Heute Morgen Termin bei einem Amtsgericht, zu dem auch die Parteien ausdrücklich geladen waren.
Der Richter sitzt still und stumm an seinem Tisch herum, während wir Anwälte einige Argumente austauschen. Der Beklagte war gar nicht erschienen.
Nach zwei Minuten kommt die Frage, ob im schriftlichen Verfahren weitergemacht werden könne, die Anträge werden zu Protokoll genommen, Schluß der mündlichen Verhandlung und ein Verkündungstermin bestimmt.
Das war's. Berechtigte Frage des Mandanten:"Und warum war ich heute hier?"
Ich nehme an, Sie haben ihm erklärt, dass Sie und Ihr Kollege es bislang leider versäumt hätten, eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren anzuregen.
AntwortenLöschenDafür bestand gar kein Anlass, weil schließlich zum GÜTEtermin geladen worden war.
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