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Samstag, Oktober 03, 2009

Reime für Kleine

Das selbständige Anziehen fällt künftigen Erwachsenen in einem niedrigen einstelligen Alter erfahrungsgemäß schwer.

Fördern kann man den Lernprozess durch eingängige Lernsprüche. Diese sind auch dem Juristen vertraut, lernt man doch: "Den Bürgen sollst Du würgen" oder "Ist das Kind auch noch so klein, es kann doch immer Bote sein".

Mein Beitrag zum Erleichtern des Anziehens lautet:

Beinchen krumm, Beinchen lang,
schon hast Du die Hose an.


Ich wünsche einen schönen Feiertag

Donnerstag, Dezember 18, 2008

Scheiße, was tun dagegen ?

Um Hundeexkrementen Herr zu werden, lassen sich die lieben Leute ja so manches einfallen. Ich selbst bin auch schon kreativ geworden.
Mein damaliger

Vorschlag

Jetzt habe ich ein anderes Schild mit eindeutiger Aussage entdeckt.



Ob diese Wortwahl vor einem Kindergarten angemessen ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Ich gebe aber zu bedenken, dass diese Kinder noch nicht des Lesens kundig sind, es also an den Eltern liegt, die Aussage des Schildes wortwörtlich zu kommunizieren.

Dienstag, November 18, 2008

So ein Gedanke

Ich bekenne:

Ich habe ein Knöllchen bekommen. Ich habe in unserer ohnehin nur für Anliegerverkehr geöffneten Straße auf der richtigen Seite und ohne jemanden zu behindern geparkt.
Mein Verstoß lag darin, dass der Bewohner-Parkausweis, den ich gegen Gebühr bei der Gemeinde erworben habe, nicht gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe lag. Warum müssen die Scheiben mancher Fahrzeuge auch unten undurchsichtig sein ?

Was geschieht nun, wenn ich die 5 Euro nicht bezahle ?
Die Stadt wird anhand meines Kennzeichens mich als Halter feststellen, mir eine Verwarnung schicken und mich nochmals zur Zahlung auffordern.

Könnte die Stadt nicht auch anhand meines Kennzeichens feststellen, dass ich kein brutaler Verkehrsrambo bin, der unschuldigen Bewohnerparkplätzen nachstellt und sich ihrer rechtswidrig bemächtigt ? Könnte bei gleichem Aufwand nicht eben auch festgestellt werden, dass ein dummes Missgeschick vorgelegen hat, wie es eben passiert ?

Nein, denn auf dem Ausweis steht doch, dass er GUT SICHTBAR im Fahrzeug auszulegen ist.
Aber wozu benötige ich den Ausweis, wenn es andere Mittel und Wege gibt, festzustellen, ob ich da, wo ich parke, auch parken darf ?

Montag, Juli 14, 2008

Auch das noch...

Der Polizei geht das Spritgeld aus...

Wie war das noch ? Rechte Tasche, linke Tasche. Auch die öffentliche Verwaltung muss beim Tanken

- Mineralölsteuer
- Ökosteuer
- Umsatzsteuer
zahlen. Nur wird der cash-reflux nirgendwo erfasst.

Wie wäre es denn mit einem Spritzuschlag, wenn eine Streife einen flüchtigen Bankräuber nach wilder Verfolgungsjagd dingfest macht ? Vielleicht kann Ryan-Air bei der Abfassung entsprechender Rechnungen behilflich sein ?

Freitag, April 25, 2008

Wer zahlt bei minderjährigen Patienten ?

In jüngster Zeit sammeln sich bei mir Inkassomandate von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten wegen unbezahlter Rechnungen. Gerade bei den Zahnärzten ist zu beobachten, dass die wegen der gesetzlich vorgesehenen restriktiven Erstattungspraxis immer höher werdenden Zuzahlungen auch und gerade bei minderjährigen Patienten nicht mehr bezahlt werden.

Das alleine ist schon Grund genug sich eingehender mit der Materie zu beschäftigen.

