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Montag, April 18, 2011

Murphys Law

Nachdem gerade beim Ausfertigen eines Schriftsatzes so ziemlich Alles schief gegangen ist, was schief gehen konnte, stellte sich mir die Frage, ob bzw. warum gegen Murphys Law noch niemand angegangen ist.

Im Wege einer Verfassungsbeschwerde kann jedermann innerhalb eines Jahres die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend machen, sofern das Gesetz nach Inkrafttreten des Grundgesetzes Geltung erlangt hätte. Würde es sich hingegen um ein so genanntes vorkonstitutionelles Gesetz handeln, könnte dessen Verfassungswidrigkeit durch jeden Richter inzidenter geprüft und festgestellt werden. Schließlich bestünde auch die Möglichkeit einer so genannten Richtervorlage.

Laut Wikipedia wurde Murphys Law erstmals im Jahre 1949 formuliert; die Frage der zeitlichen Geltung wäre also durchaus von streiterheblicher Relevanz.

Andererseits ist jede juristische Raffinesse gegen Naturgesetzmäßigkeiten machtlos. Darin wiederum liegt der Reiz des Menschseins. Denn nur Maschinen können exakt und präzise ein Ergebnis vielfach erneut bewerkstelligen, während der Mensch fehlbar ist. Jedenfalls bis ein technischer Defekt auftritt, der zur Behebung wiederum menschlichen Intellekt erforderlich macht...

Dienstag, März 30, 2010

Beobachtungen

In Guatemala muessen Motorradfahrer das Kennzeichen ihres Zweirades sowohl auf dem Helm als auch auf einer Weste am Ruecken anbringen. Welchen Sinn das hat, werde ich noch eruieren und an dieser Stelle in Form eines Nachtrages mitteilen.

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Nachtrag: Es gab in Guatemala massive Probleme mit raeuberischen Uebergriffen durch vermummte Motorradfahrer auf Fussgaenger und Autofahrer. Um dieses einzudaemmen, muessen nun alle Motorradfahrer ihren Helm und den Ruecken kennzeichnen. Wer ohne dieses erwischt wird, kann belangt werden. Durch diese Massnahme hat der Spuk ein rasches Ende gefunden.

(Von 15 Millionen Guatemalteken leben rund 8 Millionen in der Hauptstadt Ciudad de Guatemala-Guatemala City. Nur dort und an drei weiteren Ballungszentren im Land wird diese Vorschrift durch die Behoerden ueberwacht.)

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Nachtrag Foto

Samstag, Oktober 03, 2009

Reime für Kleine

Das selbständige Anziehen fällt künftigen Erwachsenen in einem niedrigen einstelligen Alter erfahrungsgemäß schwer.

Fördern kann man den Lernprozess durch eingängige Lernsprüche. Diese sind auch dem Juristen vertraut, lernt man doch: "Den Bürgen sollst Du würgen" oder "Ist das Kind auch noch so klein, es kann doch immer Bote sein".

Mein Beitrag zum Erleichtern des Anziehens lautet:

Beinchen krumm, Beinchen lang,
schon hast Du die Hose an.


Ich wünsche einen schönen Feiertag

Freitag, Oktober 02, 2009

Nützlicher Small-Talk

Gestern war ich als Strafverteidiger bei einem Amtsgericht tätig. Der Angeklagte erschien nicht pünktlich und so ergab sich die Gelegenheit mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu plaudern. Es handelte sich um einen Referendaren, der zum ersten Male selbständig vor Gericht plädieren durfte.

Ich erzählte so von meinen eigenen Erlebnissen als Referendar und dass ich einmal sogar einen Freispruch beantragt hatte. Ich sei mir zuerst unsicher gewesen, ob ich das dürfe, aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung hätte ich zu keinem anderen Schluß kommen können. Ich erwähnte auch, dass mir ein Stein vom Herzen fiel, als das Gericht meinem Antrag folgte und tatsächlich freisprach.

