Einer meiner Lieblingsanbieter von Telecommunicationsleistungen schickt mir heute ein Schreiben.
Statt Ort, den xx.xx.xxxx ist angegeben:
Ort, Datum des Poststempels
Da will wohl jemand die internen Bearbeitungswege und Bearbeitungszeiten verschleiern. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Bezeichnung erschwert.
Statt:
Beweis Schreiben Liebling vom xx.xx.xxxx, in Kopie
heißt es künftig:
Schreiben Liebling in Briefumschlag mit Stempel vom xx.xx.xxxx, in Kopie
oder :
Schreiben Liebling mit Eingangsstempel vom xx.xx.xxxx
Da der Absender anhand dieser Angaben sein eigenes Schreiben nicht mehr eindeutig identifizieren kann, müsste auch außergerichtlich jedes Mal eine Kopie mitgesendet werden.
Dummdreister geht es nun wirklich nicht mehr.
... und zwar eine Kopie des Umschlags.
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