Mittwoch, Januar 16, 2008

UN Terrorliste

Am 15. Januar 2007 war ich auf einem Vortrag von Clemens Feinäugle zum Thema

Jeden von uns kann es treffen
als Terrorist verdächtigt, die Konten gesperrt und kein Rechtsschutz dagegen.


Zu System und Funktionsweise der Terroristenlisten der Vereinten Nationen
und ihrer Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung


Da wird einem ja Himmelangst.

Im Jahre 1999 beschlossen die Vereinten Nationen unter dem Eindruck der Herrschaft der Taliban in Afghanistan die Einführung einer Liste, auf der natürliche und juristische Personen, sowie Organisationen verzeichnet sind, die im Verdacht stehen, den internationalen Terrorismus zu unterstützen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu planen.

Eine Liste mit ca. 500 Namen von Einzelpersonen und Organisationen findet sich hier. Danach werden die Mitgliedsstaaten der UN durch den Sicherheitsrat dazu verpflichtet:

... to freeze the assets, prevent the entry into or the transit through their territories, and prevent the direct or indirect supply, sale and transfer of arms and military equipment, technical advice, assistance or training related to military activities, with regard to the individuals and entities included on the Consolidated List.


Die Aufnahme in diese Liste geschieht durch einstimmigen Beschluss des Sicherheitsrates der VN.

Um von der Liste gestrichen zu werden, bedarf es ebenfalls einer einstimmigen Entscheidung.

Ein effektiver Rechtschutz gegen Entscheidungen des Sicherheitsrates besteht nicht, weil sich bislang weltweit kein einziges Gericht hierfür zuständig erklärt hat, einschließlich aber nicht abschließend: IGH, EuGH, EuG, EGMR, BVerfG, VG München...

Folgender Fall:

Ein Mann wurde vor dem OLG Hamburg von der Beihilfe zum Mord (Anschlag vom 11. September 2001) rechtskräftig freigesprochen. Er saß mehrere Jahre in U-Haft. Für diese Zeit steht ihm ein Anspruch nach dem StrEG zu. Dieser darf ihm jedoch nicht ausbezahlt werden, weil sich sein Name auf der o.g. Liste befindet.

Das VG München hat die Klage abgelehnt, das BVerfG hält sich für unzuständig....

Im Saal waren einige hochrangige Juristen versammelt, denen die Worte fehlten.

1 Kommentar:

  1. Das zeigt deutlich, wie realitätsblind hier "Terror bekämpft" wird. Aber immerhin, es geht voran in der Sache. (Link via Lawblog)

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