Leitbild wird. Es handelt sich um einen außergewöhnlichen Menschen in einer außergewöhnlichen Situation. Auch eine weitere Verschiebung des Renteneintrittsalters nach oben sollte nicht an einem Einzelfall ausgerichtet werden.

Donnerstag, März 20, 2008

Muss flat-rate-Urlaub verboten werden ?

Sogenannte flat-rate-Partys sind in die Kritik geraten. In Berlin hat ein Kneipenwirt offenbar ein Tequilla-Wetttrinken mit einem Minderjährigen veranstaltet, wobei der Wirt statt farblosem Schnaps Wasser getrunken hat, der Gast nach dem "Genuss" von 45 Gläsern Hochprozentigem verstorben ist.

Seit diesem Vorfall denkt die Politik an ein Verbot derartiger Veranstaltungen. Leider ist die gesetzgeberische Qualität erheblich gesunken, weil zwar derartige Ereignisse zum Anlass gesetzgeberischer Aktivitäten genutzt werden, ohne dass eine abstrakte Betrachtung und Überprüfung des Gesetzeswortlautes über den konkreten Einzelfall hinaus vorgenommen wird.

Der Gesetzgeber sieht den Schleier, der aus der islamisch geprägten Kultur stammt, vergisst aber den Nonnen-Habit, oder Schmuck mit eindeutigen christlichen Symbolen.

Eine flat-rate-Party stellt in meinen Augen auch ein Empfang mit kostenloser Bewirtung im Anschluss an eine wissenschaftliche oder gesellschaftliche Veranstaltung dar. Auch hier werden ohne mengenmäßige Beschränkung (alkoholische) Getränke dargereicht, deren Preis in der Teilnahmegebühr bereits enthalten war.

Nun stellt sich mir die Frage wie sich ein all-inclusive-Urlaubspaket, wie es sich immer größerer Beliebtheit erfreut, zu dem gesetzgeberischen Ziel des Verbotes oder Einschränkung von flat-rate-Saufgelagen verhält.

Das deutsche Gaststättengesetz gilt zumindest im Ausland ebensowenig, wie das Jugendschutzgesetz. Bei einem Pauschalreisevertrag wird durch (deutsche) Reiseveranstalter die Erbringung verschiedener Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, Verpflegung) geschuldet, wobei der Reisevertrag deutschem/nationalem Recht unterfällt, während sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter/Reisevermittler und seiner Erfüllungsgehilfen nach den unterschiedlichsten internationalen Rechtsordnungen richten kann.

Oft stellen sich all-inclusive-Urlaube als nichts anderes dar, als als eine einzige flat-rate-party, die sich nicht nur über einen Abend erstreckt, sondern zum Teil Wochen andauert. Dabei treten gewaltige Unterschiede auf, von Hotel zu Hotel, von Urlaubsland zu Urlaubsland, von Saison zu Saison und wie sich die Hotelbelegschaft zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zusammensetzt. Eine generelle Verteufelung liegt auch gar nicht in meiner Absicht.

Für mich macht es jedoch keinen großen Unterschied, ob nun eine einzelne Bar in Deutschland eine flat-rate.Party veranstaltet, oder ob ein namhafter Reiseveranstalter Touristenhorden zu einem Massenbesäufnis ins Ausland verfrachtet, wo unter Umständen weit strengere Vorschriften gelten, was die Abgabe harter Drinks an minderjährige Gäste angeht, oder aber auch eine völlig laxe Grundeinstellung zu finden ist.

Mittwoch, März 19, 2008

Ein böser Gedanke durchzuckt meine Stirn

An der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben sich 34.451 Individuen beteiligt; sie wird somit bereits aus diesem Grunde in die Annalen der deutschen Rechtsgeschichte eingehen.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung getroffen und die Weitergabe der gespeicherten Daten von den Telekommunikationsprovidern an die Strafverfolgungsbehörde auf Verdachtsfälle beschränkt, die schwerste Straftaten zum Gegenstand haben.

Kann alleine die bloße Masse und Unüberschaubarkeit der Beteiligten Verfahrensvorschriften außer Kraft setzen ?

