Donnerstag, März 20, 2008

Muss flat-rate-Urlaub verboten werden ?

Sogenannte flat-rate-Partys sind in die Kritik geraten. In Berlin hat ein Kneipenwirt offenbar ein Tequilla-Wetttrinken mit einem Minderjährigen veranstaltet, wobei der Wirt statt farblosem Schnaps Wasser getrunken hat, der Gast nach dem "Genuss" von 45 Gläsern Hochprozentigem verstorben ist.

Seit diesem Vorfall denkt die Politik an ein Verbot derartiger Veranstaltungen. Leider ist die gesetzgeberische Qualität erheblich gesunken, weil zwar derartige Ereignisse zum Anlass gesetzgeberischer Aktivitäten genutzt werden, ohne dass eine abstrakte Betrachtung und Überprüfung des Gesetzeswortlautes über den konkreten Einzelfall hinaus vorgenommen wird.

Der Gesetzgeber sieht den Schleier, der aus der islamisch geprägten Kultur stammt, vergisst aber den Nonnen-Habit, oder Schmuck mit eindeutigen christlichen Symbolen.

Eine flat-rate-Party stellt in meinen Augen auch ein Empfang mit kostenloser Bewirtung im Anschluss an eine wissenschaftliche oder gesellschaftliche Veranstaltung dar. Auch hier werden ohne mengenmäßige Beschränkung (alkoholische) Getränke dargereicht, deren Preis in der Teilnahmegebühr bereits enthalten war.

Nun stellt sich mir die Frage wie sich ein all-inclusive-Urlaubspaket, wie es sich immer größerer Beliebtheit erfreut, zu dem gesetzgeberischen Ziel des Verbotes oder Einschränkung von flat-rate-Saufgelagen verhält.

Das deutsche Gaststättengesetz gilt zumindest im Ausland ebensowenig, wie das Jugendschutzgesetz. Bei einem Pauschalreisevertrag wird durch (deutsche) Reiseveranstalter die Erbringung verschiedener Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, Verpflegung) geschuldet, wobei der Reisevertrag deutschem/nationalem Recht unterfällt, während sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter/Reisevermittler und seiner Erfüllungsgehilfen nach den unterschiedlichsten internationalen Rechtsordnungen richten kann.

Oft stellen sich all-inclusive-Urlaube als nichts anderes dar, als als eine einzige flat-rate-party, die sich nicht nur über einen Abend erstreckt, sondern zum Teil Wochen andauert. Dabei treten gewaltige Unterschiede auf, von Hotel zu Hotel, von Urlaubsland zu Urlaubsland, von Saison zu Saison und wie sich die Hotelbelegschaft zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zusammensetzt. Eine generelle Verteufelung liegt auch gar nicht in meiner Absicht.

Für mich macht es jedoch keinen großen Unterschied, ob nun eine einzelne Bar in Deutschland eine flat-rate.Party veranstaltet, oder ob ein namhafter Reiseveranstalter Touristenhorden zu einem Massenbesäufnis ins Ausland verfrachtet, wo unter Umständen weit strengere Vorschriften gelten, was die Abgabe harter Drinks an minderjährige Gäste angeht, oder aber auch eine völlig laxe Grundeinstellung zu finden ist.

1 Kommentar:

  1. Ich finde generell ist gegen Flatratepartys nichts einzuwenden. Als Student muss ich klar sagen, dass mein knappes Budget bei allem begeistert ist, was nicht teuer und mengenmäßig unbeschränkt ist ;)
    Auch mit 16 fand ich flatrate Partys gut, aber mir wärs nie eingefallen, mich völlig wegzuschütten. Man muss doch auch wissen, oder sich zumindest von seinen Freunden sagen lassen, wann es gut ist. Sicherlich ist es notwendig, dass am Eingang kontrolliert wird, dass nur 18 Jährige an harten Alkohol kommen, aber dann muss doch auch soviel Eigenverantwortung da sein, irgendwann eine Grenze zu ziehen. Erkennt der Wirt den Betrunkenheitsgrad seiner Gäste, muss er das natürlich auch unterbinden.
    Aber man kann einem Supermarkt ja auch nicht verbieten, maximal eine Flasche Schnaps pro Person zu verkaufen, weil sonst Gefahr droht.
    Der Staat kann nicht jedes Restrisiko abfangen, irgendwo müssen Elternrecht und Eigenverantwortung beginnen.

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