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Dienstag, August 16, 2011

Protestbrief an die Familiengerichte

Liebe Amtsgerichte/Familiengerichte der Republik,

um in streitigen Fällen den Kindesunterhalt auf Beratungshilfebasis auszurechnen, dafür sind euch wir Rechtsanwälte offenbar noch gut genug. Dass ein Unterhaltsbetrag in vielen Fällen erst nach Erteilung von Auskünften berechnet werden kann, ist euch auch bekannt.

Wenn diesbezüglich nach Monaten Hin- und Herschreiberei eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung ergeht, beläuft sich der Netto-Stundenlohn eurer unabhängigen Organkollegen der Rechtspflege auf lächerliche Cent-Beträge, nach Abzug von Miete, Personalkosten, Fachliteratur, Fortbildungen, Sozialaufwendungen und Steuern.

Und wenn der Gegner auch noch anwaltlich vertreten ist, sollte man meinen, dass dessen Anwalt auch noch den einen oder anderen Tipp parat hat, um die leidige Sache kostengünstig zu erledigen.

Und ihr habt den Nerv dem das Kind vertretenden Elternteil Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren wegen Mutwilligkeit zu verweigern, weil nicht zuvor ausdrücklich die Titulierung durch kostenlose Jugendamtsurkunde verlangt wurde? Ich habe noch nie gehört, dass für eine zivilrechtliche Zahlungsklage PKH verweigert wurde, weil sich der Schuldner auch durch ein notarielles Schuldanerkenntnis der zwangsvollstreckung unterwerfen könnte.

Selber über mangelnde Ausstattung und Arbeitsüberlastung klagen, aber denjenigen, die euch Arbeit abnehmen, Stöcke zwischen die Beine schmeißen! So nicht. Diese Frage möchte ich nun wirklich geklärt wissen. Wenn das OLG diese Frage bejaht, werde ich wegen Arbeitsüberlastung keine Beratungshilfemandate mehr annehmen.

Freitag, August 05, 2011

Gedicht zum Wochenende

Frei nach Comedian Harmonists


Wochenend und Regenfall,
der Petrus hat doch wohl 'nen Knall,
das muss ja nun ein Irrtum sein,
denn wo ist der Sonnenschein ???

Donnerstag, August 04, 2011

Angemessenheit der Anwaltsvergütung

Als Kind gab es eine alte Tante, die mir etwas Gutes tun wollte. Nachdem sie meine Eltern besucht hatte, öffnete Sie beim Weggehen ihre Handtasche und gab mir 10 Pfennige,damit ich mir ein Eis kaufen sollte. Damals traute ich mich nicht zu sagen, dass eine Kugel Eis mindestens 25 Pfennige koste.

Nun darf sich jeder Leser in seiner eigenen Phantasie ausmalen, was die Überschrift mit dem Text zu tun hat.

Gerade hat die Tante gefragt, ob das Eis geschmeckt hat...

Mittwoch, Juli 27, 2011

Mist von Kleinvieh kann gewaltig stinken

1. Lieber Kostenfestsetzungsbeamter,

Du schreibst, ich solle meinen Antrag auf Festsetzung der PKH-Vergütung hinsichtlich der geltend gemachten Fahrtkosten abändern.

Du hast Recht. Ich habe im Verlauf des Verfahrens meinen Kanzleisitz verlegt. In den letzten 2 Jahren habe ich 3 Termine bei Gericht wahrgenommen und hierfür jeweils 2x 30 km abgerechnet.

Dein Schreiben nehme ich zum Anlass, die Abrechnung zu überprüfen.
Die Entfernung von meinem letzten Kanzleisitz zum Gericht betrug nicht 30 km, sondern 28,6 km.

Ich nehme den Antrag daher um
1,4 km x 3 Termine x 2 Wegstrecken x 0,30€ = 2,52
19 % Umsatzsteuer 0,48
Summe 3,00 € 

zurück.
Dass ich bei einem Streitwert im 5-stelligen Bereich rund 1.400,00 € weniger von der Staatskasse für die gleiche Arbeit erhalte, als wenn mein Mandant mich selbst bezahlen könnte, sollte bei einer derart dreisten Gebührenerhöhung meinerseits keine Rolle spielen.

