Von einer Bekannten, die damals Medizin studierte hörte ich folgende Geschichte zum Thema "Ärztliche Schweigepflicht".
Eine Ehefrau klagte über Schmerzen im Unterleib und begab sich in fachärztliche Behandlung. Der besorgte Ehemann erkundigte sich bei dem (befreundeten) Gynäkologen und erfuhr von diesem auch die Ursache der Schmerzen.
Nicht so schlimm, ich habe lediglich ein "verloren gegangenes" Kondom entfernt; die Schmerzen dürften bald abklingen.
Der Ehemann schloss messerscharf, wenn meine Frau die Pille nimmt und WIR deshalb auf Kondome verzichten können, dann stammt das Gummi von jemand anderem. Meine Frau betrügt mich !
Es kam zur Ehescheidung.
Der Arzt musste (angeblich) wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht der Ehefrau nicht nur die Scheidungskosten, sondern auch Unterhalt bezahlen.
Kollege Ferner macht sich hier Gedanken über Schadenersatzansprüche des Ehebrechers, die im wesentlichen verneint werden.
Fazit: Man sollte als Berufsgeheimnisträger nicht zu redselig sein.
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