Donnerstag, Dezember 06, 2007

Kindermorde, Jugendamtversagen

Im Gegensatz zu vielen Politikern und in deren Gefolge vielen Menschen, halte ich den Staat nicht für die allererste Wahl, wenn es um die Betreuung von Kindern und die Überwachung des Wohlergehens von Kindern geht.

Sowohl Kindergärtnerinnen als auch Jugendamtsmitarbeiter sind zwar auf ihrem Gebiet ausgemachte Profis, allerdings mit dem Schönheitsfehler einer geregelten Arbeitszeit und dem Anspruchsdenken auf ein Recht an einer geregelten Arbeitszeit. Kinder fragen aber nicht nach der Stechuhr, nehmen mit ihren Bedürfnissen keine Rücksicht auf Urlaub, Krankheit oder den Wunsch nach Nachtruhe. (Mein kleiner Sohn wirft uns seit Tagen nächtens zwischen 1:00 Uhr und 4:30 Uhr aus dem Bett)

Wenn dann noch Schubladendenken hinzukommt, sind Fehlentwicklungen abzusehen.

Vor kurzer Zeit war ich mit einem Mandanten beim Jugendamt, um ein Vaterschaftsanerkenntnis und die daraus resultierende Unterhaltsverpflichtung protokollieren zu lassen. Bei dieser Gelegenheit wurde mehrfach gegenüber verschiedenen Gesprächspartnern auch der Wunsch nach Hilfeleistung und Vermittlung hinsichtlich des Umgangsrechts geäußert.

Nach dem Gesetz haben Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts durch das Jugendamt. (§ 18 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Hierzu gibt es eine ausführliche Broschüre des Familienministeriums, die hier herunter geladen werden kann.

Dieses Gesetz richtet sich ausdrücklich an DAS Jugendamt, also der Behörde in ihrer Gesamtheit. Ich war deshalb fassungslos, nachdem mir zwei Menschen unabhängig sagten, das wäre ja in der Tat ein berechtigtes Anliegen, mein Mandant solle sich doch mal an den Sozialpädagogischen Dienst zwei Stockwerke tiefer wenden.

Auf die Idee zumindest einen Aktenvermerk zu fertigen und diesen intern weiterzureichen kam niemand. Bei uns ging es nicht um Leben oder Tod, aber um die Entfaltung von Eigeninitiative und richtiges Informationsmanagement.

Kann es richtig sein, dass zwar die Akte "Vaterschaft und Unterhalt" einen Erledigungsvermerk trägt, das Kind aber weiterhin von seinem leiblichen Vater entfremdet wird ?

Kann es richtig sein, dass es nicht schon ausreicht, dass jemand in der Behörde als Amtsperson Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt, sondern diese Informationen müssen, damit etwas passiert, dem zuständigen Sachbearbeiter vorliegen ? Nach Möglichkeit auch noch in Form eines sorgfältig recherchierten und aufbereiteten Aktenvorganges ?

Die Ursachensuche, wie es zu diesen ANDEREN grauenvollen Vorgängen kommen konnte, sollte sich nicht auf die großen, spektakulären Fehler beschränken. Oft sind ganz kleine, unscheinbare Dinge, wie eben das Festhalten an fest umrissenen Amtszuständigkeiten der Ausgangspunkt von fatalen Entwicklungen.

2 Kommentare:

  1. Sehe ich komplett genauso! Hilfe sieht anders aus. Denn selbst wenn evtl. jemand anderes zuständig wäre, kann man die hilflose 17-jährige Mutter doch nicht von einer Etage in die nächste schicken. Im Zweifel muss man sie bei der Hand nehmen und zur richtigen Person gehen. Die ganzen überforderten Eltern brauchen immer einen Ansprechpartner, der für sie da ist. Dann entsteht vielleicht auch sowas wie ein Vertrauensverhältnis, so dass man sich der Hilfsperson auch anvertraut bei Problemen.

    Und die Kinderrechte, die jetzt ganz neu in die Verfassung sollen, stehen doch schon längst drin - Grundrechte gelten nämlich nicht nur für Menschen ab 18.

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  2. Wer einmal von innen erlebt hat, wie es um die Personaldecke eines typischen deutschen Jugendamts bestellt ist, den wundert nichts mehr. In einem mir bekannten Fall sind derzeit ca. 50% der eh schon knapp bemessenen Stellen unbesetzt.

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