§ 18 BVerfGG lautet:

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er
1.
an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war, eine Lebenspartnerschaft führt oder führte, in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder
2.
in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist.
(2) Beteiligt ist nicht, wer auf Grund seines Familienstandes, seines Berufs, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.
(3) Als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt nicht
1.
die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren,
2.
die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer Rechtsfrage, die für das Verfahren bedeutsam sein kann.
Haben eigentlich alle an der Entscheidung beteiligten Richter (auch und vor allem beim Hauptsacheverfahren) die Beteiligtenliste durchgesehen und die Namen auf Verwandschaft oder Schwägerschaft hin überprüft ?

Nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen wäre eine Entscheidung, die unter Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters zustande gekommen ist, nichtig. Nun gibt es aber keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen gegen des BVerfG. Es sei denn, der EGMR würde einen Verstoß gegen das in der EMRK normierte Recht auf ein faires Verfahren annehmen.

Fragen über Fragen, bevor ich hier meine Habilitationsschrift fertige, belasse ich es lieber bei einem anderen Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter

Dienstag, März 18, 2008

Erst Vergütungsfrage klären, dann beraten - oder ohne Schuss kein Jus

Der Gesetzgeber zwingt den Berufsstand der Anwälte förmlich dazu, über so unangenehme Dinge wie Geld am Anfang der Mandatsbeziehung zu sprechen. Ob dieses einer vertrauensvollen Zusammenarbeit förderlich ist, ist unerheblich. Andererseits sollten gerade Anwälte es besser wissen und sich nicht zu vertrauenselig auf die Zahlungsmoral oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Mandanten verlassen.

Seit dem 01.07.2006 gibt es nur noch rudimentäre Bestimmungen über die Vergütung einer außergerichtlichen Beratungstätigkeit. Hier muss zwingend eine Vergütungsabrede zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen werden. Wie dieses in beide Seiten zufriedenstellender Weise geschehen kann, ist spannend.

Vor Ausbreitung der Details lässt sich weder ein Streitwert bestimmen noch der voraussichtliche Umfang der Tätigkeit und die Schwierigkeit der Angelegenheit abschätzen, danach hätte es der Auftraggeber in der Hand, sich auf eine fehlende Verinbarung zu berufen. Also wird man sich nicht am Anfang oder am Ende über das Honorar verständigen, sondern nach Offenlegung der Fakten und vor deren juristischen Bewertung.

Für bedürftige Rechtssuchende gibt es das Beratungshilfegesetz. Die Vergütungssätze sind gesetzlich fixiert, deutlich niedriger als die Regelvergütung, dafür werden sie von der Staatskasse getragen. Allerdings ist hierfür die Ausstellung eines Beratungshilfescheins durch den Rechtspfleger beim Amtsgericht vorgesehen.

Der Antragsteller muss einen schriftlichen Antrag einreichen, seine Bedürftigkeit durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen und der Gegenstand der beabsichtigten Beratung muss vom Beratungshilfegesetz her gedeckt sein. Wird der Beratungshilfeschein erteilt, kann der in Anspruch genommene Rechtsanwalt seine Gebührenansprüche gegenüber der Staatskasse abrechnen und von seinem Mandanten zusätzlich 10,00 Euro Eigenanteil verlangen.

Findet die Beratung vor Erteilung des Beratungshilfescheines statt, geht das Kostenrisiko vollumfänglich auf den Rechtsanwalt über (Rechtspfleger 1989, 290; Schoreit-Dehn § 7 RN.3 BerHG).

Nicht nur, dass Unterlagen zu kopieren sind, wobei angemerkt wird, dass (Kanzleien keine Copy-Shops sind, weil für Kopien kein Geld mehr gefordert werden darf) heutige Hartz IV-Bescheide oft 10 oder mehr Seiten umfassen, Mietverträge gerade im sozialen Wohnungsbau oft 20 oder mehr Seiten umfassen, auch Bedürftigkeit alleine ist noch kein Garant für eine erfolgreiche Antragstellung. Im Zweifel erhält der Anwalt also nicht einmal seine Kopierkosten und leistet noch unentgeltliche Beratungstätigkeit, weil der Staat nicht zahlen will und der Mandant nicht zahlen kann.