Spinnen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko: meinte das Oberlandesgericht Karlsruhe und wies eine Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Hausmeister-Service ab.
Wie gut dass wir es in Deutschland mit der Natur so gelassen sehen können. Kreuzspinnen dürften die gefährlichste Bedrohung darstellen, mit der wir konfrontiert werden. Das ist allgemein betrachtet hinnehmbar. Die grazilen Spinnennetze, ein Wunder der Baukunst und für das Überleben der Spinnen notwendig, werden dennoch von vielen Mitmenschen als ästhetische Schandflecke betrachtet, wenn sich darin tote Insekten, Laub und Staub verfangen haben.
Bei Hundebissen entscheiden die Gerichte anders. Auch Hunde gehören zum Lebensalltag. Doch hier lassen § 833 BGB und § 23 BJagdG durchaus Schadenersatzansprüche gegen Halter und Jagdaufseher zu, wenn ein Mensch durch einen Hund verletzt wird.
Die possierliche Hufeisennasen-Fledermaus hätte es beinahe geschafft, den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden zu verhindern. Doch auch der Sumatra-Tiger oder der asiatiscche Elefant gehören zu den bedrohten Tierarten. Zum Glück für unser Gewissen dürfen wir uns für deren Erhalt in Ganz-Weit-Weg einsetzen.
Was mit wilden Tieren passiert, die nicht so süß sind wie die Hufnasen-Fledermaus oder nicht so klein wie eine große Spinne sind, das durfte uns 2006 JJ1 aka Problembär Bruno demonstrieren. Er wurde schmählich aus dem Hinterhalt erschossen. Das gleiche Schicksal würde auch den ehemals so knuddeligen kleinen Knut ereilen, sollte er auf die Idee kommen, seine AI-Acommodation zu verlassen.
Wir haben eben ein zwiespältiges Verhältnis zu Mutter Natur.
So richtig gefährlich sind nur gewisse arachnophobe Zeitgenossen, wenn sie eine Spinne entdecken. Da heisst es schnell aus dem Weg springen, in Deckung gehen, und warten, bis der Lärm abebbt.
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