Der Kollege fragte noch, ob das für das aktuelle Verfahren ein Wink mit dem Zaunpfahl sein sollte, worauf ich meinte, nicht nur mit einem Zaunpfahl sondern mit dem ganzen Lattenzaun.

Der Fall stand tatsächlich auf der Kippe, ob dem Angeklagten nämlich die nötige Absicht nachzuweisen sei. Jedenfalls beantragte auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach Schluß der Beweisaufnahme - Freispruch-!

Gerne habe ich mich den überzeugenden Ausführungen meines Vorredners angeschlossen und auch das Gericht folgte dem. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass eine Verurteilung nur um Haaresbreite vermieden wurde.

In einer Woche wissen wir mehr.

Mittwoch, Juli 22, 2009

Naturschutz - von der anderen Seite betrachtet

Spinnen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko: meinte das Oberlandesgericht Karlsruhe und wies eine Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Hausmeister-Service ab.

Wie gut dass wir es in Deutschland mit der Natur so gelassen sehen können. Kreuzspinnen dürften die gefährlichste Bedrohung darstellen, mit der wir konfrontiert werden. Das ist allgemein betrachtet hinnehmbar. Die grazilen Spinnennetze, ein Wunder der Baukunst und für das Überleben der Spinnen notwendig, werden dennoch von vielen Mitmenschen als ästhetische Schandflecke betrachtet, wenn sich darin tote Insekten, Laub und Staub verfangen haben.

Bei Hundebissen entscheiden die Gerichte anders. Auch Hunde gehören zum Lebensalltag. Doch hier lassen § 833 BGB und § 23 BJagdG durchaus Schadenersatzansprüche gegen Halter und Jagdaufseher zu, wenn ein Mensch durch einen Hund verletzt wird.

Die possierliche Hufeisennasen-Fledermaus hätte es beinahe geschafft, den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden zu verhindern. Doch auch der Sumatra-Tiger oder der asiatiscche Elefant gehören zu den bedrohten Tierarten. Zum Glück für unser Gewissen dürfen wir uns für deren Erhalt in Ganz-Weit-Weg einsetzen.

Was mit wilden Tieren passiert, die nicht so süß sind wie die Hufnasen-Fledermaus oder nicht so klein wie eine große Spinne sind, das durfte uns 2006 JJ1 aka Problembär Bruno demonstrieren. Er wurde schmählich aus dem Hinterhalt erschossen. Das gleiche Schicksal würde auch den ehemals so knuddeligen kleinen Knut ereilen, sollte er auf die Idee kommen, seine AI-Acommodation zu verlassen.

Wir haben eben ein zwiespältiges Verhältnis zu Mutter Natur.

Donnerstag, Juli 02, 2009

Der Schwanz wackelt mit dem Hund

Inspiriert durch diesen Artikel, möchte ich davor warnen, die Wehrpflicht abzuschaffen oder durch eine laxe Einberufungspraxis ihr die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu entziehen.

Unser Grundgesetz sagt in Artikel 12, dass niemand zu Zwangsarbeiten gezwungen werden darf. Eine ausdrücklich geregelte Ausnahme hiervon stellt die allgemeine Wehrpflicht für junge Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dar.

Aus Gewissensgründen kann an Stelle eines Wehrdienstes in Uniform und Waffe ein ziviler Ersatzdienst geleistet werden.

Dieser zivile Ersatzdienst führt mittlerweile ein munteres Eigenleben.

Während die Bundeswehr eigentlich zur Landesverteidigung derzeit nicht gebraucht wird und ihre Daseinsberechtigung aus humanitären Auslandseinsätzen und einem als aussichtslos zu bezeichnendem Abenteuer in Afghanistan bezieht, vgl. nur das Gedicht von Fontane aus dem Jahre 1847, ist der Zivi für das Funktionieren unseres sozialistischen Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken.

Die Wehrpflicht wurde aus der Erfahrung heraus begründet, einen Bürger in Uniform zu schaffen, der ein Erstarken militärischer Machtklüngel verhindern sollte.

