Donnerstag, Januar 11, 2007

Personalengpass kann Staatshaftung begründen

BGH III ZR 302/05 vom 11. Januar 2007



Wie die FAZ und u.a. mephistoblawg berichten, kann der Staat für die verschleppte Bearbeitung von Anträgen seiner Bürger durch unzureichend ausgestattete Behörden grundsätzlich haftbar gemacht werden.

In diesem Rechtsstreit macht eine Sparkasse aus abgetretenem Recht eines Bauträgers und aus eigenem Recht Amtshaftungsansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein geltend. Der Bauträger hatte 45 Ferienwohnungen errichtet und an Interessenten verkauft. Die Kaufpreise waren vertraglich nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu zahlen. Diese Zahlungen verzögerten sich jedoch deswegen erheblich, weil das Grundbuchamt die vom Bauträger beantragten Vormerkungen erst fast zwei Jahre später im Grundbuch eintrug. Der für die Bearbeitung zuständige Rechtspfleger war seinerzeit überlastet. Der Bauträger wurde insolvent. An seiner Stelle verlangt nun die finanzierende Sparkasse wegen der verzögerten Bearbeitung durch das Grundbuchamt Schadensersatz in Höhe von ca. 450.000 €.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht hat ihr stattgegeben. Im Revisionsverfahren wird insbesondere zu klären sein, inwieweit das Grundbuchamt trotz Überlastung zu einer zügigen Bearbeitung der Eintragungsanträge verpflichtet war und ob zugunsten des Einzelnen auch unter Berücksichtigung der bekannt knappen öffentlichen Mittel Amtspflichten des Staates zu einer hinreichenden Ausstattung seiner Behörden bestehen, so dass diese ihre Aufgaben in einem zumutbaren Zeitraum erledigen können. Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 19.10.2006


Laut BGH müssen die Behörden mit der gebotenen Beschleunigung arbeiten. Die Verwaltung muss die personellen Voraussetzungen dafür schaffen, andernfalls können geschädigte Bürger Ansprüche gegen den Staat geltend machen. Weil aber noch nicht alle Einzelheiten geklärt sind, muss das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig abermals über die Klage verhandeln. FAZ


Das ist doch mal eine gute, bürgerfreundliche Nachricht. Dem ständigen Personalabbau beim Staat muss entgegengewirkt werden. Um den notwendigen Personalstand finanziell bewältigen zu können, muss der Staat auf allen Ebenen von der Dorfgemeinde bis zur Bundesregierung zusehen, welche Aufgaben öffentlich-rechtlich und welche in privater Rechtsform von wem wahrgenommen werden.

Ich werde bei der nächsten PKH-Abrechnung mal einen dezenten Hinweis auf dieses Urteil anbringen und Verzugszinsen ab Antragstellung geltend machen. Man muss ja nicht gleich in die Pleite gehen.

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