In einer OWi-Sache hätte ich im September den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zurücknehmen sollen, weil für die Mandantschaft der Antritt erst 2010 statt 2009 von Vorteil ist. Nun terminiert das Amtsgericht auf Ende Oktober.
Da der Januar 31 Tage hat und der Februar 2010 nur 28 Tage werde ich den Einspruch nun erst nach dem 1. Oktober zurücknehmen und damit dem Mandanten 3 Tage Verzicht auf den Gebrauch des eigenen Autos ersparen.
Manchmal lohnt der Blick in den Kalender.
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