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Montag, April 15, 2013

Heiteres zum Wochenbeginn - Schreibtischunfall

Eine mir nahe stehende Kinderärztin berichtete mir diesen Fall:

Ein ca. 9 Jahre alter Patient P. kommt regelmäßig in ihre Sprechstunde. Fast immer muss dem armen Kind Blut abgenommen werden. Beim letzten Termin wurde P. mit der Bitte, doch etwas zu malen, aus dem Sprechzimmer geschickt, während Frau Doktor und die Kindesmutter die weitere Vorgehensweise erörtern wollten.

Als P. wieder dazukommen durfte, bat er seine Ärztin um eine Unterschrift auf dem Blatt Papier, welches er kurz zuvor zum Malen bekommen hatte, die sie ihm auch routiniert gab.

Er ging nochmals kurz vor die Türe, begab sich ins Sekretariat und kehrte mit einer Kopie zurück.

Triumphierend las der kleine Gauner folgenden Satz vor:

"Jedes mal, wen ich bei P. Blut abnähme, zahle ich ihm ein Schmerzensgeld von 20-30 Euro."

Das war Frau Doktor eine Lehre; sie wird niemals wieder etwas blind unterschreiben.

Mittwoch, September 07, 2011

Hartz IV treibt besondere Blüten

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Einer Mandantin wird eine Leistung von € 28,26 nach dem SGB II zugebilligt. Der Betrag ergibt sich nach Anrechnung der Einkünfte des in der Bedarfsgemeinschaft mitberücksichtigten Lebensgefährten.

Das Geld langt vorne und hinten nicht. Es werden diverse Lösungen erörtert.

Unter anderem schlägt der Kundenbetreuer dem Lebensgefährten vor, ihn in einen besser bezahlten Job zu vermitteln, was die angenehme Folge hätte, dass überhaupt kein ALG II mehr an die Mandatin zu bezahlen wäre.

Wirtschaftlich betrachtet ergibt das vordergründig Sinn. ABER:

  • der Lebensgefährte hat seinen Job, ist nicht arbeitssuchend und hat sich daher auch nicht Vermittlungsbemühungen durch die Bundesagentur unterworfen!
  • der Lebensgefährte kann ohne die Kunstfigur der Bedarfsgemeinschaft zumindest seinen Lebensbedarf decken!
  • der Lebensgefährte soll eine sichere Stelle mit Kündigungsschutz aufgeben und in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kündigungsschutztechnisch von vorne anfangen!
Es sollte eigentlich darum gehen, die Einkünftesituation der Mandantin zu verbessern. Das Sozialrecht fingiert hier nämlich einen Unterhaltsanspruch der Mandantin gegen den Lebensgefährten, den es nach dem BGB überhaupt nicht gibt. Trotzdem wollen beide auch in Zukunft unter einem Dach miteinander leben!

Freitag, Juni 26, 2009

Verarmung oder Bereicherung der Umgangssprache durch das FamFG ?

Das FamFG, das zum 1.September 2009 das FGG ersetzt und vor allem das "Große Familiengericht" installiert und die bisher im BGB, Hausratsverordnung, ZPO und FGG verstreuten Verfahrensvorschriften in Familiensachen zusammenfasst, wird auch einige terminologische Änderungen mit sich bringen.

Künftig gibt es keine Parteien mehr in einem Rechtsstreit, sondern es wird einheitlich von Beteiligten gesprochen, aus Klagen werden Anträge und das Familiengericht entscheidet nicht mehr durch Urteil, sondern erlässt einheitlich Beschlüsse.

Die Zeiten, in denen eine wütende Ehefrau ihrem Mann am Telefon androhen konnte:
"Wenn Du nicht freiwillig die Kohle rüberschiebst, dann gehe ich zu meinem Anwalt, verklage Dich und Du wirst zu einem saftigen Unterhalt verurteilt", sind ab September endgültig vorbei.

Terminologisch korrekt müsste Sie nun drohen:

"dann lasse ich meinen Anwalt einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt einreichen und gegen Dich wird der zutreffende Betrag im Beschlusswege festgesetzt werden"

Ob irgendwann in naher Zukunft das Telefonat so lauten wird:

"dann werde ich Dich durch meinen Anwalt verbeantragen lassen und Du wirst zu einem saftigen Unterhalt verbeschlusst werden"

klingt zumindest heute noch sehr gewöhnungsbedürftig.

