Eine Mandantin buchte im Oktober 07 eine Reise im Internet und gab ihre Kreditkartennummer an. Obwohl es bei der Buchung eine Fehlermeldung gab und die Reise nicht zustande kam, wurde das Kreditkartenkonto belastet.
In zahlreichen Telefonaten der Mandantin mit GTI Travel Düsseldorf wurde dort behauptet, dass die Belastung längst zurückgebucht wäre. Das war unzutreffend.
Auf ein anwaltliches Mahnschreiben erfolgte keine Reaktion. Ein Erinnerungsschreiben wurde ebenfalls ignoriert.
Im Dezember wurde Mahnantrag gestellt. An dem Tag, an dem der Mahnbescheidsantrag herausging, ging völlig überraschend die HÄLFTE des abgebuchten Betrages auf dem Kanzleikonto ein. Der Auszug kam einen Tag später.
Dieser Mahnantrag wurde zurückgenommen. Die verbliebenen Beträge, einschließlich der Kosten wurden mit neuem Mahnantrag geltend gemacht.
Hiergegen legte GTI travel Widerspruch ein.
Heute morgen wollte ich den zuständigen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung telefonisch sprechen. Man sagte mir, er wäre ab 12:00 erreichbar.
Um 12:17 wählte ich erneut die Nummer und erhielt eine Bandansage:
Guten Tag, hier ist die Kundenbetreuung von GTI Travel, leider rufen Sie außerhalb unserer Sprechstunden an....
Ich hätte große Lust, die weiteren Gerichtsgebühren einzuzahlen und die Sache vor Gericht auszustreiten. Dann würden die Kosten die Hauptforderung wenigstens erheblich übersteigen....
Was hindert Sie? GTI Travel hatte ja wohl genug Chancen?
AntwortenLöschenNach der Vorgeschichte dürften die Chancen Ihrer Seite die der Gegenseite auch deutlich übersteigen (mutmaßt ein nicht-Jurist).
AntwortenLöschenWarum hat die Mandantin den Betrag nicht sofort durch die Kreditkartengesellschaft zurückbuchen lassen?
AntwortenLöschenImmer druff!
AntwortenLöschen