Das Anschreiben der Bußgeldbehörde beginnt so:
Sehr geehrte Damen und Herren,Es folgt die übliche Zahlungsaufforderung.
beiliegend erhalten Sie die erbetenen Akten für drei Tage zur Einsicht.
...
Gerade will ich die Akte kopieren lassen, da fällt mein Blick auf den Schluß des Schreibens:
Die beigefügte Aktenkopie ist zum Verbleib und muss nicht wieder zurückgesandt werden.Typisch Staat. Da gibt es einmal eine begrüßenswerte Serviceleistung und dann geht sie unter, weil die Textbausteine nicht angepasst werden.
Aber Herr Kollege, das haben Sie falsch verstanden: die Bußgeldstelle wollte Ihnen bestimmt sagen, dass Sie drei Tage Zeit haben, um den Inhalt auswendig zu lernen. Danach zerstört sich der übermittelte Auszug von selbst. ;-)
AntwortenLöschenHabe heute auch so einen Auszug bekommen, der Landkreis in der hiesigen Gegend hatte seinen Baustein aber schon angepaßt.