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Mittwoch, April 10, 2013

Bitte, bitte, bitte! Nehmt mein Auto und sperrt mich hinter Gitter

Wie u.a. die Rhein-Neckar-Zeitung aus Heidelberg berichtet, hat ein Autofahrer auf der A5 zwischen Darmstadt und Heidelberg am Morgen des 10. April 2013 einen Reisebus auf einer Strecke von ca. 20 km mehrfach ausgebremst, indem er sich immer wieder mit seinem Wagen vor den Bus setzte und anschließend sein Tempo drosselte.

Der Busfahrer tat das einzig Richtige und alarmierte noch während der Fahrt die Polizei.
Diese erwartete den rabiaten Fahrer an einer Ausfahrt, worauf dieser zunächst die Flucht ergriff. Wenig später gelang es der Polizei den Mann zu stellen.

Bei der Überprüfung staunten die Beamten nicht schlecht, denn dem PS-Akrobaten war bereits 1996 die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Nun, liebe Kinder, darf sich der böse Onkel auf ein Strafverfahren wegen Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis freuen. Denn außer über die selten große Dummheit dieses Menschen gibt es eigentlich nichts zu lachen.

Mittwoch, März 14, 2012

Chaos bei Klage-Widerklage-Drittwiderklage

Bei Verkehrsunfallsachen kommt es sehr häufig zu einer Konstellation wie dieser:

Der Fahrer A, der mit dem Fahrzeug des Halters B, welches bei der Versicherung C haftpflichtversichert ist, nimmt dem Fahrer D, der im Fahrzeug des Halters E unterwegs ist und beim Unternehmen F versichert ist, an einer unübersichtlichen Kreuzung die Vorfahrt. Es kommt zum Unfall. Trotz Vorfahrtsrecht hätte auch D nicht blind in die Kreuzung einfahren dürfen, weil er möglicherweise die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers hätte beachten müssen (sog. halbe Vorfahrt).

Nun verklagt zunächst E, der Kunde der Rechtschutzversicherung G ist, den A, B und C. Kostenschutz gewährt auf Beklagtenseite der Haftpflichtversicherungsvertrag von B bei C.

B seinerseits, der ebenfalls einen Rechtschutzvertrag bei H sein eigen nimmt, macht nunmehr seine Ansprüche im Wege der Widerklage/Drittwiderklage gegen D,E und F geltend. Kostenschutz gewährt auf Widerbeklagten/ Drittwiderbeklagtenseite der Haftpflichtversicherungsvertrag von E bei F.


E[G] =====> [(A,B,C)C]
B[H] =====> [(D,E,F)F]

Wir haben nun 6 Verfahrensbeteiligte und mittelbar noch zwei Rechtschutzversicherer, die sehr genau auf die Kostengrundentscheidung des Gerichts achten werden. Wie kompliziert sich so eine Kostenentscheidung nach der Baumbachschen Formel gestalten kann, findet sich hier bei juratexte.de.

Nun habe ich eine neue Variante kennengelernt.

Nach obigem Muster vertrete ich E, der zugleich Fahrer und Halter eines Fahrzeuges ist, gegen A,B und C. B erhebt seinerseits Klage gegen E und F und beantragt die Verbindung der Verfahren

Natürlich, ich wäre ein schlechter Geschäftsmann, habe ich mich umgehend bei der Versicherung F gemeldet und auf die bereits bestehende Mandatierung durch E hingewiesen. Da die Versicherung F nichts von der Aktivklage ihres Versicherungsnehmers E gewusst haben will - obwohl in der Klageschrift ausdrücklich auf den Parallelprozess hingewiesen worden war-, wurde nicht meine Kanzlei (I) mit der Vertretung beauftragt, da man bei F bereits die Kanzlei J mandatiert hatte. (Wer zahlt, schafft an und darf bestimmen.)

Nun ist das Chaos perfekt. Im Rubrum hat E zwei Rechtsanwälte, einen für die Geltendmachung des eigenen Schadens und einen für die Abwehr des gegen ihn geltend gemachten Schadens.

Damit nicht genug. Das Gericht hat die Verfahren verbunden und terminiert.

Zunächst meldet sich die Kanzlei K, die A,B,und C vertritt und bittet um Terminsverlegung. Dieser Bitte kommt das Gericht nach und verlegt.

Nun meldet sich Kanzlei J, die statt meiner Wenigkeit im Passivprozess tätig ist, und bittet ebenfalls um Verlegung.

Bei der Begründung hat es mir dann aber doch die Schuhe ausgezogen.

Der ständig für die Kanzlei J tätige Unterbevollmächtigte L wäre an dem Tage verhindert.

Kein Wunder, wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, ich wäre einer Anfrage, ob ich nicht in Untervollmacht für Kanzlei J erscheinen wolle, jedenfalls nicht abgeneigt gewesen.

Und nun sage noch einer, Jura wäre langweilig. Ein Unfall und 12 Beteiligte!
Richter R spielt ja auch noch mit

Mittwoch, Juli 20, 2011

Ich bin Anwalt, kein Magier

Ein Verkehrsteilnehmer hat unabsichtlich an einem dieser insbesondere in nördlichen Gefilden stehenden vollautomatischen Lichtbilderzeugern ein Frontalfoto geschossen, wobei er im Gegensatz zu diesem Gerät zwar nicht in Lichtgeschwindigkeit agierte, doch im Sinne der StVO immer noch zu schnell war - und zwar qualifiziert.