Minderjährige sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres uneingeschränkt geschäftsunfähig; § 104 BGB. Ab diesem Alter hängt die Wirksamkeit von Willenserklärungen von der Einwilligung bzw. Genehmigung des oder der Erziehungsberechtigten ab. (vgl. §§ 107, 108 BGB).

Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. In den seltensten Fällen verfügen Minderjährige bereits über die entsprechenden Vermögenswerte, um die begründeten Forderungen auch erfüllen zu können. Spätestens im Rahmen der Zwangsvollstreckung drohen die Gläubiger leer auszugehen. Auf die Problematik des Eingehungsbetruges (ab dem 14. Lebensjahr denkbar) oder der arglistigen Täuschung über die eigene Bonität soll hier gar nicht eingegangen werden.

Eine Überleitung des Unterhaltsanspruches gem. §§ 1601, 1626 BGB setzt die Existenz einer titulierten Forderung und die Forderungspfändung bei den Unterhaltsschuldnern voraus. Unvorhersehbare Heilbehandlungskosten stellen nämlich Sonderbedarf dar, für den die Eltern gemeinsam aufzukommen haben.

Die Rechtsprechung gibt dem Gläubiger einen eleganteren Weg vor. Einen Direktanspruch gegen beide Eltern aus Vertrag zugunsten Dritter.

Wird ein minderjähriges Kind zur stationären Behandlung eingeliefert, dann wird der Behandlungsvertrag in der Regel zwischen den Eltern und dem Krankenhausträger als Vertrag zugunsten des Kindes zustande kommen (§§ 611, 328 BGB; s. oben unter II 1 c aa m.w.N.). Aus einem solchen Behandlungsvertrag werden, soweit sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt, beide Eltern berechtigt und verpflichtet; es kommt grundsätzlich nicht darauf an, wer das Kind zur Aufnahme in die stationäre Behandlung begleitet hat.

BGH, Urteil vom 28.04.2005, III ZR 351/04

Bei minderjährigen Patienten sollte man sich daher nicht mit den auf der Versichertenkarte enthaltenen Informationen begnügen, sondern im Hinblick auf die später beabsichtigte Rechnungsstellung, Namen, Vornamen, Familienstand und Anschrift beider Elternteile geben lassen. Die Verfügbarkeit dieser Daten erleichtert im Zweifel auch die Rechtsverfolgung ungemein.

Da die Eltern als Gesamtschuldner haften, hat der Gläubiger ein Wahlrecht, welchen Elternteil er in Anspruch nehmen will. Denn jeder Elternteil haftet bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages für den Gesamtbetrag.

Dabei sind die Vorschriften über Fälligkeit und Verzugseintritt zu beachten. Nach § 10 GOZ wird die Vergütung fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. Die GOÄ kennt ähnliche Voraussetzungen.

Um sich das Wahlrecht zu erhalten, sollte der Arzt/Zahnarzt gegenüber beiden Elternteilen abrechnen und dabei deutlich machen, dass es sich um die Geltendmachung einer Gesamtschuld handelt, dass also zwei Schuldner wegen einer identischen Forderung in Anspruch genommen werden. So sollte die selbe Rechnungsnummer verwendet werden und die Rechnung einen deutlichen Zusatz enthalten (ich nehme Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil wegen Heilbehandlung ihres Kindes am... wegen nachstehend spezifierter Leistungen wie folgt in Anspruch...).

Um nun auch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit mit Erfolg geltend machen zu können, müssen alle Gesamtschuldner durch Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit oder wirksamen Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB vor Beauftragung eines Rechtsanwalts in Verzug gesetzt worden sein.

Das klingt ziemlich kompliziert, lässt sich jedoch durch geschickten Einsatz von Patientenaufnahmebögen sicher in den Griff kriegen.

Recht haben und Recht kriegen ist oft zweierlei, denn es gilt auch der Grundsatz ohne Schweiß kein Preis.

Was sich heute alles Reform nennt

Pflegeversicherungsreform:

Wie dieses Modell über das Jahr 2015 finanziert werden soll, weiß auch nach den heutigen Änderungen nicht einmal die Ministerin.

