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Freitag, November 07, 2014

Entlarvend

In einer sehr unerfreulichen und hochstreitigen Kindschaftssache hatte ich im Sommer die berühmt-berüchtigte FFF-Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiterinnen eines Jugendamtes erhoben.
Mein formloses und nicht fristgebundenes Schreiben wurde - wie nicht anders zu erwarten war, fruchtlos seitens des Dienstherrn beschieden.

Ok, so weit, so schlecht.

Nun schreibt mir eine dieser Sachbearbeiterinnen einen Brief, der in diesem Satz endet:

Vielleicht könnte (ihre Mandantschaft) noch einmal für sich abwägen, ob sie mit ihrem Vorgehen den Weg für eine Kontaktanbahnung geebnet hat.


Dem Satz vorangestellt, war eine Aufstellung von Ereignissen, die sich in etwa so zusammenfassen lässt:

Mädchen M ruft bei Sekretärin S an, die die Schulleitung (Sch) über das Telefonat informiert, die dessen Inhalt an die Pflegeeltern P weitergibt, die wiederum der Jugendamtmitarbeiterin J davon erzählen, die ihrerseits das, was sie verstanden hat, in dem Brief wiedergibt.

Früher war das ein beliebtes Partyspiel und nannte sich Flüsterpost. Dabei kam es immer wieder zu überraschenden Ergebnissen, wie sehr sich ein einziger Begriff, der in das erste Ohr hineingeflüstert wurde, doch von dem Wort unterschied, welches aus dem Mund des letzten Empfängers in der Runde formuliert wurde.

Zudem wurde meine Mandantschaft erst gar nicht gefragt, ob sie zu diesem "Vorgehen", welches ihr ja offenkundig als eigenes tadelnswertes Verhalten zugerechnet wurde, etwas zu sagen hätte, BEVOR der deutlich zum Ausdruck kommende Vorwurf schriftlich niedergelegt wurde.

Denn meine Mandantschaft erzählte mir von diesem Vorgang eine völlig andere Version, die ich mindestens ebenso glaubhaft und nachvollziehbar finde.

Ach,ja- in der Dienstaufsichtsbeschwerde hatte ich gerügt, dass das die Mitarbeiterinnen des Jugendamts offenkundig einseitig und parteiisch die Interessen des Kindes und dessen Pflegeeltern vertreten würden. (An den anonymen Kommentator: gemeint ist "den Wünschen des Kindes und dessen Pflegeeltern nachzukommen"- Danke für den Hinweis)

Neutrales, objektives Verhalten sieht jedenfalls anders aus, als Behauptungen, die lediglich über eine Kette von Zeugen vom Hörensagen dem Amt zur Kenntnis gelangt sind, als unabweisbare Tatsachen zu behandeln und darauf auch noch einen belehrenden Vorwurf zu stützen.


Montag, Oktober 04, 2010

Vorrangige Inanspruchnahme der Beratung durch das Jugendamt in Unterhaltssachen

Unsere Gerichte versuchen zu recht oder zu unrecht an den Ausgaben für Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu sparen. Heute hat eine Richterin PKH zu 50% in einer Schadenersatzsache bewilligt; prima, danke, zu großzügig.

In Unterhalts und Kindschaftssachen wird Beratungshilfe und VKH oftmals nur noch bewilligt, wenn zuvor eine Beratung durch das Jugendamt erfolglos war. Mal abgesehen davon, dass ich fast noch keine von einem Amt erstellte Unterhaltsberechnung gesehen habe, die zutreffend war. Eben kommt ein Mandant, der eine Jugendamtsurkunde erstellen lassen wollte. Das örtliche Jugendamt hat ihn an das für den Wohnsitz des Kindes zuständige Jugendamt verwiesen; erst auf telefonische Nachfrage dort, erfuhr er, dass er sich an jedes Jugendamt wenden könne.

Bei soviel gefühlter Arbeitslust macht die Kontaktaufnahme richtig Spaß und das Vertrauen in die fachliche Kompetenz der Gesprächspartner ist durch nichts in der Welt mehr zu erschüttern.

Zu den angeblichen Kostenersparnissen siehe auch hier.