Das von der Bußgeldkatalogverordnung in solchen Fällen eigentlich vorgesehene Fahrverbot konnte dank einleuchtender Argumente und sonst reiner Weste gegen einen Aufpreis abgewendet werden.

Zum Abschluss musste ich zur Warnung für den Fall eines erneuten Vorfalles gleicher Art und Güte noch meinen Lieblingsspruch loswerden:

Auch wenn ich manchmal einen schwarzen Umhang trage, kann ich noch lange nicht zaubern.

Irgendwann stößt auch anwaltliche Kunst und Advokatenschläue an ihre Grenzen.

Mittwoch, Januar 19, 2011

Geht`s noch hemdsärmeliger?

Mandant bekommt wegen Verkehrsordnungswidrigkeit einen Anhörungsbogen mit einem Verwarnungsgeld.
Der Mandant beuaftragt mich Ende Dezember 2010, ich zeige meine Bevollmächtigung an und verlange Akteneinsicht. Mit e-mail vom 05.01.2011 verlangt die Behörde die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, die ich per e-mail verweigere.

Ich bekomme die Akteneinsicht und warte erst einmal ab.

Nun legt mir der Mandant ein Schreiben vom 07.01.2011 vor:

Sehr geehrter Herr...,

das Verwarnungsgeld wegen der o.a. Ordnungswidrigkeit habe ich noch nicht erhalten.

Ich räume Ihnen nochmals die Möglichkeit ein, das Verwarnungsgeld in Höhe von ... innerhalb einer Woche zu bezahlen.

Der Mandant ist anwaltlich vertreten! Ein derartiges Vorgehen kenne ich bislang nur von Internet-Abzockern bzw. deren Inkassobüros.

Mittwoch, April 28, 2010

Schweigen ist Gold

Gegen den Mandanten wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.
Nach Akteneinsicht erfolgte keine Stellungnahme, wir haben die dürftige Beweislage für sich sprechen lassen.
Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Nun wurde ein Bußgeldbescheid erlassen wegen Unachtsamkeit im Straßenverkehr.
Auch hier erfolgte keine Einlassung zur Sache, sondern wir haben die dürftige Beweislage für sich sprechen lassen.

Auch das OWi-Verfahren wurde eingestellt.

Manchmal muss der anwaltliche Rat lauten, NICHTS zu tun, um Erfolg zu haben.

Montag, November 23, 2009

Unfallschadenregulierung

In einer Unfallsache rechne ich den Schaden wie folgt ab:

Schaden laut Gutachten,netto 2.700,00 €
Gutachtenrechnung 600,00 €
Nutzungsausfall 200,00 €
Unkostenpauschale 20,00 €
Summe 3.520,00 €

Der Wiederbeschaffungswert lag laut Gutachten bei 6.000,00 €.

Eine Abrechnung auf Totalschadenbasis liegt meines Erachtens jenseits von Gut und Böse.

Und heute schreibt mir die VHV:

... für das beschädigte Fahrzeug liegt uns ein verbindliches Restwertangebot über € 3.350,00 € vor....
Wenn Ihnen kein gleichwertiges oder höheres Angebot vorliegt, rufen Sie bitte bei der oben genannten Firma an...
Sie tragen damit zur Minderung des Schadens bei


Liebe VHV, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 30 Prozent übersteigen, den das Fahrzeug vor dem Unfall gehabt hat, dann kann man darüber nachdenken.
So werden wir euer Schreiben einfach ins Netz stellen, inhaltlich aber ignorieren.

Freitag, November 13, 2009

Heieiei, Diese Impertinenz

Ich schreibe an eine nicht näher zu benennende Kfz-Haftpflichtversicherung folgendes:

Die Ablehnung einer Wertminderung können wir nicht nachvollziehen. Bei dem Fahrzeug unserer Mandantin handelt es sich um ein scheckheft-gepflegtes Auto aus 2. Hand mit einer Kilometerlaufleistung von gerade 141.000 km.

Wir verweisen auf die Entscheidung des Landgericht Berlin 41 S 15/09 vom 25.06.2009 -Danke an den Unfallblog an dieser Stelle-, wonach selbst für ein 11 Jahre altes Fahrzeug eine Wertminderung zugesprochen wurde.

Wir setzen daher Nachfrist zum Ausgleich der geltend gemachten Wertminderung bis zum 20.11.2009.

Gerne wird unsere Mandantin zur genauen Bezifferung der Wertminderung auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, dessen Kosten dann ebenfalls zu bezahlen sind.

Nach Fristablauf werden wir Klage erheben.

Und was schreibt heute diese impertinente Versicherung?

"Bitte stellen Sie ihre Angaben unter Beweis" nicht mehr, nicht weniger. Es geht um einen Betrag von 300,00 Euro oder dreissigtausend Cent, der als Wertminderung geltend gemacht wird. Wenn es die Versicherung wünscht, lassen wir gerne ein Sachverständigengutachten erstellen.