Wer nachlesen möchte, welche Mitglieder des Bundestages mit ihrem Namen für oder gegen die Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes gestimmt haben, kann dies hier nachlesen. (Jedenfalls in Kürze, der Verfasser am 27.11.2008 um 12:29 MEZ)
Eine Reform ist ja wörtlich genommen eine Umgestaltung. Von Verbesserung sagt der Begriff gerade nichts. Aber auch eine Verunstaltung ist eine Änderung der äußeren Form.
Vielleicht wollte das Parlament aber auch nur den Sachverstand von 8 Bundesverfassungsrichtern anzapfen und hat deswegen ein Gesetz verabschiedet, das förmlich nach einer Richtervorlage oder Verfassungsbeschwerde riecht.
Es gibt Ereignisse, die in mir den Wunsch wecken, bei der Wahl über die Zusammensetzung des Bundestages oder eines Landtages gezielteren Einfluss nehmen zu können, als dieses bei einer modifizierten Listenwahl der Fall ist.
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Donnerstag, November 27, 2008
Mittwoch, Januar 16, 2008
Mein Mann der Woche
Johnny Depp, weil er nicht nur ein guter Schauspieler ist, sondern auch ein Vater mit jeder Faser seines Herzens.
Mittwoch, Juli 25, 2007
Kulturtip
Als ich diese Radiosendung am 4. Januar 2005 das erste Mal im SWR2 gehört habe, habe ich Tränen gelacht.
Der Fußballreporter Günther Koch kommentiert eine Aufführung Beethovens 5. Sinfonie (Schicksalssinfonie) des SWR Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg unter dem Dirigenten Michael Gielen.
Die Schicksalssinfonie - Entscheidung unter Flutlicht (benötigt Real Player zum Abspielen)
Alternativer Link: SWR2 SMS
Der Fußballreporter Günther Koch kommentiert eine Aufführung Beethovens 5. Sinfonie (Schicksalssinfonie) des SWR Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg unter dem Dirigenten Michael Gielen.
Die Schicksalssinfonie - Entscheidung unter Flutlicht (benötigt Real Player zum Abspielen)
Alternativer Link: SWR2 SMS
Dienstag, Mai 08, 2007
Besser späte Einsicht als gar keine
US-Schulen schwören Computern ab
Zum Umgang mit einem Computer müssen Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen können.
Sie müssen nicht mit einem Computer umgehen, um das zu lernen.
Zum Umgang mit einem Computer müssen Kinder Lesen, Schreiben und Rechnen können.
Sie müssen nicht mit einem Computer umgehen, um das zu lernen.
Dienstag, März 06, 2007
Das Pendel schlägt zurück. Die Koalition erntet ihre verdorbenen Früchte
Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Abschaffung der Pendlerpauschale für die ersten 20 km einfacher Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für verfassungswidrig.
NDR1
Auch der dummdreiste Satz eines Ministerialen: "Niedersachsen sei bekannt für solche Einschätzungen, sagte ein Sprecher. Sie würden "in der Regel" von höheren Gerichten zurückgewiesen."
kann mich nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Koalition eine Niederlage nach der anderen auf verfassungsrechtlichem Gebiet einstecken muss.
Beendet diese Koalition, ihr seid UNFÄHIG !!!
NDR1
Auch der dummdreiste Satz eines Ministerialen: "Niedersachsen sei bekannt für solche Einschätzungen, sagte ein Sprecher. Sie würden "in der Regel" von höheren Gerichten zurückgewiesen."
kann mich nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Koalition eine Niederlage nach der anderen auf verfassungsrechtlichem Gebiet einstecken muss.
Beendet diese Koalition, ihr seid UNFÄHIG !!!
Donnerstag, Januar 11, 2007
Personalengpass kann Staatshaftung begründen
BGH III ZR 302/05 vom 11. Januar 2007
Wie die FAZ und u.a. mephistoblawg berichten, kann der Staat für die verschleppte Bearbeitung von Anträgen seiner Bürger durch unzureichend ausgestattete Behörden grundsätzlich haftbar gemacht werden.
