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Montag, März 12, 2012

Dreistigkeit siegt - meines Erachtens zu Recht

Das OLG Dresden informiert über eine Berufungsverhandlung am 14. März 2012.


Die Klägerin ist eine GmbH, die ein von ihr geleastes Fahrzeug vom Typ Mercedes-Benz einem ihrer Mitarbeiter zum Gebrauch überlassen hat.
Dieser hatte das Fahrzeug verkehrsordnungswidrig geparkt, weshalb ein Hinweiszettel auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der zuständigen Mitarbeiterin des Ordnungsamtes der Beklagten am Fahrzeug angebracht worden war.

Die Klägerin behauptet, das von ihr geleaste Fahrzeug sei beim Anbringen dieses sog. „Knöllchens“ durch unsachgemäßes Anheben des Scheibenwischers durch die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an der Motorhaube zerkratzt worden. Sie begehrt daher von der beklagten Stadt Ersatz der Reparaturkosten und weiterer sonstiger Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschädigung des Fahrzeugs.

Die Beklagte, die die Schadensverursachung durch eine Mitarbeiterin ihres Ordnungsamtes bestreitet, ist zudem der Ansicht, dass die Klägerin den Schaden durch das Falschparken des Fahrers selbst herausgefordert habe. Sie sei ausschließlich auf Schadenersatzansprüche gegen den verbotswidrig parkenden Fahrer zu verweisen.

Das Landgericht Bautzen hat der Klage stattgegeben.
Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten.

Az: 1 U 1673/11
Quelle: Medieninformation Nr. 2/12 des Oberlandesgerichts Dresden

Würde man die Argumentation der beklagten Stadt weiterdenken, wären Falschparker schlechthin vogelfrei; es könnte sich jedermann darauf berufen, sich durch das ordnungswidrig abgestellte Fahrzeug gestört gefühlt zu haben und daher dieses Fahrzeug wahlweise als Boxbirne, Flipchart-Ersatz oder Turngerät angesehen zu haben. Wäre es nicht so in der Landschaft herumgestanden, wären diese negativen Schwingungen erst gar nicht entstanden. 

Das Falschparken ist meines Erachtens ein Rechtfertigungsgrund dafür, dass sich Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung am Wagen zu schaffen machen und einen Strafzettel am Scheibenwischer anbringen dürfen. Selbstredend ist bei diesem Vorgang das fremde Eigentum so schonend wie möglich zu behandeln. Hoheitliche Eingriffe in die Rechte Dritter bedürfen einer rechtlichen Grundlage und einer besonderen Rechtfertigung. Dafür, dass der Strafzettel nicht auf andere Art und Weise, als in der zum Schaden führenden Form angebracht werden konnte, fehlt jeder Anhaltspunkt. Somit sind die Ordnungshüter bei der Frage des Schadenersatzes so zu behandeln, wie jeder andere Gesetzesadressat der §§ 839, 823,I BGB eben auch.

Im vorliegenden Falle haben wir auch die Besonderheit, dass nicht die geschädigte Eigentümerin oder  die GmbH, die das Fahrzeug geleast hat , den Verkehrsverstoß begangen hat, sondern ein Mitarbeiter dieser GmbH, dem der Wagen zur Nutzung überlassen worden war - übrigens ein Musterfall einer Drittschadensliquidation. Aber selbst wenn der Verkehrssünder selbst der Eigentümer des Fahrzeuges wäre, sollte nichts anderes gelten.

Ich bin jedenfalls gespannt, ob das hohe Gericht ebenfalls die Auffassung des Landgericht Bautzen teilen wird. 

P.S.: Tag 2 nach facebook - das Zittern der Maushand lässt langsam nach. Ich muss noch 12 Tage durchhalten bevor facebook mein Konto endgültig löscht.

 

Donnerstag, Dezember 04, 2008

BKA-Gesetz nimmt neuen Anlauf- aber zu kurz

Das BKA-Gesetz nimmt einen neuen Anlauf. Und selbst, wenn der im Bundesrat durchgehen sollte, wird er in der Sandgrube des BVerfG landen.

Vom Gesetzesentwurf ausgenommen sind nur Strafverteidiger, keine sonstigen Rechtsanwälte. Ärzte sowieso nicht.

Ein Gesetz ist nur dann anwendbar, wenn klar ist, was gemeint ist. Wann ist ein Strafverteidiger ein Strafverteidiger ?

Grundsätzlich darf jeder Rechtsanwalt eine Strafverteidigung übernehmen. Aber auch Strafrechtsprofessoren treten häufig dann, wenn es um schwierige Rechtsfragen geht, als Strafverteidiger vor Gericht auf.

Sogar mein seliger Großvater, der als Ordinarius für Bürgerliches Recht nicht gerade zum Strafverteidiger prädestiniert war, ist als Rechtsbeistand bei den "Nürnberger Prozessen" beteiligt gewesen.

Ich selbst bin Familienrechtler, also auch eher "unverdächtig", habe aber erst gestern eine Strafverteidigung übernommen.

Ein Kollege hat kürzlich berichtet, er habe sich nach 15 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt unversehens erstmals in der Rolle als Verteidiger wiedergefunden.

Also macht es in meinen Augen keinen Sinn Strafverteidiger zwar im BKA-Gesetz auszunehmen, deren PCs dürfen nicht mit Trojanern infiziert werden, die Rechner anderer Rechtsanwälte aber schon. Denn alleine die abstrakte Möglichkeit irgendwann als Strafverteidiger berufen zu werden, langt in meinen Augen, um hier jede Ermittlungsmaßnahme unzulässig werden zu lassen.

