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Dienstag, März 19, 2013

Kein schlechtes Honorar

Man glaubt es kaum, aber mit Schreiben kann man Geld verdienen, sogar mit derartig profanen Dingen wie diesem Blog.

Einer meiner frühen Beiträge wurde für ein niedersächsisches Schulbuch ausgewählt. Dafür bekam ich von der VG Wort jahrelang gegen Weihnachten einen Scheck über je 10,00 EUR (+/-). Das war mein allererstes Autorenhonorar.

Aufgrund eines anderen Blogbeitrages hatte ich unzählige Mandate gegenüber einem Teleshoppingunternehmen, das brachte pro Auftrag etwa einen Umsatz von 50,00 EUR.

Den Vogel (!) schoss aber ein kurzer, nur wenige Zeilen umfassender Beitrag ab, in dessen Überschrift ich vor Drückerkolonnen im Auftrag einer bestimmten Firma gewarnt hatte.


Die Kundin hatte nämlich einem vermeintlichem Briefträger die Türe geöffnet und sich stattdessen einem Zeitschriftenwerber gegenüber gesehen. Um diesen Kerl loszuwerden schloss sie eben ein Zeitschriften-Abo ab und übergab mir die Angelegenheit. Der Widerspruch war fix formuliert, aber eine Recherche nach der Vertriebsfirma, deren Name auf dem Bestellformular angegeben war, ergab, dass wohl des öfteren mit ähnlichen Methoden Einlass bei Kunden gefunden worden war.

Also habe ich den Vorgang hier veröffentlicht und die Sache für erledigt gehalten.


Ein Jahr später wurde ich zunächst außergerichtlich abgemahnt. Mein Angebot um des lieben Friedens willen, den Beitrag zu löschen, wenn im Gegenzug auf Kostenerstattung verzichtet würde, wurde abgelehnt. Immerhin wurde hierfür ein Streitwert von 10.000,00 EUR angenommen.

Also wurde ich auf Unterlassung verklagt. Da ich für eine Tatsache den Beweis nicht erbringen konnte, die von der Gegenseite bestritten worden war, obwohl sie deren Wahrheitsgehalt ohne großen Aufwand durch Blick in die eigenen Unterlagen hätte feststellen können (§ 138 ZPO!), hat mich das Landgericht antragsgemäß verurteilt.

Der Mensch denkt (so ein Mist, teurer Spaß) und Gott lenkt. Denn genau am Tage des Berufungsablaufes tauchte das Bestellformular in einem Stapel unsortierter Steuerunterlagen der ehemaligen Kundin der Klägerin wieder auf, die mich zum Glück umgehend informierte.

Nun konnte ich anhand dieses Dokuments beweisen, dass der ungebetene Gast "im Auftrag" der (...) unterwegs war. Flugs legte ich Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, das Fax an das Oberlandesgericht ging am letzten Tag der Berufungsfrist um 23:39 bei Gericht ein.

Die sorgfältig ausgearbeitete Berufungsbegründung wurde weit vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nachgereicht.

Gestern fand die mündliche Verhandlung statt, in deren Rahmen der Klägerin die Rücknahme der Klage empfohlen wurde. Termin zur Verkündung einer Entscheidung war gestern, 18.03.2013 16:00 Uhr.

Wer die Gerichte kennt, der weiß, dass nach 15:00 Uhr selten jemand zu erreichen ist, so dass ich mir den Anruf bei der Geschäftsstelle für heute morgen aufgespart hatte.

Auf meine Berufung hin war das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen worden. Die Kosten wurden der Klägerin auferlegt.

Und da ich als Anwalt in eigener Sache die gesetzlichen Gebühren abrechnen kann, komme ich auf ein Autorenhonorar für einen Kurzbeitrag von 2.500 EUR.

Und "nein", Nachtreten ist nicht meine Sache. Den Namen der Vertriebsfirma werde ich nicht nennen.

Mittwoch, Mai 18, 2011

Donnerstag, Mai 06, 2010

Die Tücke mit den Textbausteinen

Ich beantrage Akteneinsicht und bekomme Akteneinsicht.