In diesem Rechtsstreit macht eine Sparkasse aus abgetretenem Recht eines Bauträgers und aus eigenem Recht Amtshaftungsansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein geltend. Der Bauträger hatte 45 Ferienwohnungen errichtet und an Interessenten verkauft. Die Kaufpreise waren vertraglich nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu zahlen. Diese Zahlungen verzögerten sich jedoch deswegen erheblich, weil das Grundbuchamt die vom Bauträger beantragten Vormerkungen erst fast zwei Jahre später im Grundbuch eintrug. Der für die Bearbeitung zuständige Rechtspfleger war seinerzeit überlastet. Der Bauträger wurde insolvent. An seiner Stelle verlangt nun die finanzierende Sparkasse wegen der verzögerten Bearbeitung durch das Grundbuchamt Schadensersatz in Höhe von ca. 450.000 €.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben. Im Revisionsverfahren wird insbesondere zu klären sein, inwieweit das Grundbuchamt trotz Überlastung zu einer zügigen Bearbeitung der Eintragungsanträge verpflichtet war und ob zugunsten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung der bekannt knappen öffentlichen Mittel Amtspflichten des Staates zu einer hinreichenden Ausstattung seiner Behörden bestehen, so dass diese ihre Aufgaben in einem zumutbaren Zeitraum erledigen können. Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.10.2006
Laut BGH müssen die Behörden mit der gebotenen Beschleunigung arbeiten. Die Verwaltung muss die personellen Voraussetzungen dafür schaffen, andernfalls können geschädigte Bürger Ansprüche gegen den Staat geltend machen. Weil aber noch nicht alle Einzelheiten geklärt sind, muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig abermals über die Klage verhandeln. FAZ
Das ist doch mal eine gute, bürgerfreundliche Nachricht. Dem ständigen Personalabbau beim Staat muss entgegengewirkt werden. Um den notwendigen Personalstand finanziell bewältigen zu können, muss der Staat auf allen Ebenen von der Dorfgemeinde bis zur Bundesregierung zusehen, welche Aufgaben öffentlich-rechtlich und welche in privater Rechtsform von wem wahrgenommen werden.
Ich werde bei der nächsten PKH-Abrechnung mal einen dezenten Hinweis auf dieses Urteil anbringen und Verzugszinsen ab Antragstellung geltend machen. Man muss ja nicht gleich in die Pleite gehen.
Wie die FAZ und u.a. mephistoblawg berichten, kann der Staat für die verschleppte Bearbeitung von Anträgen seiner Bürger durch unzureichend ausgestattete Behörden grundsätzlich haftbar gemacht werden.
In diesem Rechtsstreit macht eine Sparkasse aus abgetretenem Recht eines Bauträgers und aus eigenem Recht Amtshaftungsansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein geltend. Der Bauträger hatte 45 Ferienwohnungen errichtet und an Interessenten verkauft. Die Kaufpreise waren vertraglich nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu zahlen. Diese Zahlungen verzögerten sich jedoch deswegen erheblich, weil das Grundbuchamt die vom Bauträger beantragten Vormerkungen erst fast zwei Jahre später im Grundbuch eintrug. Der für die Bearbeitung zuständige Rechtspfleger war seinerzeit überlastet. Der Bauträger wurde insolvent. An seiner Stelle verlangt nun die finanzierende Sparkasse wegen der verzögerten Bearbeitung durch das Grundbuchamt Schadensersatz in Höhe von ca. 450.000 €.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben. Im Revisionsverfahren wird insbesondere zu klären sein, inwieweit das Grundbuchamt trotz Überlastung zu einer zügigen Bearbeitung der Eintragungsanträge verpflichtet war und ob zugunsten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung der bekannt knappen öffentlichen Mittel Amtspflichten des Staates zu einer hinreichenden Ausstattung seiner Behörden bestehen, so dass diese ihre Aufgaben in einem zumutbaren Zeitraum erledigen können. Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.10.2006
Laut BGH müssen die Behörden mit der gebotenen Beschleunigung arbeiten. Die Verwaltung muss die personellen Voraussetzungen dafür schaffen, andernfalls können geschädigte Bürger Ansprüche gegen den Staat geltend machen. Weil aber noch nicht alle Einzelheiten geklärt sind, muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig abermals über die Klage verhandeln. FAZ
Das ist doch mal eine gute, bürgerfreundliche Nachricht. Dem ständigen Personalabbau beim Staat muss entgegengewirkt werden. Um den notwendigen Personalstand finanziell bewältigen zu können, muss der Staat auf allen Ebenen von der Dorfgemeinde bis zur Bundesregierung zusehen, welche Aufgaben öffentlich-rechtlich und welche in privater Rechtsform von wem wahrgenommen werden.
Ich werde bei der nächsten PKH-Abrechnung mal einen dezenten Hinweis auf dieses Urteil anbringen und Verzugszinsen ab Antragstellung geltend machen. Man muss ja nicht gleich in die Pleite gehen.
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