Posts mit dem Label Wolfgang werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wolfgang werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, März 23, 2009

Dieser Schnüffelstaat kriegt den Hals nicht voll

Die CDU will schon vor der Bundestagswahl durchsetzen, dass Ergebnisse von Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung genutzt werden können.


Wenn das Gesetz wird, war ich längste Zeit Mitglied dieser Partei. Herbe Stimmenverluste zeichnen sich bereits ab. Ob die CDU erneut eine Regierungsmehrheit bilden kann, ist zweifelhaft, eine Regierungsbeteiligung der SED erscheint möglich. Wer vor diesem Hintergrund auch noch den letzten Winkel privater Rückzugsmöglichkeiten ausleuchten will und die Ergebnisse dieser Überwachung den Strafermittungsbehörden zur freien Verwendung überlässt, handelt mit Eventualvorsatz im Hinblick auf die Etablierung einer neuen Diktatur. Parteien, die so wenig politische Weitsicht an den Tag legen, sollten eine schöpferische Denkpause einlegen.

Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika Harms im Hamburger Abendblatt gefordert, Erkenntnisse aus Online-Razzien des BKA oder von Länderpolizeien in Strafverfahren verwerten zu dürfen.


Jetzt wird schon der Begriff "Online-Razzia*)" verwendet, hatte nicht Schäuble den Eindruck erwecken wollen, es ginge um chirurgisch genaue Eingriffe ?

*) Razzia (von arabisch غزوة‎ ghazwa, „Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht“) ist die Bezeichnung für eine überraschende, groß angelegte Durchsuchungsaktion der Polizei.
Quelle: wikipedia.org

Die Regelung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz sei Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. "Ich meine, wir sind vor diesem Hintergrund gut beraten, zunächst die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde abzuwarten, bevor der Gesetzgeber neue Regelungen schafft, die den angefochtenen Grundrechtseingriff fortdauern lassen", sagte Zypries dem Abendblatt.


Was ist das für ein gesetzgeberisches Armutszeugnis ? Hätte ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung, würde ich sie nicht verabschieden. Wer ist denn der politische Souverän ? Der Bundestag, dessen Mitglieder auf Listen stehen, die das Volk wählen kann oder das Bundesverfassungsgericht ? Wenn 8 Menschen mehr politisch-juristischer Sachverstand hinsichtlich der Grundgesetzkonformität parlamentarischer Gesetze zugetraut wird, als der Mehrheit von 612 Abgeordneten, na dann, Gute Nacht !

Die obigen Zitate stammen aus der online-Ausgabe des Hamburger Abendblatt.

Donnerstag, Dezember 04, 2008

BKA-Gesetz nimmt neuen Anlauf- aber zu kurz

Das BKA-Gesetz nimmt einen neuen Anlauf. Und selbst, wenn der im Bundesrat durchgehen sollte, wird er in der Sandgrube des BVerfG landen.

Vom Gesetzesentwurf ausgenommen sind nur Strafverteidiger, keine sonstigen Rechtsanwälte. Ärzte sowieso nicht.

Ein Gesetz ist nur dann anwendbar, wenn klar ist, was gemeint ist. Wann ist ein Strafverteidiger ein Strafverteidiger ?

Grundsätzlich darf jeder Rechtsanwalt eine Strafverteidigung übernehmen. Aber auch Strafrechtsprofessoren treten häufig dann, wenn es um schwierige Rechtsfragen geht, als Strafverteidiger vor Gericht auf.

Sogar mein seliger Großvater, der als Ordinarius für Bürgerliches Recht nicht gerade zum Strafverteidiger prädestiniert war, ist als Rechtsbeistand bei den "Nürnberger Prozessen" beteiligt gewesen.

Ich selbst bin Familienrechtler, also auch eher "unverdächtig", habe aber erst gestern eine Strafverteidigung übernommen.

Ein Kollege hat kürzlich berichtet, er habe sich nach 15 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt unversehens erstmals in der Rolle als Verteidiger wiedergefunden.

Also macht es in meinen Augen keinen Sinn Strafverteidiger zwar im BKA-Gesetz auszunehmen, deren PCs dürfen nicht mit Trojanern infiziert werden, die Rechner anderer Rechtsanwälte aber schon. Denn alleine die abstrakte Möglichkeit irgendwann als Strafverteidiger berufen zu werden, langt in meinen Augen, um hier jede Ermittlungsmaßnahme unzulässig werden zu lassen.

Donnerstag, April 17, 2008

Fragen zur online-Durchsuchung

Stimmt es eigentlich, dass zur erfolgreichen Durchführung einer heimlichen online-Untersuchung

- Terrorist ein geschützter Beruf wird, der eine staatliche Genehmigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung erfordert ?

- PCs, Laptops, DVD-Player, und Waschmaschinen mit Microchips künftig registriert werden müssen ?

- es bei Strafe verboten wird, registrierte Geräte offline zu stellen ?

- es künftig neben Telefonbüchern auch e-mail-Verzeichnisse und IP-Adressbücher geben wird ?

Oder wie stellt sich Dr. Schäuble die online-Durchsuchung vor ?

Montag, November 26, 2007

Ein schönes bonmot

(aber leider nicht von mir) lautet:

Wolfgang Schäuble redet zwar immer noch vom Verfassungsstaat, er meint aber schlicht den Erfassungsstaat.

Dienstag, September 18, 2007

Gesetzgebung ausser Rand und Band

Dieser FAZ.net Artikel lässt mich doch am Verstand unserer an der Gesetzgebung beteiligten Politiker und Ministerialbeamten zweifeln.