Das Anschreiben der Bußgeldbehörde beginnt so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend erhalten Sie die erbetenen Akten für drei Tage zur Einsicht.
...
Es folgt die übliche Zahlungsaufforderung.

Gerade will ich die Akte kopieren lassen, da fällt mein Blick auf den Schluß des Schreibens:

Die beigefügte Aktenkopie ist zum Verbleib und muss nicht wieder zurückgesandt werden.
Typisch Staat. Da gibt es einmal eine begrüßenswerte Serviceleistung und dann geht sie unter, weil die Textbausteine nicht angepasst werden.

Montag, November 09, 2009

Innere Stimme

Heute Morgen auf dem Weg zum Büro hatte ich ein Erlebnis.

Es führen nicht nur alle Wege nach Rom, sondern auch viele von Heidelberg nach 68794 Oberhausen-Rheinhausen.

Es regnete. Eine innere Stimme sagte mir auf dem Weg aus Heidelberg heraus, "Heute fährst Du nicht über die A5 (bis Walldorf), sondern Du fährst die A656 bis zum Mannheimer Kreuz und dann die A6 bis Schwetzingen/Hockenheim. Bei dem Wetter wird der Teufel auf der A5 los sein, der Umweg lohnt sich."


Größere Kartenansicht

Kaum war ich am Heidelberger Kreuz vorbei, kam im Radio eine Sonderverkehrsmeldung, die vor einem Falschfahrer auf der A5 -Fahrtrichtung Frankfurt-Karlsruhe auf der Höhe des Heidelberger Kreuzes warnte. Die Meldung wurde wenige Minuten später nochmals wiederholt.

Donnerstag, November 05, 2009

Serienmandate

Es gibt da einen bestimmten Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen, die Eins und Eins Internet AG, die mir in der letzten Woche alleine 4 neue Mandanten beschert hat.

Ich finde es an der Zeit, mich hierfür einmal in aller Form zu bedanken.

Mittwoch, September 30, 2009

Überflüssiger Zusatz

Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt.
Das erfreut das Herz des geneigten Lesers. Doch es geht weiter:

Im Wiederholungsfalle kann ihr Mandant nicht mit einer erneuten Einstellung rechnen.
§ 153 StPO setzt die Unschuldsvermutung um, indem der Konjunktiv verwendet wird.

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Der meines Erachtens überflüssige Zusatz, beinhaltet jedoch das genaue Gegenteil, nämlich: Ihr Mandant ist zwar schuldig im Sinne des Gesetzes, aber wir lassen noch einmal Gnade vor Recht ergehen. Lassen wir die Rechtsmeinung einfach so stehen, über die Schuld meines Mandanten entscheidet nicht die objektivste Behörde der Welt, sondern ein unabhängiges Gericht.

Freitag, September 11, 2009

Fahrverbot <=> Taktik

In einer OWi-Sache hätte ich im September den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zurücknehmen sollen, weil für die Mandantschaft der Antritt erst 2010 statt 2009 von Vorteil ist. Nun terminiert das Amtsgericht auf Ende Oktober.

Da der Januar 31 Tage hat und der Februar 2010 nur 28 Tage werde ich den Einspruch nun erst nach dem 1. Oktober zurücknehmen und damit dem Mandanten 3 Tage Verzicht auf den Gebrauch des eigenen Autos ersparen.

Manchmal lohnt der Blick in den Kalender.

Donnerstag, November 13, 2008

Auch eine schöne Berufsbezeichnung

nach diesem Geistesblitz,

nun das:

Dr. med. fett Sowieso
>Schönheitschirurg<

Mein Dank geht an die Veterinäre, die mich mit Dr. med. vet. inspiriert haben.

Dienstag, November 11, 2008

50.000

Danke. Panorama freut sich die Grenze von 50.000 Aufrufen seit dem 06.06.06 überschritten zu haben. Für Lob und Tadel ist das untenstehende Team

Inhalt: Philipp Munzinger
Gestaltung: Philipp Munzinger
Technischer Service: dto

stets empfänglich, für das eine mit mehr, für das andere eher mit weniger Begeisterung.

