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Dienstag, Mai 04, 2010

Na so etwas

Der Vollstreckungsbescheid wurde rechtskräftig, Vollstreckungsauftrag erteilt.
Heute geht das Protokoll der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ein. Daraus geht hervor, dass der Schuldner Jahrgang 1996 und somit gerade 14 Jahre alt ist.

Da dem Titel eine Forderung aus einem Werkvertrag über eine Kfz-Reparatur zu Grunde liegt, geht nun Strafanzeige gegen Unbekannt heraus. Mal sehen wer als Fahrzeughalter ermittelt wird.

Mittwoch, April 30, 2008

Neues von meinem Lieblingsparkhaus

Heute morgen standen alle Zeichen auf "ROT". Die Welt schien sich gegen ihn verbündet zu haben. Selbst der Zutritt zum Stall der edlen Stahlrösser wurde ihm verwehrt.




Todesmutig scherte sich unser Held einen Hasendreck um die Warnungen und setzte unbeirrt seinen Weg fort.

Die Standhaftigkeit und Beharrlichkeit sollte sich auszahlen. Parkplätze so weit das Auge sehen konnte.



Warum Lieblingsparkhaus ? Da rum

Montag, März 17, 2008

Olympia-Boykott mal anders

Die olympische Idee ist großartig. In der Antike herrschte während der olympischen Spiele Frieden, danach durften sich die Völker wieder an die Kehle gehen.

Die Spiele der Neuzeit, von Baron de Coubertin als friedliches Kräftemessen der Jugend der Welt gedacht, haben längst ihre Unschuld verloren. Der Etat einer einzigen Veranstaltung übersteigt die finanziellen Mittel einer Vielzahl armer Länder. Über Werbung, TV und Sponsoring werden Milliardenbeträge generiert.

Wenn es um die weltpolitische Bedeutung der Spiele geht, verbietet sich das IOC gerne jedweder staatlichen Einflussnahme, staatliche Fördergelder nehmen die nationalen Verbände und Funktionäre trotzdem gerne entgegen.

Ob die Vergabe der Sommerspiele nach Peking in der Erwartung erfolgte, dort einen demokratischen Wandel zu initiieren, weiß ich nicht. Politisch gesehen ist mir China suspekt und die sportlichen Erfolge scheinen mir auch nicht alle auf modernen Trainingsmethoden zu beruhen.

Es steckt so viel Geld in und hinter dieser Veranstaltung, dass ein Boykott auf völkerrechtlicher Ebene unwahrscheinlich ist. Die Spiele werden stattfinden und es werden fast alle Staaten ihre Sportler entsenden.

Was sind Wettkämpfe aber wert, die vor leeren Rängen stattfinden ? Welche Sender werden noch in die Übertragungsrechte investieren, wenn sich die Ausgaben mangels Zuschauerinteresse nicht über Werbeeinnahmen refinanzieren lassen ?

So gesehen hat es jeder Einzelne von uns in der Hand, ob die Spiele boykottiert werden oder nicht.

Mittwoch, März 05, 2008

Jetzt langt es mir

Eine Mandantin buchte im Oktober 07 eine Reise im Internet und gab ihre Kreditkartennummer an. Obwohl es bei der Buchung eine Fehlermeldung gab und die Reise nicht zustande kam, wurde das Kreditkartenkonto belastet.

In zahlreichen Telefonaten der Mandantin mit GTI Travel Düsseldorf wurde dort behauptet, dass die Belastung längst zurückgebucht wäre. Das war unzutreffend.

Auf ein anwaltliches Mahnschreiben erfolgte keine Reaktion. Ein Erinnerungsschreiben wurde ebenfalls ignoriert.

Im Dezember wurde Mahnantrag gestellt. An dem Tag, an dem der Mahnbescheidsantrag herausging, ging völlig überraschend die HÄLFTE des abgebuchten Betrages auf dem Kanzleikonto ein. Der Auszug kam einen Tag später.

Dieser Mahnantrag wurde zurückgenommen. Die verbliebenen Beträge, einschließlich der Kosten wurden mit neuem Mahnantrag geltend gemacht.

Hiergegen legte GTI travel Widerspruch ein.

Heute morgen wollte ich den zuständigen Sachbearbeiter der Rechtsabteilung telefonisch sprechen. Man sagte mir, er wäre ab 12:00 erreichbar.

Um 12:17 wählte ich erneut die Nummer und erhielt eine Bandansage:

Guten Tag, hier ist die Kundenbetreuung von GTI Travel, leider rufen Sie außerhalb unserer Sprechstunden an....

Ich hätte große Lust, die weiteren Gerichtsgebühren einzuzahlen und die Sache vor Gericht auszustreiten. Dann würden die Kosten die Hauptforderung wenigstens erheblich übersteigen....

Freitag, Februar 15, 2008

Bewerbung

In eigener Sache !

Wie ich gerade lese, sind in der neuesten Steuerhinterziehungsaffäre 600 bis 700 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Es werden also in naher Zukunft 600 bis 700 Jobinhaber um ihre Posten bangen müssen.

Falls irgendein Personalchef oder eine Chefin einen unbelasteten Mitarbeiter suchen sollte, stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich kann lesen, schreiben und rechnen. Spreche außer hochdeutsch noch andere Sprachen und bin mit Multimedia vertraut.

Wahrscheinlich wird sich das Personalkarusell aber so drehen wie im alten Soldatenwitz:

Kompanie stillgestanden !

Männer, es ergeht aus gegebenen Anlass der Befehl die Unterhosen zu wechseln.
Müller tauscht mit Schulze,
Maier mit Lehmann,
Blaun mit Testerowitsch....!