Gesundheitsreform:

An meiner Gesundheit hat die Politik nichts geändert, an meinen Befindlichkeiten schon eher. Im Wortsinne hat die hohe Politik sogar Recht. Das Gesundheitssystem wird tiefgreifend verändert. Eine Reform soll nach meinem Verständnis etwas nicht nur ändern, sondern verbessern. Schweigen...

Erbschaftsteuerreform:

Wichtige Bewertungsfragen sind bis heute nicht geklärt. Oder kann mir jemand sagen, welcher Verkehrswert für eine Immobilie anzusetzen wäre, die mit einem lebenslangen Wohn- und Nießbrauchsrecht belastet ist. Gibt es für solche Objekte überhaupt einen Markt ?

Unternehmenserben werden durch erbschaftsteuerrechtliche Sachzwänge derart in unternehmerischen Entscheidungen eingeengt, dass keine echte Entlastung eintritt.

Wir brauchen eine Politikreform:

Die Parteien müssen bei der Besetzung öffentlicher Ämter, die keine unmittelbare politische Funktion haben, von einer unmittelbaren Mitwirkung ausgeschlossen werden.
Rundfunkräte
Bundesrichter
Führungsaufgaben bei Staatsunternehmen

Hier sind unabhängige Auswahlgremien zu schaffen.

Bei Bundestags-, Landtags-, und Europawahlen wird eine einmalige Wiederwahlmöglichkeit festgeschrieben. Danach ist eine erneute Kandidatur erst nach einer vollständigen Legislaturperiode zulässig.

Listenwahlen werden zugunsten einer echten Personenwahl abgeschafft.

Fraktionszwang wird verboten.

Freitag, Dezember 07, 2007

Kupfermünzen sind auch Geld

Heute habe ich mal wieder Briefmarken am Automaten gezogen. Die Dinger sind zwar potthässlich, der Bezugsweg hat jedoch einen Vorteil.

Der Automat nimmt Münzen in jeder Stückelung, also auch 1 Cent, 2 Cent und 5 Cent Münzen. Da auf der Gegenseite niemand ist, also auch kein ungeduldiger Verkäufer, kann man in Seelenruhe den schwer gewordenenen Geldbeutel entlasten. Und Briefmarken braucht man hin und wieder ja doch noch.

Donnerstag, Dezember 06, 2007

Kindermorde, Jugendamtversagen

Im Gegensatz zu vielen Politikern und in deren Gefolge vielen Menschen, halte ich den Staat nicht für die allererste Wahl, wenn es um die Betreuung von Kindern und die Überwachung des Wohlergehens von Kindern geht.

Sowohl Kindergärtnerinnen als auch Jugendamtsmitarbeiter sind zwar auf ihrem Gebiet ausgemachte Profis, allerdings mit dem Schönheitsfehler einer geregelten Arbeitszeit und dem Anspruchsdenken auf ein Recht an einer geregelten Arbeitszeit. Kinder fragen aber nicht nach der Stechuhr, nehmen mit ihren Bedürfnissen keine Rücksicht auf Urlaub, Krankheit oder den Wunsch nach Nachtruhe. (Mein kleiner Sohn wirft uns seit Tagen nächtens zwischen 1:00 Uhr und 4:30 Uhr aus dem Bett)

Wenn dann noch Schubladendenken hinzukommt, sind Fehlentwicklungen abzusehen.

Vor kurzer Zeit war ich mit einem Mandanten beim Jugendamt, um ein Vaterschaftsanerkenntnis und die daraus resultierende Unterhaltsverpflichtung protokollieren zu lassen. Bei dieser Gelegenheit wurde mehrfach gegenüber verschiedenen Gesprächspartnern auch der Wunsch nach Hilfeleistung und Vermittlung hinsichtlich des Umgangsrechts geäußert.

Nach dem Gesetz haben Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts durch das Jugendamt. (§ 18 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Hierzu gibt es eine ausführliche Broschüre des Familienministeriums, die hier herunter geladen werden kann.

Dieses Gesetz richtet sich ausdrücklich an DAS Jugendamt, also der Behörde in ihrer Gesamtheit. Ich war deshalb fassungslos, nachdem mir zwei Menschen unabhängig sagten, das wäre ja in der Tat ein berechtigtes Anliegen, mein Mandant solle sich doch mal an den Sozialpädagogischen Dienst zwei Stockwerke tiefer wenden.

