Gegen den Mandanten wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.
Nach Akteneinsicht erfolgte keine Stellungnahme, wir haben die dürftige Beweislage für sich sprechen lassen.
Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Nun wurde ein Bußgeldbescheid erlassen wegen Unachtsamkeit im Straßenverkehr.
Auch hier erfolgte keine Einlassung zur Sache, sondern wir haben die dürftige Beweislage für sich sprechen lassen.
Auch das OWi-Verfahren wurde eingestellt.
Manchmal muss der anwaltliche Rat lauten, NICHTS zu tun, um Erfolg zu haben.
ja, aber den ganzen Spaß zahlte der Mandat?
AntwortenLöschenJa zahlt er. Dafür spart er aber auch was. Eine Geldstrafe wegen der Unfallflucht, 7 Punkte in Flensburg, bei einem erheblichen Sachschaden die Entziehung seiner Fahrerlaubnis, die Kosten der Neuerteilung, den Regress seiner Kfz-Haftpflicht... habe ich was vergessen? Alles in allem also ein guter Deal.
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