Mit welcher Begründung ein ziviler Sozialdienst geschaffen werden könnte, dessen Ableistung im Allgemeinwohl, verfassungsrechtlich verankert werden kann, weiß ich nicht. Am ehesten käme mir das Unvermögen unserer Politiker in den Sinn, mit den ihnen anvertrauten Steuermilliarden, sorgsam umzugehen und lebenswerte Strukturen in unserem Lande zu schaffen und zu erhalten.

Der Zivildienstleistende ist nicht mehr wegzudenken, dank Geschick und Glück während der letzten 60 Jahren, sehe ich die Bundeswehr als Wehrpflichtigenarmee hingegen aus militärischen Gründen als verzichtbar an. Wir brauchen sie dennoch, um als Rechtfertigung für den zivilen Ersatzdienst herzuhalten. Wau...

Donnerstag, Juni 25, 2009

Solarstrom aus der Sahara

Bereits Mitte der 1980er Jahre wurde ich als Teenager Zeuge einer Diskussion, zwischen einem Bundestagsabgeordneten und einem Astrophysiker, ob man die Energiesorgen der Menschheit nicht dadurch lösen könne, indem im großen Stil Photovoltaikanlagen in der Wüste errichtet würden.

Der Astrophysiker gab damals zu bedenken, dass derartige Ideen in Fachkreisen bereits diskutiert würden, aber verworfen wurden.

Wenn man die Sonnenenergie in Strom umwandle, fehlt nach dem Energieerhaltungssatz zunächst die Wärmeenergie, die auf die Wüste trifft. Dies hätte nach (damaligen) Berechnungen eine so starke Abkühlung des Weltklimas zur Folge, dass sogar eine neue Eiszeit drohe.

Heute scheinen die Bedenken ja ausgeräumt zu sein, oder haben sich die physikalischen Gesetze in einem Ausmaß geändert, das man sonst nur bei den Verschuldensregeln der öffentlichen Haushalte kennt?

Freitag, Mai 08, 2009

Ent-Emotionalisierung

Ob die Jugend ein Alkoholproblem hat, weil die Erwachsenengeneration ein Alkoholproblem hat, weil die Werbung für alkoholische Getränke omnipräsent ist, wage ich zu bezweifeln. Die ständigen Reize mögen das ihre dazu beitragen, Alkohol war aber schon immer Bestandtteil unserer Kultur.

Was mich bewegt ist eine Ent-Emotionalisierung oder sollte ich schreiben, Verrohung, der Gesellschaft? Virtuell einem Gegner den Kopf wegzuschießen und das Blut spritzen zu sehen, ist das eine. Ist ja nur virtuell. Einem Menschen beim Leiden zuzuschauen und statt zu helfen, ein Video aufzunehmen und Fotos zu machen, ist das andere.

Die Jugend trifft sich zum Koma-Saufen. Ein junges Mädchen setzt eine 0,7l Flasche Wodka an, leert diese in wenigen Sekunden und wird bewußtlos. Das Video kann bei You-Tube bestaunt werden.

“Man” betrinkt sich auch heute nicht mehr im Freundeskreis, sondern verabredet sich via sms und e-mail mit wildfremden Personen zum flash-mobbing. Das Saufen hat Event-Charakter. Auf Hilfe darf “man” bei diesem wildfremden Publikum nicht hoffen; der medizinische Notfall, das Anrücken der Sanitäter mit Sirene und Blaulicht gehört zum Unterhaltungsprogramm. Das Anfertigen von Videos und Fotos mit den Multimedia-Handys zum Beweis, “Ich war dabei” und zur raschen Verbreitung im Netz ist wichtiger.

Vorurteile eines spießigen CDU-Möchtegernpolitikers ? Mitnichten.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei liegt mir gerade eine dicke Strafakte zur Einsicht vor. In einer Privatwohnung treffen sich 4 Personen, darunter ein Minderjähriger. Es wird Alkohol und Heroin konsumiert, der Wohnungsinhaber bricht mit Atemnot zusammen. Man legt ihn in die Badewanne, um ihn abzukühlen. Der junge Mann ist am Sterben. Statt einen Krankenwagen zu rufen, hauen die “Gäste” ab, treffen im Treppenhaus einen weiteren Besucher. Der “XY” ist tot, zum Beweis zeigen sie ihr Handy mit Fotos, die XY in der Badewanne zeigen.