Auf die Idee zumindest einen Aktenvermerk zu fertigen und diesen intern weiterzureichen kam niemand. Bei uns ging es nicht um Leben oder Tod, aber um die Entfaltung von Eigeninitiative und richtiges Informationsmanagement.

Kann es richtig sein, dass zwar die Akte "Vaterschaft und Unterhalt" einen Erledigungsvermerk trägt, das Kind aber weiterhin von seinem leiblichen Vater entfremdet wird ?

Kann es richtig sein, dass es nicht schon ausreicht, dass jemand in der Behörde als Amtsperson Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt, sondern diese Informationen müssen, damit etwas passiert, dem zuständigen Sachbearbeiter vorliegen ? Nach Möglichkeit auch noch in Form eines sorgfältig recherchierten und aufbereiteten Aktenvorganges ?

Die Ursachensuche, wie es zu diesen ANDEREN grauenvollen Vorgängen kommen konnte, sollte sich nicht auf die großen, spektakulären Fehler beschränken. Oft sind ganz kleine, unscheinbare Dinge, wie eben das Festhalten an fest umrissenen Amtszuständigkeiten der Ausgangspunkt von fatalen Entwicklungen.

Freitag, Oktober 19, 2007

Das verstehe wer will

Ein Mandant hat 1997 geerbt. Zur Erbmasse zählte auch eine mit Grundpfandrechten belastete Eigentumswohnung. Wurde die Wohnung 1993 noch für DM 300.000,00 erworben, soll sie laut einem Wertgutachten eines der Kreditinstitute jetzt nur noch einen Verkehrswert von € 75.000,00 haben. Der Wert hat sich somit schlicht halbiert.

Die Schulden sind von Stand 1997 bis heute mit knapp € 100.000,00 gleichgeblieben, so dass von einer Nachlassüberschuldung auszugehen ist.

Da die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist, kommt eigentlich nur noch die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens nach §§ 315 ff InsO in Frage, um die Haftung für die Verbindlichkeiten auf den Wert des Nachlasses zu beschränken.

Ein Insolvenzverfahren kostet aber erst einmal Geld. Vor den Gläubigern würden sich zunächst die Gerichtskasse und der Nachlassinsolvenzverwalter aus der Masse bedienen.

Was liegt also näher, als bei einer - mit lediglich zwei - überschaubaren Gläubigerzahl die Gläubiger zu fragen, ob diese statt eines Insolvenzverfahrens mit einer Haftentlassung des Mandanten nach freihändiger Verwertung der Immobilie einverstanden sind (verbunden mit einem dezenten Hinweis auf die vermeidbaren, die Quote verringernden Kosten).

Doch diese Fürsorge wird mit einem lapidaren Satz postwendend abgelehnt. "... teilen wir Ihnen mit, dass wir uns unter den derzeitigen Umständen nicht veranlasst sehen, eine Schuldhaftentlassung nach dem Verkauf des Objektes in Aussicht zu stellen."

Wer den Heller nicht ehrt, ist des Talers nicht wert. *) siehe Kommentare

Donnerstag, September 20, 2007

And the winner is............. nobody

Heute beim Amtsgericht bei der Herstellung des Rechtsfriedens mitgewirkt.

Die Gegenseite macht 83,00 € nebst Nebengeräuschen geltend, vorangegangen war
  • außergerichtliche Korrespondenz
  • Mahnverfahren
  • gerichtliche Anspruchsbegründung
  • Verweisung an ein anderes Gericht
  • Vorratsladung eines Zeugen

Die Ansprüche wurden (natürlich) vollumfänglich zurückgewiesen. Bis auf 40,50 € folgte das Gericht heute auch uneingeschränkt unserer Rechtsauffassung. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages hätte Beweis erhoben werden müssen.

Also Risikominimierung gewählt. Zahlung von 40,00 € an Klägerseite (Betrag wurde noch auf dem Flur in bar übergeben). Darin enthalten auch ein Gerichtskostenanteil, da die Kostenregelung nicht Kostenaufhebung war, sondern

jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten fallen der
Klägerin zur Last.


