Posts mit dem Label Amtshilfe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Amtshilfe werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, Februar 23, 2009

Theorie und Praxis

§ 141 Absatz 2 ZPO lautet:

2) Wird das Erscheinen angeordnet, so ist die Partei von Amts wegen zu laden. Die Ladung ist der Partei selbst mitzuteilen, auch wenn sie einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat; der Zustellung bedarf die Ladung nicht.

Soweit die Theorie.

Tatsächlich erreicht mich heute eine Terminsladung in der das persönliche Erscheinen der Mandantschaft angeordnet ist und die diesen rosa gemarkerten Vermerk in Fettdruck enthält:

!Setzen Sie bitte ihre Mandantschaft v.d. Termin u. d. AO d. pers. Erscheinens
! in Kenntnis.

!Eine gesonderte Ladung erfolgt insofern nicht.

Mal abgesehen davon, dass ich als Rechtsanwalt nicht der Briefträger und Portokostenersparer der Gerichte bin, wäre ich auf den Ausgang einer Ordnungsgeldfestsetzung gegen die ausbleibende Mandantschaft gespannt.

Darauf ein Ständchen für das Amtsgericht.....(Mainz ist es nicht)

Freitag, Januar 16, 2009

Wenn schon Formblatt, dann bitte richtig

In einer Vaterschaftsanfechtungsklage war heute Verhandlungstermin. Da alles auf eine Formsache hinaus lief, also ohne größere materiell-rechtliche Klimmzüge oder Beweisnöte, habe ich mir die Formalien nochmals sehr genau angeschaut, um deswegen keine böse Überraschung erleben zu müssen.

Weil ich befürchtete, dass der Beklagte nicht erscheinen würde, von dem noch kein Lebenszeichen festgestellt werden konnte, habe ich mir auch die Verfahrensvorschriften vergegenwärtigt.

Nach §§ 640,I, 2.HS, 612,IV ZPO ist ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten unzulässig.

Die Klage wurde allerdings mit dem Hinweis auf den Standardvordruck für das streitige Zivilverfahren zugestellt, in dem es heißt:

Wenn Sie im Termin nicht erscheinen und sich auch nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige zur Vertretung berechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, kann auf Antrag ihres Prozessgegners ein Versäumnisurteil ergehen.


Ich kenne zwar so gut wie keine Partei, die sich je der Mühe unterzogen hätte, diese Behördenprosa zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn zu lesen und zu verstehen versuchte, aber aus professioneller Sicht lässt es doch auch die Halbgötter und -göttinnen in Schwarz in einem menschlicheren Licht erscheinen.

Sogar den Gerichten rutscht ab und an eine nicht hundertprozentig richtige Verfügung durch die Kontrollen.

Donnerstag, Oktober 23, 2008

Die Leiden eines Kabarettisten

Ein von mir sehr geschätzter Kurpfälzer-Mundart-Kabarettist, Arnim Töpel, macht auf seiner homepage seinem Ärger Luft.

Er hat seine Karriere mit dem Programm "Sex ist keine Lösung " begonnen. Nun wird dieser Spruch von RTL 2 als Werbung für eine US-amerikanische Fernsehserie verwendet. Herr Töpel hat weder Zeit noch Geld seine (nicht existente) Rechtsabteilung gegen die RTL-Gruppe in Stellung zu bringen. Aber er betont, dass es sich um die mit ihm nicht abgesprochene Verwendung seiner geistigen Schöpfung handelt.

Und wo er Recht hat, hat er Recht.

Donnerstag, September 11, 2008

Bitte sehr, Herr Kollege

Ich brauche kein Telefon mit der albernen Bezeichnung " Befreiphone ". Aber sind wir nicht alle irgendwie verschwägert, verVettert und vergeschwistert ?

Da ein prominentes Mitglied der blogger-Familie unbedingt bei Prof. Guhgel promovieren will, soll es so sein.

Wer jetzt nur Achterbahnhof versteht, klicke gefühlvoll hier.

Und wer sich wundert, der klicke bitte nunmehr hier.