Mittwoch, Januar 16, 2008

UN Terrorliste

Am 15. Januar 2007 war ich auf einem Vortrag von Clemens Feinäugle zum Thema

Jeden von uns kann es treffen
als Terrorist verdächtigt, die Konten gesperrt und kein Rechtsschutz dagegen.


Zu System und Funktionsweise der Terroristenlisten der Vereinten Nationen
und ihrer Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung


Da wird einem ja Himmelangst.

Im Jahre 1999 beschlossen die Vereinten Nationen unter dem Eindruck der Herrschaft der Taliban in Afghanistan die Einführung einer Liste, auf der natürliche und juristische Personen, sowie Organisationen verzeichnet sind, die im Verdacht stehen, den internationalen Terrorismus zu unterstützen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu planen.

Eine Liste mit ca. 500 Namen von Einzelpersonen und Organisationen findet sich hier. Danach werden die Mitgliedsstaaten der UN durch den Sicherheitsrat dazu verpflichtet:

... to freeze the assets, prevent the entry into or the transit through their territories, and prevent the direct or indirect supply, sale and transfer of arms and military equipment, technical advice, assistance or training related to military activities, with regard to the individuals and entities included on the Consolidated List.


Die Aufnahme in diese Liste geschieht durch einstimmigen Beschluss des Sicherheitsrates der VN.

Um von der Liste gestrichen zu werden, bedarf es ebenfalls einer einstimmigen Entscheidung.

Ein effektiver Rechtschutz gegen Entscheidungen des Sicherheitsrates besteht nicht, weil sich bislang weltweit kein einziges Gericht hierfür zuständig erklärt hat, einschließlich aber nicht abschließend: IGH, EuGH, EuG, EGMR, BVerfG, VG München...

Folgender Fall:

Ein Mann wurde vor dem OLG Hamburg von der Beihilfe zum Mord (Anschlag vom 11. September 2001) rechtskräftig freigesprochen. Er saß mehrere Jahre in U-Haft. Für diese Zeit steht ihm ein Anspruch nach dem StrEG zu. Dieser darf ihm jedoch nicht ausbezahlt werden, weil sich sein Name auf der o.g. Liste befindet.

Das VG München hat die Klage abgelehnt, das BVerfG hält sich für unzuständig....

Im Saal waren einige hochrangige Juristen versammelt, denen die Worte fehlten.

Freitag, Oktober 12, 2007

Wenn Experten rätseln...

Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich, so könnte man diesen Handelsblattartikel beschreiben.


Urteile des Bundesgerichtshofs sorgen für Verwirrung bei Mietrechtsspezialisten. Danach kann zwar eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für einen ihrer Gesellschafter Eigenbedarf an einer Wohnung anmelden, eine Kommanditgesellschaft (KG) darf das aber für einen Mitarbeiter nicht. Entscheidend sei die Rechtsform des Vermieters, so die Richter.


Ich versuche es dann mal zumindest den Laien zu erklären:

Zwar kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch aus zwei juristischen Personen, etwa zwei GmbHs bestehen, aber im Regelfall handelt es sich um natürliche Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen.

Natürliche Personen, ob alleine oder gemeinsam, haben wie jeder Mensch ein Bedürfnis nach einer geschützten Unterkunft.

Eine Kommanditgesellschaft hingegen ist eine juristische Person*) und wird in der Regel zur Verfolgung eines ausschließlich geschäftlichen, kommerziellen Zweckes gegründet. Dieser KG fehlt von vorneherein das Bedürfnis nach geeignetem Wohnraum.

Und dass der eine BGB-Gesellschafter noch vor Verkündung des BGH-Urteil verstorben ist, ist zwar bedauerlich, aber für die Wirksamkeit der Kündigung in der Tat unschädlich, weil es hierfür auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung ankommt.

Urteilen kann manchmal über den Einzelfall hinaus eine generalisierende Rechtsaussage zu entnehmen sein, im Vordergrund steht aber immer der Einzelfall.
Daher wage ich zu behaupten, dass sich eine GbR, die nur aus juristischen Personen besteht, nicht auf den Kündigungsgrund "Eigenbedarf" berufen kann.

*) vgl. Kommentare 1 und 2 : Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft.

Sonntag, Mai 20, 2007

Beratung des Deutschen Bundestages zum Familienrechtsänderungsgesetz am 28.6.1961

Auszug aus der Rede des Abgeordneten Prof. Dr. jur. Eduard Wahl (CDU):

"Herr Präsident ! Meine Damen und Herren ! Heute hat sich wieder gezeigt, daß die Ehe- und Familienrechtsgesetzgebung wie seit eh und je leidenschaftliches Interesse erregt. Das liegt nicht nur daran, daß das Eherecht auf Grund seiner Geschichte mit den Weltanschauungskämpfen der Neuzeit aufs engste verknüpft ist, sondern auch daran, daß sehr viele auf dem Ehegebiet ihre persönlichen Erfahrungen haben. Als das BGB vom Reichstag verabschiedet wurde, füllten sich die Bänke erst bei der Behandlung des Vierten Buches, und ein konservativer Abgeordneter kritisierte sehr zur Überraschung des ganzen Hauses die ihm zu eng erscheinenden Möglichkeiten der Scheidung. So wichtig die Beiträge sind, die der einzelne aus seinen eigenen Erfahrungen beisteuern kann, so muß doch der Gesetzgeber das Ganze sehen. ..."

Heute sieht jeder nur seinen eng umrissenen Fachbereich, heraus kommen Gesetze, die nicht einmal als Flickenteppich taugen, da sie zu viele inhaltliche Löcher aufweisen. Auch wenn diese Rede vor 46 Jahren gehalten wurde, ist die damit verbundene Mahnung immer noch (oder wieder) hoch aktuell.