Dienstag, Mai 04, 2010

Na so etwas

Der Vollstreckungsbescheid wurde rechtskräftig, Vollstreckungsauftrag erteilt.
Heute geht das Protokoll der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ein. Daraus geht hervor, dass der Schuldner Jahrgang 1996 und somit gerade 14 Jahre alt ist.

Da dem Titel eine Forderung aus einem Werkvertrag über eine Kfz-Reparatur zu Grunde liegt, geht nun Strafanzeige gegen Unbekannt heraus. Mal sehen wer als Fahrzeughalter ermittelt wird.

4 Kommentare:

  1. Problem: Minderjährigenschutz?!

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  2. Den Titel können wir wohl abschreiben. Mich interessiert jetzt wessen Auto da auf den Namen des Minderjährigen in Schuss gebracht wurde. Klarer Fall von Betrug, würde ich meinen.

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  3. Wie hat es denn dann die Werkstatt überhaupt geschafft, auf Geheiß eines Minderjährigen tätig zu werden?

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  4. Tja, wenn jemand ein Auto abgibt und sagt, mein Name ist Dolphin Makrele, kann ich das glauben oder nicht. Ich müsste mir eben einen Ausweis zeigen lassen.

    Später stellt sich eben heraus, dass Wal Makrele unter falschem Namen aufgetreten ist.

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