2. Lieber Metzger,

ich kaufe nun schon seit einigen Monaten bei Dir mein Mittagsessen. Künftig werde ich meine Nahrung einige Meter weiter suchen. Denn, dass Du für ein aufgeschnittenes Brötchen 5 C€nt mehr nimmst, als für ein nicht aufgeschnittenes Brötchen, das kann ich gerade noch verstehen.
Kein Verständnis habe ich allerdings, wenn Du mir für ein nicht aufgeschnittenes Brötchen auch diesen Aufpreis abnimmst. Ich habe das nun einige Tage lang beobachtet und musste feststellen, dass es sich hierbei nicht um ein einmaliges, lässliches Versehen handelte, sondern routinemäßig geschieht.
Andere Schweine haben auch hübsche Metzger!

Mittwoch, Februar 03, 2010

Das regelt doch ein kurzes Telefonat- denkste!

Ein Mandant faxt mir eine Kündigung, der ich per Telefax widerspreche. Das war letzte Woche.

Am Montag bittet mich der Mandant mit der selben Gegenseite wegen eines anderen Objekts in Verbindung zu treten, wo noch Gegenstände einlagern, an die der Mandant aber nicht heran kommt, weil der Eingang durch ein Vorhängeschloss gesichert wurde.

Auch hier schicke ich aufgrund der Angaben des Mandanten ein Fax. Zuvor hatte ich gefragt, ob es wirklich eines Anwalts bedürfe. Man könne diese Fragen doch sicher telefonisch klären. Der Mandant sagt noch, er könne das nicht!

Heute geht eine Antwort auf beide Schreiben per Fax ein. Darin wird das Ende des Mietverhältnisses zum von mir vorgeschlagenen Zeitpunkt bestätigt. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass der Gegenseite das andere Objekt völlig unbekannt sei.

In einem Telefonat mit dem Mandanten zeigt sich dieser erstaunt, denn die selben Leute mit denen er den Mietvertrag geschlossen habe, hätten ihm auch das andere Objekt zur Verfügung gestellt.

Ich biete an, die Angelegenheit telefonisch zu klären. Es meldet sich eine Dame. Es entwickelte sich folgendes Gespräch:

Guten Tag,

ich vertrete Herrn Sowieso, mit der Kündigung scheint es ja kein Problem mehr zu geben.

"Ja, das sagen Sie so einfach, der soll doch mal die Miete für Februar zahlen." Es folgt ein weiterer Wortschwall. "Wieso eigentlich Kündigung, wir haben nicht gekündigt, wir haben nur mitgeteilt, dass es so nicht gehe..."

Ich: wegen einer offenen Miete bin ich nicht mandatiert; davon weiß ich nichts. Im übrigen haben Sie sehr wohl gekündigt. Ich wollte mich eigentlich nur wegen des Objekts ..straße erkundigen.

"Von einem solchen Objekt ist mir nichts bekannt..." Na das Objekt, in welchem folgende Gegenstände untergebracht sind...
"Was gehen uns die Sachen an, die ihr Mandant irgendwo untergestellt hat?"

Da habe ich aufgelegt, denn auch wenn die Objektbezeichnung nicht 100% gewesen sein sollte, mußte die Dame sehr genau wissen, worum es ging. Man kennt sich in einer Kleinstadt und so viele Mietobjekte kann auch die Gegenseite nicht verwalten.


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Nachtrag vom 04.02.2010

Der Mandant gab mir als Anschrift "A-Straße" an. Tatsächlich lautet die korrekte Anschrift "B-Straße".
Allerdings handelt es sich um ein Eckgrundstück "B-Straße/ A-Straße" und auch der Zugang geht über die "A-Straße"

Madame wollte mich demnach nicht verstehen. Und deshalb habe ich aufgelegt, weil ich für derartige Kindereien kein Verständnis habe.