Dienstag, April 14, 2009

Das Gericht will unser Geld nicht

Über den Umgang von Gerichten mit Bargeld bzw. Verrechnungsschecks hatte ich bereits berichtet. Heute kann ich ein weiteres Kapitel aufschlagen.

In Baden-Württemberg sind zwar die Gerichtskostenmarken auf dem Rückzug, Verrechnungsschecks werden nur in ungeknicktem, ungeklammerten und einwandfreiem Zustand angenommen, aber seit einiger Zeit können Gerichtskosten auch als Lastschriftermächtigung entrichtet werden.

Letzte Woche habe ich Klage an ein Gericht in Rheinland-Pfalz erhoben und statt eines Schecks oder aufgeklebten Euro-Banknoten eine "Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften" beigefügt.

Und was erhalte ich heute ?
Eine Zahlungsaufforderung. ja-wollll !
....
Den Betrag können Sie wie folgt bezahlen:
  • Durch Überweisung oder Einzahlung auf folgendes Konto....
  • Gerichtskostenstempler oder Gebührenstempler
Es lebe der Föderalismus.

Montag, Februar 23, 2009

Theorie und Praxis

§ 141 Absatz 2 ZPO lautet:

2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.

Soweit die Theorie.

Tatsächlich erreicht mich heute eine Terminsladung in der das persönliche Erscheinen der Mandantschaft angeordnet ist und die diesen rosa gemarkerten Vermerk in Fettdruck enthält:

!Setzen Sie bitte ihre Mandantschaft v.d. Termin u. d. AO d. pers. Erscheinens
! in Kenntnis.

!Eine gesonderte Ladung erfolgt insofern nicht.

Mal abgesehen davon, dass ich als Rechtsanwalt nicht der Briefträger und Portokostenersparer der Gerichte bin, wäre ich auf den Ausgang einer Ordnungsgeldfestsetzung gegen die ausbleibende Mandantschaft gespannt.

Darauf ein Ständchen für das Amtsgericht.....(Mainz ist es nicht)

Donnerstag, November 27, 2008

Erbschaftssteuer - die Urheber

Wer nachlesen möchte, welche Mitglieder des Bundestages mit ihrem Namen für oder gegen die Neufassung des Erbschaftssteuergesetzes gestimmt haben, kann dies hier nachlesen. (Jedenfalls in Kürze, der Verfasser am 27.11.2008 um 12:29 MEZ)

Eine Reform ist ja wörtlich genommen eine Umgestaltung. Von Verbesserung sagt der Begriff gerade nichts. Aber auch eine Verunstaltung ist eine Änderung der äußeren Form.

Vielleicht wollte das Parlament aber auch nur den Sachverstand von 8 Bundesverfassungsrichtern anzapfen und hat deswegen ein Gesetz verabschiedet, das förmlich nach einer Richtervorlage oder Verfassungsbeschwerde riecht.

Es gibt Ereignisse, die in mir den Wunsch wecken, bei der Wahl über die Zusammensetzung des Bundestages oder eines Landtages gezielteren Einfluss nehmen zu können, als dieses bei einer modifizierten Listenwahl der Fall ist.

Freitag, November 07, 2008

Gar kein netter Versuch

Irgendjemand sendet mir Werbemails für blaue Pillchen. Im Abspann heißt es:


About this mailing:
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© 2008 Microsoft | Unsubscribe | More Newsletters | Privacy


Da ich MSN gar nicht nutze, wurde ich neugierig, und schaute mir die mail etwas genauer an.

Und was verbirgt sich hinter "unsubscribe" ? Der geneigte Leser ahnt es, jedenfalls kein link zu microsoft, eher zu maxihard, nämlich etwa:

xyz.globalmarketingsoluti0n.com/0ffer,;.

Damit wäre auch der Zusammenhang von software zu viagra geklärt, es sind Gegensätze, Spiegelbilder, zwei Seiten einer Medaille.