Dienstag, August 16, 2011

Protestbrief an die Familiengerichte

Liebe Amtsgerichte/Familiengerichte der Republik,

um in streitigen Fällen den Kindesunterhalt auf Beratungshilfebasis auszurechnen, dafür sind euch wir Rechtsanwälte offenbar noch gut genug. Dass ein Unterhaltsbetrag in vielen Fällen erst nach Erteilung von Auskünften berechnet werden kann, ist euch auch bekannt.

Wenn diesbezüglich nach Monaten Hin- und Herschreiberei eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung ergeht, beläuft sich der Netto-Stundenlohn eurer unabhängigen Organkollegen der Rechtspflege auf lächerliche Cent-Beträge, nach Abzug von Miete, Personalkosten, Fachliteratur, Fortbildungen, Sozialaufwendungen und Steuern.

Und wenn der Gegner auch noch anwaltlich vertreten ist, sollte man meinen, dass dessen Anwalt auch noch den einen oder anderen Tipp parat hat, um die leidige Sache kostengünstig zu erledigen.

Und ihr habt den Nerv dem das Kind vertretenden Elternteil Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren wegen Mutwilligkeit zu verweigern, weil nicht zuvor ausdrücklich die Titulierung durch kostenlose Jugendamtsurkunde verlangt wurde? Ich habe noch nie gehört, dass für eine zivilrechtliche Zahlungsklage PKH verweigert wurde, weil sich der Schuldner auch durch ein notarielles Schuldanerkenntnis der zwangsvollstreckung unterwerfen könnte.

Selber über mangelnde Ausstattung und Arbeitsüberlastung klagen, aber denjenigen, die euch Arbeit abnehmen, Stöcke zwischen die Beine schmeißen! So nicht. Diese Frage möchte ich nun wirklich geklärt wissen. Wenn das OLG diese Frage bejaht, werde ich wegen Arbeitsüberlastung keine Beratungshilfemandate mehr annehmen.

1 Kommentar:

  1. Mein herzliches Mitgefühl lieber Kollege haben Sie, obwohl das Mitgefühl eher dem Mandanten gelten sollte, der nun Ihre Rechnung zahlen soll. Für die Beschwerde gegen den ablehnenden PKH-Beschluss gibts keine Prozesskostenhilfe usw. usw. Keine Beratungshilfemandate, wegen Arbeitsüberlastung mehr annehemne ist eine gute Sache. 149.999 Kollegen warten schon. Augen zu und durch.
    Beste Grüße
    der PKH erfahrene Sozialrechtsexperte

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