Montag, August 25, 2008

Sind die Mitarbeiter unserer Gerichte des Lesens willens und kundig ?

In einer Anspruchsbegründung trage ich vor:

Da seitens der Beklagten keine Reaktion festzustellen war, wurde am xx.yy.zz Mahnantrag gestellt. Hierfür sind Gerichtskosten in Höhe von € 23,00 entstanden.

Der Mahnantrag wurde wegen zwischenzeitlich eingegangener Teilzahlung zurückgenommen. Die streitgegenständliche Forderung wurde sodann mit Mahnantrag vom aa.bb.zz geltend gemacht.

Der Klagantrag lautet:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin Euro + Zinsen + vorgerichtliche Anwaltskosten + verauslagte Gerichtskosten i.H. von € 23,00 zu bezahlen.

Die Beklagte erkennt an, es ergeht Anerkenntnisurteil.

Im Kostenfestsetzungsantrag schreibe ich:

Die weiter titulierten Gerichtskosten betreffen nicht das streitgegenständliche Verfahren.
Natürlich wurden die (zusätzlichen) Gerichtskosten im KFB abgesetzt.

Ich schreibe:

...und bitten darum, die für das streitige Verfahren geleisteten Gerichtskosten ebenfalls festzusetzen, wie dies mit Schriftsatz vom .... auch beantragt wurde. In dem Antrag wurde dargestellt, dass die titulierten Gerichtskosten nicht das streitgegenständliche Verfahren betreffen.

Was schreibt das Amtsgericht ?

Auf Anordnung des Gerichts wird mitgeteilt, dass 23,00 € bereits im Urteil tituliert sind.

Donnerstag, Juli 10, 2008

Frech, dreist, tollkühn

Aus der DAV-Depesche:

Warnung vor Scheinrechnungen



In diesem Zusammenhang weisen wir auf eine Warnung hin, die bereits der Anwaltverein Donau Ries veröffentlicht hat. Kolleginnen und Kollegen haben wieder Schreiben erreicht, die als Rechnungen aufgemacht waren. Es wird der Eindruck erweckt, als werde für einen bereits georderten Eintrag auf der Anwaltsuchseite "suche-anwalt.com" ein Betrag von 96 Euro in Rechnung, der mittels des dem Schreiben angehängten, bereits weitgehend vorausgefüllten Überweisungsträgers zu überweisen ist. Nur eine sehr genaue Prüfung des Texts lässt erkennen, dass es sich wohl lediglich um ein Angebot für einen solchen Sucheintrag handeln soll, da die angebotene Leistung erst "nach Geldeingang" ausgeführt werde. Dieser Hinweis ist unauffällig und versteckt gehalten.



Wir bitten um entsprechende Beachtung.


Sich ausgerechnet Anwaltskanzleien als Opfer betrügerischen Handelns auszusuchen, ist frech.

Zu glauben, man werde damit Erfolg haben, ist dreist.

Darauf zu vertrauen, ungeschoren davon zu kommen, nenne ich tollkühn.

Oder sind die Täter etwa psychologisch knallhart kalkulierende Profis ?

Wer die Rechnung bekommt, den Schwindel aber bemerkt, wird nichts tun.

Wer die Rechnung bekommt, auf den Schwindel hereinfällt und zahlt, wird sich schämen, wenn er seinen Irrtum bemerkt hat.

Wer den Schaden hat, braucht sich nicht noch dadurch um den Spott zu bemühen, indem er es in einem öffentlich ausgetragenen Prozess publik macht.

?

Dienstag, Mai 27, 2008

Wertungswiderspruch beim neuen Unterhaltsrecht

Der Gesetzgeber hat in § 36 Nr. 1 EGZPO seine "ratio" in vermeintlich klarer Weise zum Ausdruck gebracht, nämlich:


Ist über den Unterhaltsanspruch vor dem 1. Januar 2008 rechtskräftig entschieden, ein vollstreckbarer Titel errichtet oder eine Unterhaltsvereinbarung getroffen worden, sind Umstände, die vor diesem Tag entstanden und durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts erheblich geworden sind, nur zu berücksichtigen, soweit eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und die Änderung dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertrauens in die getroffene Regelung zumutbar ist.

