Was ich hier schon vor knapp einem Jahr befürchtet habe, hat sich jetzt leider in der Türkei bestätigt.
Ein Schüler hat sich in Kemer an der türkischen Riviera an Wodka zu Tode gesoffen, nachdem die Gruppe bereits ausgiebig das all-inclusive-Angebot des Hotels genutzt hatte. Zwei weitere Schüler werden nur noch von Beatmungsgeräten am Leben erhalten.
Da Sie den von Ihnen selbst verlinkten Artikel sicher mit anwaltstypischer Sorgfalt gelesen haben, ist Ihnen vermutlich weder entgangen, dass der Verstorbene bereits 21 Jahre alt war, noch, dass er sich die tödliche Vergiftung offenbar mit außerhalb der Hotelanlage besorgtem Alkohol zugefügt hat.
AntwortenLöschenUnd jetzt erklären Sie uns bitte nochmal genau, was das mit Ihren Warnungen vor Flatrate-Partys von Minderjährigen im All-inclusive-Urlaub zu tun hat.
Es spielt für mich keine Rolle, ob sich ein Kind, ein Jugendlicher, ein Heranwachsender oder ein erwachsener zu Tode säuft.
AntwortenLöschenIch habe beim Gesundheitsministerium nachgefragt, von wo man mich vor einem jahr an das Verbraucherministerium weiterverwiesen hat, ob der Gesetzgeber nicht Handlungsbedarf sieht.
Für mich ist das all-inclusive-Angebot im Urlaub eine Dauerflat-rate-Party. Ich wollte den Blickwinkel des Gesetzgebers weiten. Der kann aber wohl nur noch auf Einzefälle bezogene Vorschriften erlassen. Jüngstes Beispiel ist das HRE-Enteignungsgesetz.