Montag, April 18, 2011

Murphys Law

Nachdem gerade beim Ausfertigen eines Schriftsatzes so ziemlich Alles schief gegangen ist, was schief gehen konnte, stellte sich mir die Frage, ob bzw. warum gegen Murphys Law noch niemand angegangen ist.

Im Wege einer Verfassungsbeschwerde kann jedermann innerhalb eines Jahres die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes geltend machen, sofern das Gesetz nach Inkrafttreten des Grundgesetzes Geltung erlangt hätte. Würde es sich hingegen um ein so genanntes vorkonstitutionelles Gesetz handeln, könnte dessen Verfassungswidrigkeit durch jeden Richter inzidenter geprüft und festgestellt werden. Schließlich bestünde auch die Möglichkeit einer so genannten Richtervorlage.

Laut Wikipedia wurde Murphys Law erstmals im Jahre 1949 formuliert; die Frage der zeitlichen Geltung wäre also durchaus von streiterheblicher Relevanz.

Andererseits ist jede juristische Raffinesse gegen Naturgesetzmäßigkeiten machtlos. Darin wiederum liegt der Reiz des Menschseins. Denn nur Maschinen können exakt und präzise ein Ergebnis vielfach erneut bewerkstelligen, während der Mensch fehlbar ist. Jedenfalls bis ein technischer Defekt auftritt, der zur Behebung wiederum menschlichen Intellekt erforderlich macht...

1 Kommentar:

  1. Immerhin funktioniert dieses Gesetz - im Gegensatz zu manchem, das aktuell aus Berlin kommt...

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