Donnerstag, Juli 24, 2008

Unterlassene Vorsichtsmaßnahme oder Paranoia ?

Heute morgen am Frankfurter Flughafen. Verwandte bis zur Bordkartenkontrolle begleitet. Die Frisur sitzt. Eine Familie mit zwei Kindern kommt vorbei. Der ältere, etwa 9-jährige Junge beugt sich kurz nach vorne, geht in die Knie und übergibt sich. Eine gelbliche Flüssigkeit bildet eine schwer erkennbare Pfütze.

Der Vorgang wird auch von zwei Kontrolleuren beobachtet. Genüßlich nehmen wir zur Kenntnis, wie ein gedankenverlorener Mann, einen Fuß storchenhaft vor den anderen setzend, genau in die Lache tritt, ohne es zu bemerken. Der Gesichtsausdruck, den er dabei macht, ist so selbstverliebt, ja selbstzufrieden. Die Schadenfreude ist groß.

Der kleine Junge hat sich zwischenzeitlich noch mehrere Male heftig übergeben. Diesmal in Mülleimer mit Plastiksäcken . Niemand spricht mit den Eltern. Es erfolgt überhaupt keine Reaktion.

Gründe für Übelkeit, die zum Erbrechen führt gibt es viele. Wäre es aus seuchenpolitischen Erwägungen nicht die Pflicht der Flughafenbediensteten gewesen, eine ansteckende bakterielle oder gar virale Erkrankung auszuschließen, bevor man die Familie an Bord lässt ?

2 Kommentare:

  1. Vielleicht waren die Zustaende am Flughafen ja zum Erbrechen.

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  2. Die Flughafenbediensteten haben sicherlich umfangreiche Untersuchungen vorgenommen und zwar nach dem sie sich 1. die Tränen vom Lachanfall aus den Augen gewischt und 2. die gelbliche Flüssigkeit vom Boden aufgewischt haben.

    Da waren Sie bestimmt schon wieder in Ihrem Büro zurück und haben es deshalb nicht bemerkt.

    Der gedankenverlorene Mann wurde mit Sicherheit auch intensiv untersucht; nicht auszudenken, wenn er halb Deutschland mit werweisswas für Krankheiten ansteckt. So gedankenverloren wie der ist ....

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