Samstag, November 14, 2009

Echt Geniales System

Am Samstag zu IKEA zu gehen, ist sicher nicht der ideale Zeitpunkt; sei's drum.

Es gibt neuerdings sog. Express-Kassen, an denen die Kunden die Ware selber scannen und mittels Karte bezahlen können. Das System soll wohl schneller, einfacher und billiger sein, als das herkömmliche mit Kassenkraft, die scannt und kassiert.

Was mir aufgefallen ist; der Laden war sehr gut besucht, es hatten sich lange Schlangen vor den Kassen gebildet. Trotzdem waren nicht alle Kassen besetzt. Das könnte ich vielleicht noch verstehen.

ABER:

An den sog. Express-Kassen standen ein oder zwei Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen um den Kunden oder Kundinnen den Umgang mit dem Scanner oder der Scannerin zu erklären (ich hoffe die Wortwahl ist politisch korrekt genug).

Und vor dem Ausgang waren weitere Mitarbeiter damit beschäftigt, die Einkaufswägen der Kunden zu überprüfen, ob tatsächlich alles gescannt und bezahlt wurde, was da so der Heimat entgegen gefahren wurde.

Ich hätte es deutlich besser empfunden, wenn dieser Personaleinsatz dazu verwendet worden wäre, die geschlossenen Kassen zu besetzen und so den Durchlauf zu erhöhen.

Aber diese Idee ist wohl viel zu einfach, als dass eine Unternehmensberatungsfirma daruf kommen könnte.

Ich Könnte Etwas Anderes

vorschlagen...

Mittwoch, November 11, 2009

Das Gericht will das Geld des Mandanten nicht

Hier hatte ich bereits berichtet, dass die Zahlung von Gerichtskosten im Föderalismus gar nicht so einfach ist. Heute muss ich feststellen, dass das auch im eigenen Bundesland, Baden-Württemberg, seine Tücken hat.

In einer Klage vor dem Landgericht beabsichtigt das Gericht, einen Sachverständigen zu beauftragen und fordert hierzu einen Vorschuss in Höhe von € 2.500,00 an.

Kostenschuldner ist die Partei und nicht die Rechtschutzversicherung oder die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten. Das dürfte unstreitig sein.

Nun gibt das Land Baden-Württemberg den Rechtsuchenden die Möglichkeit, Gerichtskosten mittels Einzugsermächtigung zu entrichten. Ein entsprechender Vordruck kann hier heruntergeladen werden.

Der Text lautet:
Hiermit ermächtige ich die Landesoberkasse Baden-Württemberg widerruflich, die von mir/uns in nachfolgender Angelegenheit fällige Zahlung in Höhe von € durch Lastschrift einzuziehen:


Eine Einschränkung, dass Einzugsermächtigungen nur von Rechtsanwälten ausgestellt werden dürfen, ist dem Formular nicht zu entnehmen. Daher habe ich dem Mandanten ein solches Formular zum Ausfüllen gegeben und an das Landgericht weitergeleitet.

Heute erhalte ich folgendes Schreiben des Gerichts:

...
bezüglich der Einzugsermächtigung wird darauf hingewiesen, dass Einzugsermächtigungen ausschließlich durch Rechtsanwälte ausgestellt werden können, nicht jedoch durch die Partei selbst. Es wird um weitere Veranlassung gebeten.
...


Ich habe darauf umgehend bei Gericht angerufen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einzugsermächtigung der Partei zurückgewiesen werde. Dies konnte mir mein Gesprächspartner nicht beantworten, es sei eben so, er habe Anweisung der Präsidialgeschäftsstelle. Dort habe ich niemanden erreicht. Meine Internet-Recherche verlief ebenfalls ergebnislos.

