Freitag, November 07, 2014

Entlarvend

In einer sehr unerfreulichen und hochstreitigen Kindschaftssache hatte ich im Sommer die berühmt-berüchtigte FFF-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiterinnen eines Jugendamtes erhoben.
Mein formloses und nicht fristgebundenes Schreiben wurde - wie nicht anders zu erwarten war, fruchtlos seitens des Dienstherrn beschieden.

Ok, so weit, so schlecht.

Nun schreibt mir eine dieser Sachbearbeiterinnen einen Brief, der in diesem Satz endet:

Vielleicht könnte (ihre Mandantschaft) noch einmal für sich abwägen, ob sie mit ihrem Vorgehen den Weg für eine Kontaktanbahnung geebnet hat.


Dem Satz vorangestellt, war eine Aufstellung von Ereignissen, die sich in etwa so zusammenfassen lässt:

Mädchen M ruft bei Sekretärin S an, die die Schulleitung (Sch) über das Telefonat informiert, die dessen Inhalt an die Pflegeeltern P weitergibt, die wiederum der Jugendamtmitarbeiterin J davon erzählen, die ihrerseits das, was sie verstanden hat, in dem Brief wiedergibt.

Früher war das ein beliebtes Partyspiel und nannte sich Flüsterpost. Dabei kam es immer wieder zu überraschenden Ergebnissen, wie sehr sich ein einziger Begriff, der in das erste Ohr hineingeflüstert wurde, doch von dem Wort unterschied, welches aus dem Mund des letzten Empfängers in der Runde formuliert wurde.

Zudem wurde meine Mandantschaft erst gar nicht gefragt, ob sie zu diesem "Vorgehen", welches ihr ja offenkundig als eigenes tadelnswertes Verhalten zugerechnet wurde, etwas zu sagen hätte, BEVOR der deutlich zum Ausdruck kommende Vorwurf schriftlich niedergelegt wurde.

Denn meine Mandantschaft erzählte mir von diesem Vorgang eine völlig andere Version, die ich mindestens ebenso glaubhaft und nachvollziehbar finde.

Ach,ja- in der Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich gerügt, dass das die Mitarbeiterinnen des Jugendamts offenkundig einseitig und parteiisch die Interessen des Kindes und dessen Pflegeeltern vertreten würden. (An den anonymen Kommentator: gemeint ist "den Wünschen des Kindes und dessen Pflegeeltern nachzukommen"- Danke für den Hinweis)

Neutrales, objektives Verhalten sieht jedenfalls anders aus, als Behauptungen, die lediglich über eine Kette von Zeugen vom Hörensagen dem Amt zur Kenntnis gelangt sind, als unabweisbare Tatsachen zu behandeln und darauf auch noch einen belehrenden Vorwurf zu stützen.


2 Kommentare:

  1. Zu rügen, daß das Jugendamt die Interessen des Kindes vertritt, finde ich schon merkwürdig. Was sollte das JA denn sonst machen?

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  2. Es sollte die wohlverstandenen Interessen des Kindes vertreten und diesem nicht nach dem Mund reden.

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