Die Gegenseite macht 83,00 € nebst Nebengeräuschen geltend, vorangegangen war
- außergerichtliche Korrespondenz
- Mahnverfahren
- gerichtliche Anspruchsbegründung
- Verweisung an ein anderes Gericht
- Vorratsladung eines Zeugen
Die Ansprüche wurden (natürlich) vollumfänglich zurückgewiesen. Bis auf 40,50 € folgte das Gericht heute auch uneingeschränkt unserer Rechtsauffassung. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages hätte Beweis erhoben werden müssen.
Also Risikominimierung gewählt. Zahlung von 40,00 € an Klägerseite (Betrag wurde noch auf dem Flur in bar übergeben). Darin enthalten auch ein Gerichtskostenanteil, da die Kostenregelung nicht Kostenaufhebung war, sondern
jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten fallen der
Klägerin zur Last.
Dadurch wurde ein Kostenausgleichungsverfahren wegen schätzungsweise 12,50 € entbehrlich.
Wie heißte es doch so schön:
Ein guter Vergleich zeichnet sich dadurch aus, dass sich
anschließend keine Seite als Sieger fühlen kann.
Ist das jetzt eine "win-win"- oder eine "loose-loose"-Lösung?
AntwortenLöschen