Etwas läuft falsch in der Gesellschaft. Noch mag es sich um spektakuläre Einzelfälle handeln, doch auch bei einem Eisberg ragt nur die Spitze aus dem Wasser während das eigentliche Problem viel tiefer liegt.

Donnerstag, November 13, 2008

Erstaunlich, dieses Abstimmungsverhalten

Es ist für mich schon erstaunlich, dass die Linkspartei geschlossen gegen das BKA-Gesetz gestimmt hat.

Schließlich werden darin den Staatsorganen Befugnisse übertragen, von denen selbst Mischa Wolf und seine StaSi-Schergen geträumt hätten.

Weder die Union, die fast geschlossen mit "Ja" gestimmt hat, noch die SED/PDS/Linkspartei, die geschlossen mit "Nein" gestimmt hat, können sich offenbar vorstellen, dass im September 2009 eine Regierung gewählt wird, die ein sozialistisches Regime in Deutschland einführen will.

Politik sollte sich eben über das aktuelle Tagesgeschehen hinaus mit zukünftigen Entwicklungen befassen.

Mittwoch, Januar 16, 2008

UN Terrorliste

Am 15. Januar 2007 war ich auf einem Vortrag von Clemens Feinäugle zum Thema

Jeden von uns kann es treffen
als Terrorist verdächtigt, die Konten gesperrt und kein Rechtsschutz dagegen.


Zu System und Funktionsweise der Terroristenlisten der Vereinten Nationen
und ihrer Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung


Da wird einem ja Himmelangst.

Im Jahre 1999 beschlossen die Vereinten Nationen unter dem Eindruck der Herrschaft der Taliban in Afghanistan die Einführung einer Liste, auf der natürliche und juristische Personen, sowie Organisationen verzeichnet sind, die im Verdacht stehen, den internationalen Terrorismus zu unterstützen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu planen.

Eine Liste mit ca. 500 Namen von Einzelpersonen und Organisationen findet sich hier. Danach werden die Mitgliedsstaaten der UN durch den Sicherheitsrat dazu verpflichtet:

... to freeze the assets, prevent the entry into or the transit through their territories, and prevent the direct or indirect supply, sale and transfer of arms and military equipment, technical advice, assistance or training related to military activities, with regard to the individuals and entities included on the Consolidated List.


Die Aufnahme in diese Liste geschieht durch einstimmigen Beschluss des Sicherheitsrates der VN.

Um von der Liste gestrichen zu werden, bedarf es ebenfalls einer einstimmigen Entscheidung.

Ein effektiver Rechtschutz gegen Entscheidungen des Sicherheitsrates besteht nicht, weil sich bislang weltweit kein einziges Gericht hierfür zuständig erklärt hat, einschließlich aber nicht abschließend: IGH, EuGH, EuG, EGMR, BVerfG, VG München...

Folgender Fall:

Ein Mann wurde vor dem OLG Hamburg von der Beihilfe zum Mord (Anschlag vom 11. September 2001) rechtskräftig freigesprochen. Er saß mehrere Jahre in U-Haft. Für diese Zeit steht ihm ein Anspruch nach dem StrEG zu. Dieser darf ihm jedoch nicht ausbezahlt werden, weil sich sein Name auf der o.g. Liste befindet.

Das VG München hat die Klage abgelehnt, das BVerfG hält sich für unzuständig....

Im Saal waren einige hochrangige Juristen versammelt, denen die Worte fehlten.

Dienstag, Oktober 09, 2007

Frage an Ronald Pofalla

Herr Generalsekretär,

Sie haben heute im Fall des U21-Nationalspieler Ashkan Dejagah (Deutsch-Iraner), der sich geweigert hatte an einem Spiel gegen die Mannschaft Israels teilzunehmen folgende weisen Worte gefunden:

Wer Deutschland im Nationaldress vertritt, ob gebürtiger Deutscher oder Zugewanderter, muss sich zu unserer durch Geschichte und Kultur geprägten Gemeinschaft bekennen. Wer dies aus persönlichen politischen Gründen nicht will, muss das Trikot der Nationalmannschaft abgeben.


