Montag, März 16, 2009

Werbung und Wirklichkeit

Amüsieren Sie sich auch so köstlich über die Werbespots der Kfz-Versicherer ? Zumindest im Haftpflichtbereich gehen diese doch völlig an der Realität vorbei.

Nun ja, einen solventen Versicherer wünscht man sich schon, aber wirklich nützen tun die Verträge doch nicht dem Kunden, sondern demjenigen, der den Schaden erlitten hat.

Und der Geschädigte kann sich leider nicht aussuchen, bei welcher Versicherung er SEINEN Schaden gerne reguliert hätte.

Heute kommt mal wieder so ein Verkehrsunfallopfer zu mir. Der Sachschaden wurde von einem Ingenieursbüro beziffert. Was macht die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ? Sie reicht das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen an ihren Haussachverständigen weiter und legt dessen Werte bei der Regulierung zugrunde. Die Differenz ist eigentlich kaum der Rede wert, aber die Vorgehensweise ist es, die mich sauer aufstoßen lässt.

So wird das Recht auf einen unparteiischen Schadensschätzer untergraben.

1 Kommentar:

  1. "So wird das Recht auf einen unparteiischen Schadensschätzer untergraben." -

    Aber wieso denn? Auf der Basis dieses Gutachtens die Differenz einklagen, schon au erzieherischen Gründen. Möchte fast wetten, das die Gegenseite den Prozess nicht aufnimmt.

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