Freitag, Januar 12, 2007

Parlamentarische Selbstkontrolle

Wie oft habe ich schon erleben müssen, dass Rückfragen zu einem Gesetzesvorhaben von dem eigentlichen Ansprechspartner an ein Ausschussmitglied weitergeleitet wurden. Bei der heutigen Gesetzesflut und Regelungswut kann sich kein Gesetzgeber (Abgeordneter) mehr in allen Feldern auskennen.

Diese Arbeitsteilung beschert uns unverständliche, unlesbare Gesetzestexte, die sich -wenn überhaupt- nur noch einem kleinen Kreis von Eingeweihten erschliessen.

Mich würde einmal interessieren wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages den Inhalt der Gesetzesentwürfe zur "Gesundheits"-"reform" kennen UND verstanden haben.
Wenn aber schon ein Großteil der "Gesetzgeber" nicht weiß, was im Gesetz drinstehen soll, geschweige denn den Inhalt versteht, mit welchem Recht kann dann die Rechts- und Gesetzestreue von den Adressaten gefordert werden ? Hier ist Abhilfe dringend geboten.

Manchmal würde es schon langen, die Gesetzesentwürfe zu lesen. Gerade die, die nicht in das eigene Spezialressort fallen. Denn letztlich sind die §§ für das "Volk" gemacht. Das Individuum hat sie zu befolgen und wird notfalls für Verstöße bestraft. Und das "Volk" kann nicht immer einen Spezialisten zu Rate ziehen, was denn der Gesetzestext gerade meint.

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