Vertrauensschutz und Zumutbarkeit heißen also die Zauberworte, die in den nun stattfindenden Abänderungsverfahren Gelegenheit bieten, das argumentative Florett zu schwingen.

Leider hat der Gesetzgeber selbst einen schweren Säbel positiviert, gegen den das elegant geschwungene Florett machtlos erscheint, die Rangfolge in § 1609 BGB.

Wie die Synopse zeigt, ist der geschiedene Ehegatte von einem geteilten ersten Rang auf den dritten Rang zurückgestuft worden. Da es sich hier nicht um eine Neuregelung handelt, die den Unterhaltsanspruch direkt ändert, sondern gerade voraussetzt, dürfte ein Aussetzen der Rangfolgeregeln gerade nicht von § 36 Nr. 1 EGZPO gedeckt sein, mit der Folge, dass in Mangelfällen jede juristische Kunst zu Gunsten des geschiedenen Ehegattens versagen wird.

Und ich kenne nur wenige Fälle, in denen Geld im Überfluss vorhanden ist.

Mittwoch, Februar 13, 2008

Es ist zum Haareraufen

In einer Forderungsangelegenheit stellen wir nach Erhalt eines Versäumnisurteils fest, dass die Schuldnerin vor Auftragerteilung an unsere Mandantin bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Ein klarer Fall von Eingehungsbetrug.

Also stellt unsere Mandantin Strafanzeige.

Kurz darauf meldet sich die Schuldnerin mit einem Ratenzahlungsvorschlag, der zwar mickrige Raten enthält, aber immerhin.

Nun faxt mir die Mandantin eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu, wonach

von der Verfolgung gem. § 154 Abs. 1 StPO abgesehen wurde, weil gegen die Beschuldigte wegen einer anderen Tat eine Sanktion verhängt wurde, neben der die zu erwartende Strafe, die wegen der nunmehr angezeigten Tat verhängt werden könnte, nicht beträchtlich ins Gewicht fiele.

Liebe Eltern, verbindet euren Kindern die Augen, denn was nun kommt, ist pädagogisch verheerend.

Wenn Du schon Mist baust, dann mach so viel Mist, dass Du wegen Kollateralschäden gar nicht erst belangt wirst.

Welche Motivation soll die Dame denn nun noch haben, ihr Ratenzahlungsangebot aufrecht zu erhalten ?

Mittwoch, Januar 09, 2008

Danke lawblog

Am Montag, den 07. Januar 2008 habe ich mich hier noch über den 25.000sten Besucher seit Einrichtung meines blogcounters gefreut.



Am Dienstag, den 08. Januar 2008 habe ich mein Musterschreiben veröffentlicht, wobei dieser Beitrag auch im lawblog (nicht einmal erwähnt, sondern nur) verlinkt wurde.



Und so sieht das Ergebnis aus:





oder- warum komme ich mir auf einmal so nichtig und klein vor ? (Frei nach Reinhard Mey)

Mittwoch, Oktober 31, 2007

Föderalismus, Fettnäpfchen, Feiertag

Gerade habe ich (Baden-Württemberg) mit einem Büro in Dresden (Sachsen) telefoniert. Nachdem ich heute morgen trotz 15-20 maligen Klingelns niemanden an die Strippe bekommen hatte, machte ich mir schon Gedanken über die Seriosität dieser Firma.

Mein Gesprächspartner von eben wies mich jedoch gleich zu Beginn des Telefonats auf einen Umstand hin, der meine Bedenken atomisierte. In Sachsen ist der 31. Oktober (Reformationstag) gesetzlicher Feiertag. Umso netter, dass überhaupt jemand abgenommen hat.