Würden Sie das im Fall von Shlomo Siebenstein, Deutsch-Israeli, erfunden, ebenso stehen lassen, falls ein Spiel gegen die Mannschaft des Iran anberaumt würde ?

Freitag, Juli 27, 2007

Fundstück ? Der steht doch glatt schon länger da

Jedenfalls ist er mir heute zum allerersten Mal aufgefallen.

Baum im Gegenlicht


In Weinheim, Unterer Bürgerpark, steht ein Nadelbaum (Thuja).


Baum - Nahaufnahme

Die obere Hälfte ist eindeutig Nadelgehölz. Unten sind jedoch Blätter zu erkennen.


Stamm

Weil der Baum von Efeu umringt ist.

Dienstag, Juni 26, 2007

Wen interessiert schon ein notgeiler Teenager ?

Hat Marco W. nicht nach Völkerrecht Anspruch auf konsularischen Beistand durch die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik ?

Art. 36 Abs. 1 c) des Wiener Übereinkommens vom 24.4.1963 lautet nämlich wie folgt:

"c) Konsularbeamte sind berechtigt, einen Angehörigen des Entsendestaats aufzusuchen, der sich in Straf- oder Untersuchungshaft befindet oder dem anderweitig die Freiheit entzogen ist, mit ihm zu sprechen und zu korrespondieren, sowie für seine Vertretung in rechtlicher Hinsicht zu sorgen. Sie sind ferner berechtigt, einen Angehörigen des Entsendestaats aufzusuchen, der sich in ihrem Konsularbezirk auf Grund eines Urteils in Strafhaft befindet oder dem auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung anderweitig die Freiheit entzogen ist. Jedoch dürfen Konsularbeamte nicht für einen Staatsangehörigen tätig werden, der in Straf- oder Untersuchungshaft genommen oder dem anderweitig die Freiheit entzogen ist, wenn er ausdrücklich Einspruch dagegen erhebt."

Auch die Türkei ist diesem Übereinkommen am 19.02.1976 beigetreten.

Sitzt er nicht bereits seit über 10 Wochen in U-Haft ?

Da wäre doch längst Zeit für Verhandlungen gewesen.

Statt Herrn Steinmeier nach Ankara zu schicken, hätte nicht die Staatsanwaltschaft Lüneburg längst ein Auslieferungsgesuch stellen können und müssen ? Denn das, was Marco vorgeworfen wird, ist auch nach deutschem Strafrecht von Belang.

RA-Blog, lawblog

So viele ungeklärte Fragen lassen nur einen Schluss zu. Der Fall ist ein gefundenes Fressen zum Stopfen des Sommerlochs. In Wirklichkeit schert sich außer den Eltern keine Sau um den Jungen. Und die überzeugenden Ausführungen von Ekrem Senol's Jurblog können nicht oft genug zitiert werden.

Donnerstag, Juni 14, 2007

Gedanken zum Klimawandel

Nehmen wir an, es sei ein (eben nicht von mir verifiziertes) Faktum, dass sich unsere Erde erwärmt.

Dies kann vom Menschen verursacht sein, oder auf einem natürlichem Zyklus beruhen. Diese Streitfrage kann und will ich als Jurist nicht entscheiden.

Allerdings ist es Mode geworden, dass von irgendeiner Seite eine Hysterie ausgelöst wird, der unsere Politiker und unsere Medien in blindem Eifer nachgehen.

Die Angst vor dem (lebenswichtigen) Cholesterin führte dazu, dass in den USA sogar auf Mineralwasserbehältern der Vermerk "fat and cholesterol free" zu finden ist.

Nachdem mit Tamiflu Rekordumsätze erzielt wurden, und auch im 5. Jahr in Folge keine Influenza-Pandemie ausgebrochen ist, hört man weder vom Grippe-Virus noch etwas, noch von H5N1 (Vogelgrippe).