Freitag, Januar 25, 2008

Selbstanzeige

Heute morgen habe ich in Heidelberg das Rechtsempfinden zweier Verkehrsteilnehmer auf umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln erheblich verletzt, indem ich meine Fahrt mit meinem CO2 ausstoßenden Vehikel nach kurzer Betätigung der Hupe fortgesetzt habe, als die beiden meine Fahrspur an einem Zebrastreifen ungehindert kreuzen wollten.

Solltet ihr das jetzt lesen, könnt ihr mich bei der Polizeidienststelle eurer Wahl anzeigen. Angaben zu meiner Person stehen ja im Impressum.

Vergesst aber bitte nicht, den Sachverhalt wahrheitsmäßig zu schildern und eure Personalien anzugeben. Den Rest erledigt die Bußgeldstelle.

Liebe Studenten,

bevor ihr mich nun für bekloppt haltet, lest doch mal § 26 StVO gründlich durch. Der hat vier Absätze, es langt wenn ihr die Buchstaben des 1. Absatzes zur Kenntnis nehmt.

Häh ? Wieso ? Da steht doch gar nichts von radfahrenden Studenten drin.

Stimmt !

Freitag, Oktober 19, 2007

Das verstehe wer will

Ein Mandant hat 1997 geerbt. Zur Erbmasse zählte auch eine mit Grundpfandrechten belastete Eigentumswohnung. Wurde die Wohnung 1993 noch für DM 300.000,00 erworben, soll sie laut einem Wertgutachten eines der Kreditinstitute jetzt nur noch einen Verkehrswert von € 75.000,00 haben. Der Wert hat sich somit schlicht halbiert.

Die Schulden sind von Stand 1997 bis heute mit knapp € 100.000,00 gleichgeblieben, so dass von einer Nachlassüberschuldung auszugehen ist.

Da die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist, kommt eigentlich nur noch die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens nach §§ 315 ff InsO in Frage, um die Haftung für die Verbindlichkeiten auf den Wert des Nachlasses zu beschränken.

Ein Insolvenzverfahren kostet aber erst einmal Geld. Vor den Gläubigern würden sich zunächst die Gerichtskasse und der Nachlassinsolvenzverwalter aus der Masse bedienen.

Was liegt also näher, als bei einer - mit lediglich zwei - überschaubaren Gläubigerzahl die Gläubiger zu fragen, ob diese statt eines Insolvenzverfahrens mit einer Haftentlassung des Mandanten nach freihändiger Verwertung der Immobilie einverstanden sind (verbunden mit einem dezenten Hinweis auf die vermeidbaren, die Quote verringernden Kosten).

Doch diese Fürsorge wird mit einem lapidaren Satz postwendend abgelehnt. "... teilen wir Ihnen mit, dass wir uns unter den derzeitigen Umständen nicht veranlasst sehen, eine Schuldhaftentlassung nach dem Verkauf des Objektes in Aussicht zu stellen."

Wer den Heller nicht ehrt, ist des Talers nicht wert. *) siehe Kommentare

Freitag, Oktober 12, 2007

Wenn Experten rätseln...

Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich, so könnte man diesen Handelsblattartikel beschreiben.


Urteile des Bundesgerichtshofs sorgen für Verwirrung bei Mietrechtsspezialisten. Danach kann zwar eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für einen ihrer Gesellschafter Eigenbedarf an einer Wohnung anmelden, eine Kommanditgesellschaft (KG) darf das aber für einen Mitarbeiter nicht. Entscheidend sei die Rechtsform des Vermieters, so die Richter.


Ich versuche es dann mal zumindest den Laien zu erklären:

Zwar kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch aus zwei juristischen Personen, etwa zwei GmbHs bestehen, aber im Regelfall handelt es sich um natürliche Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen.

Natürliche Personen, ob alleine oder gemeinsam, haben wie jeder Mensch ein Bedürfnis nach einer geschützten Unterkunft.

Eine Kommanditgesellschaft hingegen ist eine juristische Person*) und wird in der Regel zur Verfolgung eines ausschließlich geschäftlichen, kommerziellen Zweckes gegründet. Dieser KG fehlt von vorneherein das Bedürfnis nach geeignetem Wohnraum.

Und dass der eine BGB-Gesellschafter noch vor Verkündung des BGH-Urteil verstorben ist, ist zwar bedauerlich, aber für die Wirksamkeit der Kündigung in der Tat unschädlich, weil es hierfür auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung ankommt.

Urteilen kann manchmal über den Einzelfall hinaus eine generalisierende Rechtsaussage zu entnehmen sein, im Vordergrund steht aber immer der Einzelfall.
Daher wage ich zu behaupten, dass sich eine GbR, die nur aus juristischen Personen besteht, nicht auf den Kündigungsgrund "Eigenbedarf" berufen kann.

*) vgl. Kommentare 1 und 2 : Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft.

Donnerstag, September 06, 2007

Schade

Seit zwei Tagen ist die Einwahl in das Mitgliedernetz der CDU reine Glückssache.

Dass Dr. Schäuble einen ersten Feldversuch zur Einführung und Erprobung des Bundestrojaners durchführt, dürfte ein böses Gerücht sein.

Ob die technischen Schwierigkeiten eine ungestörte Beratung des neuen Grundsatzprogrammes ermöglichen sollen, ist ebenfalls reine Spekulation.

Dabei wollte ich doch nur den link zur BFH-Entscheidung zur Pendlerpauschale einstellen.

BFH kippt Kappung der Pendlerpauschale