Wenn wenigstens eine Kontoverbindung auf dem Beweisbeschluss angegeben wäre, ja wenn! Dann würde ich der Mandantschaft diese ja weitergeben. So werde ich das Geld beim Mandanten anfordern und nach Eingang mittels Einzugsermächtigung an die Gerichtskasse weiterleiten.

Dienstag, September 30, 2008

Danke, Herr Amtsrichter

Manchmal geht einem das Messer in der Tasche auf, bei so wenig Gespür für die Rechtslage und angemessener Verfahrensleitung im Einzelfall.

In einer Stufenklage auf Volljährigenunterhalt wurde der renitente Vater klipp und klar zur Auskunft auch über sein Vermögen rechtskräftig verurteilt, obwohl die Rechtspflicht zur Auskunftserteilung in diesem Punkt mit Händen und Füßen bestritten wurde.

Zum Vermögen zählen nicht nur positive Güter und Forderungen, sondern auch Schulden.
In der Auskunft steht unter "Vermögen" : Keines
Bei der Darstellung der Leistungsfähigkeit werden aber Aufwendungen zu Lebensversicherungen und Schuldendienst munter in Abzug gebracht.

Im MAI stelle ich den Antrag, den Beklagten zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verurteilen, dass die erteilte Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß erteilt wurde.

Am 25.09.2008, also gerade einmal 4 Monate nachdem der Antrag gestellt wurde, erlässt das Familiengericht einen
Beschluss:

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung:

Bei der Stufenklage ist eine Entscheidung über eine spätere Stufe erst zulässig, wenn die vorhergehende Stufe rechtskräftig erledigt ist. Solange die Auskunft noch nicht vollständig erteilt ist, kann eine eidesstattliche Versicherung auch nicht für die bereits erteilten Angaben verlangt werden (OLG Köln, FamRZ 2001, 423).

So lautet in der Tat der Leitsatz dieser Entscheidung. In den Gründen führt das OLG Köln allerdings folgendes aus:

Die Parteien gehen auch übereinstimmend davon aus, das der ASt. noch Auskunft über eine Lebensversicherung schuldet und dass er diese auch noch erteilen will.
...
Die Rechtslage ist auch nicht mit derjenigen vergleichbar, die bei Streit über die Vollständigkeit der Erfüllung des Auskunftsanspruchs besteht und nach gefestigter Rechtsprechung dem Auskunftsberechtigten keinen Nachbesserungsanspruch gibt, sondern ihn auf den Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beschränkt.

Bereits nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens war überdeutlich, dass der Beklagte seinen Auskunftspflichten nur widerwillig würde nachkommen wollen. Welches Druckmittel hätte den die Klägerseite, wenn nicht eine drohende Bestrafung des Beklagten wegen Meineides ?

Sonntag, Mai 25, 2008

Versteh einer die Politik

Mir kommen die Tränen. Da wird an Sachpolitik ein Schwachsinn nach dem anderen als ERFOLG verkauft, bei dem ich mir ein rasches Ende der Koalition gewünscht hätte. Wenn ich das "Regierungsprogramm" der Union mit "Schweinebraten mit Soße" gleichsetze und das Wahlprogramm der SPD mit "Apfelkuchen mit Schlagsahne", dann kann man das entweder mögen oder nicht. Viele Kompromisse, z.B. der unsinnige Gesundheitsfonds, erinnern nämlich an "Kuchen mit Bratensoße" oder "Braten mit Schlagsahne" - absolut unbekömmlich.

Kaum macht die SPD jedoch von einem urdemokratischen Recht auf einen eigenen Kandidaten Gebrauch, wird das Ende der Zusammenarbeit angedroht.

Dienstag, Mai 06, 2008

Jedem das seine

Während die freie Wirtschaft un- oder gering qualifizierten Kräften zur Entlastung des Staatshaushaltes Mindestlöhne zahlen soll, wird bei den Verantwortlichen eben dieser Wirtschaft versucht, die Honorare zu begrenzen.

Dafür sollen die geringst qualifizierten Politiker, von denen die wenigsten einmal einem echten Brotberuf nachgegangen sind, für nichts und wieder nichts immer mehr bekommen.