Durch den Klima-Hype verdienen sich die skandinavischen Holzbauern mit ihrem zu Pellets verarbeiteten Bruchholz eine goldene Nase, die Auto-Industrie reibt sich die Finger, weil Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ein Auslaufmodell sind. Wer nicht laufen will, wird sich über kurz oder lang für ein mit Hybrid-Motor betriebenes Fahrzeug entscheiden müssen. Firmen sprießen aus dem Boden, die die Realisierung von vermeintlich ökologisch ausgleichenden Maßnahmen versprechen.

Kurz, bei der Diskussion um den Klimawandel, gibt es jede Menge Glücksritter, die ein Vermögen wittern. Schon der amerikanische Goldrausch hat eines gezeigt. Reich sind nur die wenigsten Goldgräber geworden, die Gewinne haben die Schaufelproduzenten und Maultierzüchter gemacht.

Daher muss immer die Frage gestellt werden: Cui bono ? Wem bringt etwas den meisten Nutzen, wer steckt dahinter ?

Dienstag, Juni 05, 2007

Laienhafte Gedanken zur Online-Durchsuchung

Das internet wird auch world wide web genannt, weil es durch eine globale Vernetzung von Computer- und Serversystemen einen weltweiten Daten- und Informationsaustausch gewährleistet. So kann ich meine Beiträge überall schreiben und immer über die gleiche www.-Adresse abrufen. Dabei weiß ich gar nicht, wo der server steht, auf dem meine veröffentlichten Beiträge, aber auch die noch nicht veröffentlichten Entwürfe gespeichert werden.

Und jetzt versuchen wir einmal mit typischen juristischen Gedanken uns einem Ergebnis zu nähern.

Welche Rechtsordnung ist anwendbar, welches Gericht ist zuständig ?
Die Rechtsordnung des Staates, in dem der server steht, auf dem die Daten gespeichert werden ? Die Rechtsordnung des Staates, in dem sich die Person überwiegend befindet, die die Daten produziert ? Oder etwa die Rechtsordnung des Staates, in dem sich der PC, an dem die Daten produziert werden körperlich befindet, oder die Rechtsordnung des Staates, in dessen Hoheitsgebiet die Einwahl ins internet erfolgt, oder ist der Ort maßgeblich, an dem die Daten empfangen werden können ? Oder die Rechtsordnung des Staates, in dem sich die durchsuchende Behörde befindet ?

Da eine deutsche Staatsanwaltschaft sich wohl kaum nach der Rechtsordnung der Niederländischen Antillen richten wird, und umgekehrt, wird also jede Strafverfolgungsbehörde weltweit sich nach den rechtlichen Vorgaben ihres Heimatstaates richten. Für den internet-Nutzer bedeutet dies letztlich, dass im Extremfall 192 Staaten sich das Recht herausnehmen, Zugriff auf die Daten der Festplatte oder des Servers zu nehmen.

Resigniert komme ich zu dem Schluss, dass wir in Deutschland trefflich über Sinn, Unsinn, Nutzen und Gefahren einer online-Durchsuchung debattieren können. Sobald es die technischen Möglichkeiten hierzu gibt, werden diese weltweit eingesetzt werden können.

Spannend dürften allenfalls die nachgelagerten Fragen sein, ob die Erkenntnisse aus online-Durchsuchungen weitergegeben und ausgetauscht werden dürfen, unter welchen Voraussetzungen diese Erkenntnisse vor deutschen Gerichten verwertet werden dürfen, und unter welchen Voraussetzungen einem Auslieferungsverlangen stattgegeben werden darf, wenn sich die Vorwürfe auf derartig erlangte Erkenntnisse stützen.

Wie gut, dass ich eigentlich Familienrechtler bin.

Donnerstag, Mai 24, 2007

Wie ich es geschafft habe mit dem Rauchen aufzuhören

wollte ich schon lange mal aufschreiben.