Dadurch wurde ein Kostenausgleichungsverfahren wegen schätzungsweise 12,50 € entbehrlich.

Wie heißte es doch so schön:

Ein guter Vergleich zeichnet sich dadurch aus, dass sich
anschließend keine Seite als Sieger fühlen kann.
Das gilt hier auch und insbesondere für das Gericht und die beteiligten Anwälte. Die durch das Verfahren angefallenen Kosten, die die Parteien zu tragen haben, stehen zwar in keinem vernünftigen Verhältnis zur Hauptsache, decken aber bei keinem die entstandenen Unkosten.

Mittwoch, Juli 25, 2007

Kulturtip

Als ich diese Radiosendung am 4. Januar 2005 das erste Mal im SWR2 gehört habe, habe ich Tränen gelacht.

Der Fußballreporter Günther Koch kommentiert eine Aufführung Beethovens 5. Sinfonie (Schicksalssinfonie) des SWR Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg unter dem Dirigenten Michael Gielen.

Die Schicksalssinfonie - Entscheidung unter Flutlicht (benötigt Real Player zum Abspielen)

Alternativer Link: SWR2 SMS

Donnerstag, Mai 24, 2007

Wie ich es geschafft habe mit dem Rauchen aufzuhören

wollte ich schon lange mal aufschreiben.

Ich habe seit meinem 15. Lebensjahr bis auf ganz wenige Tage täglich geraucht, wobei ich ca. 15-20 Zigaretten verbraucht habe. Bei besonderen Gelegenheiten konnten es auch schon 2 Päckchen sein.

Mit dem Gedanken es aufzugeben, habe ich seit meinem 17. Lebensjahr immer mal wieder gespielt. Versuche durch schrittweise Reduktion der Zigarettenmenge scheiterten kläglich.

Im September 2005 erkrankte mein damals 10 Monate alter Sohn an einer schweren Rotavirus-Infektion. Ich habe Junior täglich im Krankenhaus besucht, wo er von Mama rund um die Uhr betreut wurde.

Kaum waren beide wieder zu Hause, wurde ich nachts auf dem Weg zur Toilette ohnmächtig und blieb ebenfalls mit Rotaviren infiziert bei Durchfall und Fieber drei Tage lang im Bett.

Auf einmal war mir, nachdem ich 20 Jahre lang geraucht hatte, jede Lust nach einer Zigarette vergangen. Von heute auf morgen konnte ich auf Nikotin verzichten, obwohl ich sonst in den letzten Jahren auch bei miserablem Allgemeinzustand den Gang vor die Tür in den "Rauchersalon" auf mich genommen habe.

Gespräche mit Medizinern ergaben zwar, dass ein wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Rotavireninfektion und dem Nicht-mehr-Raucher-sein bislang nicht nachgewiesen wurde, aber es sei durchaus denkbar, dass durch die Erkrankung Botenstoffe im Nervensystem aktiviert wurden, die das Rauchverlangen beeinflussen könnten.

Das wäre doch einmal ein Nobelpreis würdiger Ansatz für eine Doktorarbeit ?!?

Montag, April 16, 2007

Noch mehr Staat !

Nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V hat seit dem 1.1.1992 ein in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldberechtigung versicherter Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit gegenüber seinem Arbeitgeber und auf (Kinder-) Pflegekrankengeld gegen die Krankenkasse, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass er zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege seines erkrankten und selbst versicherten (z. B. familienversicherten) Kindes der Arbeit fernbleibt, eine andere im Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung nicht übernehmen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Quelle: DGB Baden-Württemberg

Was ist eigentlich, wenn die Babysitterin um 5:30 morgens anruft - wie heute geschehen - und mitteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen, die Betreuung nicht übernehmen kann ? Oder die Kindertagesstätte Osterferien hat ? Frau von der Leyen, da Sie ja ohnehin dabei sind, die Erziehung von den Familien in staatliche Hände zu überführen, dann regeln Sie doch diese Fälle gleich mit !