Zitate in Rot

Wer sich zur Vorbereitung eines Anschlags in einem solchen „Camp“ ausbilden lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen, soll nach dem Willen von Frau Zypries mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Allerdings: „Ein bloßes Erwerben von Fertigkeiten ohne die Absicht, damit eine terroristische Gewalttat zu begehen, bleibt straflos“, heißt es in dem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium.

Wie erkenne ich denn, ob jemand nur seinen Fortbildungshunger befriedigt, oder Böses im Schilde führt ? Und was ist eine "terroristische" Gewalttat ?

Unter Strafe stellen will Zypries auch das Beschaffen von Waffen, die Herstellung von Sprengstoffen oder die Beschaffung der Grundstoffe dafür. In dem Entwurf ist von einer Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren die Rede, wenn diese Handlungen in einem Zusammenhang mit nachweisbaren Anschlagsplanungen stehen.

Fällt darunter auch schon der orientalisch aussehende Schrotthändler, der Pflugscharen ankauft, um sie zu Stahl einschmelzen zu lassen, woraus dann Schwerter gefertigt werden ?
Mit ein wenig Phantasie lassen sich aus den profansten Dingen wirkungsvolle Sprengsätze bauen. Wird nun meine Lieblingsfernsehserie MacGyver auf den Index gesetzt ?

Schließlich soll bestraft werden, wer Geldmittel für einen Anschlag zur Verfügung (stellt) . Dazu gehört der Kauf von Sprengstoff ebenso wie die Anmietung einer Wohnung oder die Buchung eines Flugtickets. Erfasst wird außerdem das Sammeln von Spenden.

Fällt das nicht unter den Uralt-Begriff der "Beihilfe" ?

Auch das Mitglied einer rechtsextremistischen Wehrsportgruppe, das zur Vorbereitung eines Anschlags einen Sprengmeisterkurs besucht, kann danach bestraft werden. Das gleiche gilt für Verdächtige, die eine Flugschule besuchen, um ein Passagierflugzeug zu entführen.

Was ist mit Verdächtigen, die (bereits fertige) Piloten zu indoktrinieren versuchen, oder Frachtflugzeuge kapern ?

Wenn das Thema nicht so ernst wäre, hätte ich meiner kabarettistischen Ader noch mehr Freiraum gegeben. So bleibt nur noch ungläubiges Kopfschütteln bei soviel Naivität.

Dienstag, September 04, 2007

Meinen Beifall, Frau Bundeskanzlerin

bekommen Sie ausdrücklich nicht, wenn Sie schnellstmöglich die Einführung von online-Durchsuchungen fordern.

www.zeit.de
www.morgenpost.de
de.today.reuters.com

Auch wenn ich mit dieser offenen Kritik ein Parteiausschlussverfahren riskieren sollte, kann ich mir diese Bemerkungen nicht verkneifen.

Nichteinmal der Bundesinnenminister oder seine bei Pressekonferenzen hinzu gezogenen Unterstützungspersonen, der Begriff "Experte" wäre ja übertrieben, konnten bislang nachvollziehbar darlegen

  1. was unter online-Durchsuchung zu verstehen ist
  2. bei welchen (drohenden) Delikten sie Anwendung finden soll
  3. wer sie anordnen darf
  4. wonach gesucht werden darf.

Liste nicht vollständig.

Es spricht daher von großer Kompetenz und Führungskraft, wenn die Regierungschefin etwas zur Chefsache erklärt, dessen Inhalt und Tragweite noch gar nicht absehbar ist.

Auf diese Leistung hin, kann ich der Bundesregierung nur ein wohlwollendes Armutszeugnis ausstellen.

Donnerstag, August 30, 2007

Bundestrojaner - Wie schieße ich mir ins Knie ?

Lieber Wolfgang,

das war ja eine pfiffige Idee von Dir und deinen Getreuen.

Terroristen gehören ja zu der naivsten Sorte Mensch, die es gibt. Und zu den von sich am überzeugtesten Menschen neben den Politikern, die sich zu allem äußern und zu allem etwas absondern ohne tatsächlich Ahnung davon zu haben worum es eigentlich geht.

Der Osama zum Beispiel, wird ganz gewiss unter der e-mail osamaefendi@djihahd.com zu erreichen sein. Oder er steht mit seiner alternativen e-mail bei http://www.leutesuchen.info .
Jedenfalls hast Du offenbar gar kein Problem die e-mail-adresse ausfindig zu machen, an die der Trojaner geschickt werden soll.

Jetzt braucht ihr nur noch einen neugierig machenden Betreff und einen Respekt aber nicht Angst einflößenden fiktiven Absender, damit die bösen Terroristen die mail auf ihrem ungeschützten Rechner, auf dem sich neben den Anschlagplänen der nächsten 5 Jahre auch eine pdf.Datei mit den ladungsfähigen Anschriften und alias-Namen der gesamten Organisation befindet, öffnen und alles preis geben, was das Herz eines Fahnders höher schlagen lässt.

Frag' doch mal die Ursula von der Leyen, welche Agentur die mit der Erstellung von gefaketen Beiträgen zu Imagesteigerung des Elterngeldes beauftragt hat.

Ich jedenfalls habe ja gar nichts auf meinem Rechner, was Dich und deine Leute interessieren könnte. Daher werde ich es in Zukunft vorziehen, wenn die Behörden mit mir nicht in elektronischen Kontakt treten würden.

Ich habe gerade einen Kumpel beauftragt, der im 3. Semester Jura und Informatik studiert, mal zu überprüfen, ob ich noch verpflichtet bin, meine Steuererklärungen via ELSTER zu übermitteln.

Sparen ist das Gebot der Stunde. Nicht dass euch aus Versehen die Trojaner ausgehen, falls die routinemäßig am ELSTER-Programm hängen sollten. Das bischen Porto dürfte doch zu verschmerzen sein.