Ich habe seit meinem 15. Lebensjahr bis auf ganz wenige Tage täglich geraucht, wobei ich ca. 15-20 Zigaretten verbraucht habe. Bei besonderen Gelegenheiten konnten es auch schon 2 Päckchen sein.

Mit dem Gedanken es aufzugeben, habe ich seit meinem 17. Lebensjahr immer mal wieder gespielt. Versuche durch schrittweise Reduktion der Zigarettenmenge scheiterten kläglich.

Im September 2005 erkrankte mein damals 10 Monate alter Sohn an einer schweren Rotavirus-Infektion. Ich habe Junior täglich im Krankenhaus besucht, wo er von Mama rund um die Uhr betreut wurde.

Kaum waren beide wieder zu Hause, wurde ich nachts auf dem Weg zur Toilette ohnmächtig und blieb ebenfalls mit Rotaviren infiziert bei Durchfall und Fieber drei Tage lang im Bett.

Auf einmal war mir, nachdem ich 20 Jahre lang geraucht hatte, jede Lust nach einer Zigarette vergangen. Von heute auf morgen konnte ich auf Nikotin verzichten, obwohl ich sonst in den letzten Jahren auch bei miserablem Allgemeinzustand den Gang vor die Tür in den "Rauchersalon" auf mich genommen habe.

Gespräche mit Medizinern ergaben zwar, dass ein wissenschaftlicher Zusammenhang zwischen Rotavireninfektion und dem Nicht-mehr-Raucher-sein bislang nicht nachgewiesen wurde, aber es sei durchaus denkbar, dass durch die Erkrankung Botenstoffe im Nervensystem aktiviert wurden, die das Rauchverlangen beeinflussen könnten.

Das wäre doch einmal ein Nobelpreis würdiger Ansatz für eine Doktorarbeit ?!?

Radsport absurd - Das Rennen geht weiter

Wer die Einnahme verbotener, leistungsfördernder Substanzen (vulgo Doping) zuerst gesteht, ist der reuige Sünder.

Übrig bleiben die unbelehrbaren Überzeugungstäter. Auch und gerade wer nicht gesteht, macht sich verdächtig.

Der Sportart ist doch nicht mehr zu helfen. Die Ausnahmeleistungen, die jedes Jahr bei den großen Rennen gezeigt werden, sind m.E. ohne Unterstützung durch die pharmazeutische Industrie gar nicht möglich. Sei es die Einnahme von Mitteln, die das durch Überanstrengung geschwächte Immunsystem stärken sollen, Antihistamine, oder seien es eben Kraft- und Ausdauerpräparate.

Ich werfe den Sportlern nicht vor, dass sie sich den Gegebenheiten des Marktes angepasst haben, aber die Verlogenheit von Funktionären und Journalisten, die ständig die Mär vom sauberen Sport propagandiert haben, geht mir gewaltig auf den Senkel.

Erwachsene sollen sich nach Lust und Laune mit allen möglichen Mitteln vollschütten dürfen, vorausgesetzt, sie wissen um die Risiken und Nebenwirkungen. Das Traurige ist aber, dass erwachsene Hochleistungssportler nicht vom Himmel fallen, sondern sich aus Kindern und Jugendlichen entwickeln. Und die können gar nicht eigenverantwortlich derartige Entscheidungen treffen. Die verdienen jeden Schutz, auch vor sich selbst und den eigenen, unerfüllbaren Ambitionen.

Mittwoch, Mai 23, 2007

To good to be forgotten

Aus der Broschüre des Mannheimer Anwaltsvereins zum Anwaltstag 2007

Dr. Peter Lubberger -Amüsantes zum "Mannheimer Klima" -

...
Einen Firmennamen handelsrechtlicher Art gab es vor dem Partnerschaftsgesetz vom 25.7.1994 nicht. Sozietäten waren gleichwohl häufig daran interessiert, den Namen eines verstorbenen Kollegen auf dem Briefbogen und auf dem Praxisschild weiterzuführen. Über die Zulässigkeit sollte abgestimmt werden. Von einer Übergangszeit war die Rede und davon, dass man dem Leser die Veränderung deutlich machen müsse. Ein Kreuz hinter dem Namen wurde als unschön bezeichnet. "Verstorben" in Klammer zu schreiben, ebenso. In diesem Stadium der Diskussion bat ein Mannheimer Kollege um das Wort und schlug vor, am unteren Ende des Briefbogens zu vermerken:

"Zugelassen ausschließlich beim Jüngsten Gericht"

Dieser Vorschlag erhielt zwar keine Mehrheit, führte aber zu einer lockeren Toleranz, die ihren Ursprung in Mannheim hatte.