Würde man für die Politiker der Gr0ßen K0aliti0n einen Leistungslohn einführen, dann müssten diese noch Lehrgeld an das Bundesverfassungsgericht bezahlen.

Eigentlich bin ich ja ein politisch interessierter Mensch, aber das, was aktuell in Berlin für eine Politik gemacht wird, lässt mich resignieren. Politikverdrossenheit hausgemacht.

Montag, Mai 05, 2008

Künstlerpech

Wenn ich mal einen Anwalt brauche - dann ist der im Urlaub !

So geschehen heute, als ich einen Kollegen sprechen wollte.

Freitag, März 14, 2008

Die Große K0aliti0n muss beendet werden, WEIL

auch bei der Rente mit unsauberen Methoden gearbeitet wird.

1998 heben die Sozialdemokraten den von Kohl eingeführten demographischen Faktor bei der Rentenanpassung auf, führen ihn unter Minister Riester als "Riesterfaktor" oder "Nachhaltigkeitsfaktor" unter anderem Namen ein, damit nun Frau Merkel und Herr Scholz diesen außer Kraft setzen, damit der Kaufkraftverlust der Rentner wenigstens im Sommer 2008 nicht so deutlich auffällt.

Wenn Parteien, die 70 Prozent der Wählerstimmen vereinigen nicht mehr zustande bringen als handwerklichen Pfusch, haben sie es nicht verdient zu regieren.



Rentner können auf gut ein Prozent mehr hoffen
Berlin (dpa) - Alles deutet auf eine Rentenerhöhung im Sommer hin. Wie die dpa aus Koalitionskreisen erfuhr, haben sich Kanzlerin Angela Merkel und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz darauf geeinigt, den Riester-Faktor in der Rentenformel für zwei Jahre auszusetzen. Das hätte eine Anpassung von mehr als einem Prozent zur Folge. Der Riester-Faktor sorgt bei Rentenerhöhungen für einen Abschlag um 0,6 Prozentpunkte. Ohne Korrektur würde es zum 1. Juli wahrscheinlich nur eine Erhöhung in der Größenordnung von 0,5 Prozent geben.


Quelle: focus.de

to be continued

Mittwoch, März 05, 2008

Jetzt langt es mir

Eine Mandantin buchte im Oktober 07 eine Reise im Internet und gab ihre Kreditkartennummer an. Obwohl es bei der Buchung eine Fehlermeldung gab und die Reise nicht zustande kam, wurde das Kreditkartenkonto belastet.

In zahlreichen Telefonaten der Mandantin mit GTI Travel Düsseldorf wurde dort behauptet, dass die Belastung längst zurückgebucht wäre. Das war unzutreffend.

Auf ein anwaltliches Mahnschreiben erfolgte keine Reaktion. Ein Erinnerungsschreiben wurde ebenfalls ignoriert.

Im Dezember wurde Mahnantrag gestellt. An dem Tag, an dem der Mahnbescheidsantrag herausging, ging völlig überraschend die HÄLFTE des abgebuchten Betrages auf dem Kanzleikonto ein. Der Auszug kam einen Tag später.

Dieser Mahnantrag wurde zurückgenommen. Die verbliebenen Beträge, einschließlich der Kosten wurden mit neuem Mahnantrag geltend gemacht.

Hiergegen legte GTI travel Widerspruch ein.

Heute morgen wollte ich den zuständigen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung telefonisch sprechen. Man sagte mir, er wäre ab 12:00 erreichbar.

Um 12:17 wählte ich erneut die Nummer und erhielt eine Bandansage:

Guten Tag, hier ist die Kundenbetreuung von GTI Travel, leider rufen Sie außerhalb unserer Sprechstunden an....

Ich hätte große Lust, die weiteren Gerichtsgebühren einzuzahlen und die Sache vor Gericht auszustreiten. Dann würden die Kosten die Hauptforderung wenigstens erheblich übersteigen....