Dafür feiern wir am 1. November in Baden-Württemberg Allerheiligen. Wer also versucht morgen unsere Kanzlei zu erreichen, muss sich keine Sorgen machen; wir haben uns nicht verdünnisiert, sondern genießen den vom Landesgesetzgeber spendierten Feiertag.

Mittwoch, Oktober 24, 2007

Aktuelle Warnung der IHK Nürnberg - Dreiste Betrugsmasche

Nürnberg – Bei der IHK gehen seit Beginn der Woche zahlreiche Anfragen von Unternehmen ein, die einen angeblichen „Bescheid über Eintragungsgebühren“ erhalten. Dabei handelt es sich um gefälschte Rechnungen.

Jede Eintragung im Handelsregister wird im Unternehmensregister und einer Zeitung veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden über die Handelsregistereintragung anzubieten.

weiter...

Samstag, September 22, 2007

Mir wird schlecht

Letzten Samstag wurde mir bei einem Schirmstand von einer älteren Frau, mit dem Ausdruck des Bedauerns über die "Revolverblatt-Aufmachung" ein Exemplar der "Zeitung" "Wahr- Zeitung für Gesundheit und gegen Unwissenheit".

Das müssen sie lesen. Da ist eine Quelle, die bisher unveröffentlichte Dokumente zu den "Nürnberger Prozessen" ins internet stellt. Soweit, so gut.

Es wird noch besser. Die Pharmaindustrie war schuld am 2. Weltkrieg und die Antiterrorpolitik eines Herrn Schäuble wird dadurch erst verständlich.

Ich habe nichts verstanden, bis ich auf das Impressum dieser "Zeitung" schaue.

V.i.S.d.P. Dr. Matthias Rath, Postbus 656, NL-6400 AR Heerlen.

Der Dr. Rath, der behauptet hat, die Erzeugnisse der Pharmaindustrie seien wirkungslos gegen Krebs, unter dessen Behandlung ein kleiner Junge namens Dominik auch gestorben ist.

Wen es interessiert sich selbst ein Bild zu machen, der kann folgende Zeichenfolge kopieren und in die Adresszeile seines browsers eingeben:

http://www.profit-over-life.org

Montag, August 06, 2007

Blogpause

Liebe Einbrecher,

irgendwann in den nächsten Wochen werde ich wie auch andere Blogger meinen Sommerurlaub antreten. Da es nicht schwer sein dürfte meine Privatadresse ausfindig zu machen, sage ich nicht genau von wann bis wann das sein wird.

Meinen geneigten und auch den bereits umgekippten Lesern wünsche ich eine gute Erholung.

Für die Dauer meiner Abwesenheit wird die Kommentarfunktion deaktiviert sein.

Heute ist nicht aller Tage. Ich komm' wieder, keine Frage. (P.Panther)

Montag, Juli 02, 2007

Ich sollte ja nicht meckern,

denn nach einer rekordverdächtigen Bearbeitungszeit habe ich heute

die Urkunde


der Rechtsanwaltskammer Karlruhe erhalten und darf mich ab sofort

Fachanwalt für Familienrecht


nennen.

Warum allerdings statt einer schmückenden Urkunde ein mit Prägesiegel versehenes Übersendungsanschreiben übermittelt wird, welches auch noch den Zusatz enthält:

"Die von ihnen vorgelegten und nicht mehr benötigten Unterlagen reichen wir zu unserer Entlastung zurück.",
bleibt mir unbegreiflich.

Offenbar habe ich das Falsche studiert und diese Lieblosigkeiten sind Ausdruck der Wertschätzung, die einem juristischem Abschluss bei der vielfach beklagte Juristenschwemme beigemessen werden.

In keinem Abiturzeugnis wäre ein Satz enthalten wie: "Bitte denken Sie daran ihren Spind leer und sauber zurückzugeben."

Während andere Fakultäten ihren Absolventen die Diplome und Zeugnisse im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreichen, wurden mir schon jeweils die Urkunden über das Bestehen der beiden Staatsexamina in der mündlichen Prüfung überreicht, mit einem kurzen Händedruck durch den Vorsitzenden. Das war's.