Freitag, Juni 20, 2008
Der Angeklagte darf lügen...
Mal angenommen, jemand beschäftigt eine Haushaltshilfe, ohne sie bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Diese Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialversicherung fliegt auf, es kommt zum Prozess.
Gegen den Rat des Verteidigers, der ein Geständnis empfohlen hat verbunden mit der ausdrücklichen Erklärung, sein Verhalten zu bedauern, äußert sich der Angeklagte beim letzten Wort wie folgt:
"Hohes Gericht,
ich werde heute eine Strafe dafür erhalten, weil ich die Regeln unseres Gemeinwesens missachtet habe. Regeln sind einzuhalten, auch wenn sie ein Einzelner für falsch erachtet.
Ich kann mein Verhalten dennoch nicht bedauern.
Wollte ich meiner Haushaltshilfe einen sozialversicherten und versteuerten Nettolohn zahlen, der ihrer Tätigkeit angemessen ist, könnte ich sie gar nicht beschäftigen. Der Staat hätte eine bedürftige Person mehr auf seiner Auszahlungsliste, die Geschäfte, Discounter und Dienstleister in der Gegend wo Frau Perle wohnt, einen Kunden weniger.
Einen Mindestlohn zu fordern, macht Sinn in produktiven Branchen, dort wo ein Arbeitnehmer an Wertschöpfungsprozessen beteiligt ist. An dieser Wertschöpfung soll jeder angemessen beteiligt sein; der Markt wird es richten, indem nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, bei denen Lohn- und Personalkosten eingepreist und an die zahlenden Abnehmer weitergegeben werden können.
Mir als privaten Arbeitgeber stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung. Um 1000,00 EUR netto auszahlen zu können, müsste ich ca. 1300,00 brutto vereinbaren und würde einen Gesamtaufwand von ca. 1500,00 EUR brutto haben. Um nun 1500,00 netto zu verdienen, benötige ich selbst einen Bruttomonatsverdienst von 2500,00 EUR.
Würden Sie, Herr Vorsitzender, sie Frau Staatsanwältin diesen Betrag für angemessen halten ?
Mein Sohn hat gerade sein Studium beendet. Sein Einstiegsgehalt bewegt sich in eben diesem Bereich. Halten Sie es wirklich für angemessen, für eine ungelernte Hilfskraft nahezu den gleichen Betrag aufzuwenden, wie für einen Arbeitnehmer mit Hochschuldiplom ?
Aus diesem Grunde habe ich alle mir zur Verfügung stehenden Einsparungsmöglichkeiten genutzt und Frau Perle brutto für netto bezahlt.
In der Vorbereitung hat mir mein Verteidiger interessante Dinge zu unserem Rechtswesen vermittelt. Ein umfassendes Geständnis würde bei dieser Beweislage, wo eine Verurteilung zu erwarten ist, wenigstens zu einer Strafmilderung führen. Nun, den Vorwurf räume ich ja auch vollumfänglich ein.
Ferner erzählte er mir, der Angeklagte habe das Recht zu schweigen, macht er von seinem Recht Gebrauch, darf dieses nicht strafschärfend berücksichtigt werden. Selbst Lügen ist dem Angeklagten erlaubt.
Nun frage ich Sie, würde ich lügen und mein Verhalten glaubhaft bedauern, könnte ich doch mit einer Strafmilderung rechnen ? Nun habe ich Ihnen wahrheitsgemäß meine Motive dargelegt, die mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbaren sind. Doch glaube ich, die Mehrheit der Anwesenden im Saal, kann sich in die Situation hineinversetzen. Die wenigsten hier könnten der Verlockung widerstehen, einen Menschen aus Fleisch und Blut zu Lasten einer Sozialgemeinschaft aus gesichtslosen Nummern und Aktenzeichen zu begünstigen.
Ich hege zwar keine große Erwartung auf Milde hoffen zu dürfen, es war mir jedoch ein Bedürfnis, sie auf eine wenig schlüssige Rechtspraxis hinzuweisen."
=========================================================
Der vorstehende Sachverhalt basiert auf der schöpferischen Phantasie des Autors. Er ist frei erfunden, jede Ähnlichkeit mit realen Sachverhalten wäre rein zufällig.
Samstag, Juni 14, 2008
Sonntag, Mai 11, 2008
Literaturtip für die Feiertage
Feld und Wald; auf Hügeln und Höhn, in Büschen und Hecken
Übten ein fröhliches Lied die neuermunterten Vögel;
Jede Wiese sproßte von Blumen in duftenden Gründen,
Festlich heiter glänzte der Himmel und farbig die Erde.
Nobel, der König, versammelt den Hof; und seine Vasallen
Eilen gerufen herbei mit großem Gepränge; da kommen
Viele stolze Gesellen von allen Seiten und Enden,
Lütke, der Kranich, und Markart, der Häher, und alle die Besten.
Denn der König gedenkt mit allen seinen Baronen
Hof zu halten in Feier und Pracht; er läßt sie berufen
Alle miteinander, so gut die Großen als Kleinen.
Niemand sollte fehlen! und dennoch fehlte der eine,
Reineke Fuchs, der Schelm! der viel begangenen Frevels
Halben des Hofs sich enthielt. So scheuet das böse Gewissen
Licht und Tag, es scheute der Fuchs die versammelten Herren.
Alle hatten zu klagen, er hatte sie alle beleidigt,
Und nur Grimbart, den Dachs, den Sohn des Bruders, verschont' er.
....Quelle: zeno.org aus Reineke Fuchs von Johann Wolfgang von Goethe