Mittwoch, Februar 13, 2008

Es ist zum Haareraufen

In einer Forderungsangelegenheit stellen wir nach Erhalt eines Versäumnisurteils fest, dass die Schuldnerin vor Auftragerteilung an unsere Mandantin bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Ein klarer Fall von Eingehungsbetrug.

Also stellt unsere Mandantin Strafanzeige.

Kurz darauf meldet sich die Schuldnerin mit einem Ratenzahlungsvorschlag, der zwar mickrige Raten enthält, aber immerhin.

Nun faxt mir die Mandantin eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu, wonach

von der Verfolgung gem. § 154 Abs. 1 StPO abgesehen wurde, weil gegen die Beschuldigte wegen einer anderen Tat eine Sanktion verhängt wurde, neben der die zu erwartende Strafe, die wegen der nunmehr angezeigten Tat verhängt werden könnte, nicht beträchtlich ins Gewicht fiele.

Liebe Eltern, verbindet euren Kindern die Augen, denn was nun kommt, ist pädagogisch verheerend.

Wenn Du schon Mist baust, dann mach so viel Mist, dass Du wegen Kollateralschäden gar nicht erst belangt wirst.

Welche Motivation soll die Dame denn nun noch haben, ihr Ratenzahlungsangebot aufrecht zu erhalten ?

Freitag, Januar 11, 2008

Von wegen

Riestern lohnt sich nicht. Das mag ja stimmen. Was mich stört ist die Begründung.

Die Riesterrente wird bei Geringverdienern im Alter kein Zusatzeinkommen generieren, sondern auf die staatlichen Sozialleistungen als Abzugsposten angerechnet.

Nehmen wir an, die Grundsicherung liegt bei 1.000 Kartoffeln im Monat. Person 1 hat geriestert und so 600 Kartoffeln erworben.
Person 2 hat nichts getan.

Dann erhält
Person 1 vom Staat 1.000 - 600 = 400 Kartoffeln
und
Person 2 vom Staat 1.000 - 0 = 1.000 Kartoffeln

In den Medien wird dieses Ergebnis als schreiende Ungerechtigkeit verkauft, weil Person 1 und Person 2 letztlich am Ende das gleiche haben.

Dass Person 1 stolz darauf sein kann, wenigstens 600 Kartoffeln aus eigener Leistung zu haben, zählt nicht.

Dass Person 1 immer noch 600 Kartoffeln haben wird, wenn es dem verarmten Staat gefällt, die Grundsicherung mit 500 Kartoffeln festzulegen, zählt auch nicht.

Sind wir wirklich ein Volk von Parasiten geworden, in dem jeder nur noch danach schaut, wieviele Wohltaten der Allgemeinheit abgerungen werden können, ohne etwas dafür tun zu müssen ? Hier müssen ganz schnell die Maßstäbe gerade gerückt werden.

Dienstag, Januar 08, 2008

Musterschreiben an rechtschutzversicherte Mandanten

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

die Beauftragung unserer Kanzlei ist ein Vertrauensbeweis in die Qualität unserer Arbeit und Sie dürfen zu Recht erwarten, dass wir uns mit vollem Einsatz für die Wahrung ihrer Interessen einsetzen werden. Im Gegenzug dürfen wir von ihnen erwarten, dass Sie unsere Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bedingungen angemessen honorieren werden und unsere Gebührenansprüche zeitnah ausgleichen werden.