...

Zum Thema "Klima" und Arbeitsatmosphäre möchte ich noch eine persönliche Anmerkung anschließen.

Zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit fragte mich ein Weinheimer Richter, wo ich denn herkomme. Aus Heidelberg, sagte ich. Die Frage, ob denn das Verhältnis zwischen Richterschaft und Anwälten immer noch so schlecht sei, entlockte mir damals nur ein unverständiges Achselzucken. Seit den Studentenunruhen der 1968er sei das Verhältnis angespannt und verpestet, wurde mir noch erläutert. Heute muss ich leider dem Richter beipflichten. Ich habe bei keinem anderen Gericht in der Region so schlechte Erfahrungen im Umgang mit Richtern gemacht wie ausgerechnet in meiner Geburts- und Heimatstadt Heidelberg; schade eigentlich.

Sonntag, Mai 20, 2007

Hort des Friedens

Harry Wales auch bekannt unter Prinz Harry oder Prince Henry Charles Albert David um genau zu sein, durfte ja aus Sicherheitsgründen nicht mit seiner militärischen Einheit in den Irak.

Auch Clubbesuche in der Heimat wurden ihm vordergründig aus Imagegründen vorerst untersagt. Wer die Sicherheitslage in englischen Diskotheken kennt, versteht die wahren Gründe.

Nunmehr wurde Afghanistan als geeigneter Einsatzort ausgemacht.

Was unsere Bundeswehr dort zu suchen hat, habe ich noch nie verstanden. Und was ein Mitglied des englischen Königshauses dort zu finden hofft, bleibt mir verborgen.

Freitag, Mai 11, 2007

e-mail: Geschäftsvorschlag



Lieber Freund,

Ich vermute das diese E-Mail eine Überraschung für Sie sein wird, aber es ist wahr.Ich bin bei einer routinen Überprüfung in meiner Bank (Standard Bank von Süd Afrika) wo ich arbeite, auf einem Konto gestoßen, was nicht in anspruch genommen worden ist, wo derzeit $12,500,000 (zwölfmillionenfünfhundert US Dollar) gutgeschrieben sind.

Dieses Konto gehörte Herrn Manfred Becker, der ein Kunde in unsere Bank war, der leider verstorben ist. Herr Becker war ein gebürtiger Deutscher.Damit es mir möglich ist dieses Geld $12,500,000 inanspruch zunehmen, benötige ich die zusammenarbeit eines Ausländischen Partners wie Sie,den ich als Verwandter und Erbe des verstorbenen Herrn Becker vorstellen kann,damit wir das Geld inanspruch nehmen können.

Für diese Unterstützung erhalten Sie 30% der Erbschaftsumme und die restlichen 70% teile ich mir mit meinen zwei Arbeitskollegen, die mich bei dieser Transaktion ebenfalls unterstützen.Wenn Sie interessiert sind, können Sie mir bitte eine E-Mail schicken, damit ich Ihnen mehr Details zukommen lassen kann.

Schicken Sie bitte Ihre Antwort auf diese E-Mail Adresse: ( martinsdito@aim.com )

Mit freundlichen Grüßen

Martins W Dito


Das ist eine versuchte Anstiftung zum Betrug. Fast wie aus dem strafrechtlichen Lehrbuch. Lieber Martins W Dito, bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich mich nicht bei Ihnen melde. Aber Ihnen und ihren beiden Kollegen wünsche ich viel Spaß in ihrem neuen Leben als Millionär.