Soweit Sie einen Rechtschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, müssen wir Sie aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass wir entgegen früheren Gepflogenheiten eine direkte Kontaktaufnahme mit ihrem Versicherungsunternehmen nur noch gegen eine aus dem Streitwert unserer Gebührenforderung im Ausgangsmandat abzuleitende Gebühr übernehmen können, die in jedem Falle von Ihnen zu tragen ist. Die Gründe hierfür liegen ausschließlich auf Seiten der Versicherer.
Einerseits vereinbaren die Rechtschutzversicherer in zunehmenden Maße Verträge mit erheblichen Selbstbehalten, die von Ihnen als Versicherungsnehmer zu tragen sind. Ferner gibt es die unterschiedlichsten versicherbaren Risiken, so dass es uns nicht möglich ist in jedem Falle bereits bei Mandatsübernahme abzuschätzen, ob und in welchem Umfange das Mandat überhaupt in den Anwendungsbereich ihrer Rechtschutzversicherung fällt.
Schließlich ist es mittlerweile leider kein Einzelfall mehr, dass die Rechtschutzversicherer auch bei eindeutig begründeten Gebührenforderungen eigenmächtige Kürzungen vornehmen.
Hierdurch hat sich der Aufwand in unserer Kanzlei bei der Geltendmachung unserer Gebühren in unzumutbarer Weise erhöht, so dass wir nunmehr dazu übergegangen sind unsere Gebührenforderungen einschließlich der gesetzlich zulässigen Vorschüsse ausschließlich gegenüber Ihnen als unserem direkten Vertragspartner geltend zu machen. Um Ihnen die Erstattung unserer Kosten gegenüber ihrer Versicherung zu erleichtern, werden wir Ihnen von jeder Kostennote unentgeltlich eine Mehrfertigung zur Einreichung bei ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.
Nur durch das oben beschriebene Vorgehen, werden wir uns auch künftig mit ganzer Kraft der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte widmen können.
Die Kanzlei ihres Vertrauens
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Der vorstehende Text wird für paste & copy (oder copy & paste ) ausdrücklich freigegeben.

Verfasser: RA Philipp C. Munzinger, Schwetzingen

Freitag, Januar 04, 2008

Einkaufserlebnis

Zu meinem gestrigen Besuch in einem Möbelhaus fällt mir nur der folgende Vierzeiler ein:

Ich
Krieg
Einen
Anfall

Donnerstag, Dezember 27, 2007

Recht haben und Recht kriegen...

Eines schönen Tages im Oktober 2005 wird die Garage eines Mandanten durch einen PKW beschädigt. Der Fahrer hinterlässt eine geschäftliche Visitenkarte und fährt von dannen.

Juristisch kein Problem, oder doch ?

Auf der geschäftig wirkenden Visitenkarte fehlt die Anschrift, diese musste telefonisch erfragt werden.

Der Schädiger reagiert auf die direkt an ihn gerichteten Zahlungsaufforderungen nicht (bei einem Bagatellschaden von unter 300,-- Euro). Wozu gibt es eine Autohaftpflicht ?

Eine Anfrage des Mandanten beim Zentralruf der Autoversicherer ergab, dass das Fahrzeug bereits 2003 abgemeldet wurde.

Eine Strafanzeige wurde offensichtlich nur unter dem Aspekt der Verkehrsunfallflucht § 142 StGB geprüft, nicht aber unter dem Aspekt des Kennzeichenmissbrauchs ( § 22 StVG) und nach § 170 StPO eingestellt.

2007 wurden wir mandatiert.

Das Klageverfahren wurde durch Versäumnisurteil zu Gunsten des Mandanten entschieden.
Im Zuge der Zwangsvollstreckung ergab sich, dass der Schädiger bereits am 09.06.2005 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte.

Das Urteil über 300,-- Euro und der Kostenfestsetzunggsbeschluss über 140,-- Euro geben unserem Mandanten zwar im Grunde Recht, nur in bare Münze lassen sie sich nicht umsetzen.

Kleines Trostpflaster am Rande dürfte jedoch § 12 PflVG sein.

Freitag, Dezember 21, 2007

Cold Calls

Den nächsten Anrufer, der mir unaufgefordet seine Dienste anbieten will, werde ich fragen, ob ihn nicht seine Frau betrügt.

Auf die erstaunte Nachfrage, werde ich ihm meine Dienste als Scheidungsanwalt anbieten und ihn nach seinen Terminwünschen fragen; unaufgefordert, versteht sich.