Mittwoch, März 19, 2008

Makaber

Für eine Zahnarztpraxis habe ich mehrere Inkassomandate bearbeitet. In einigen Fällen verlief die Zwangsvollstreckung ergebnislos. Bei begründetem Verdacht habe ich Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges erstattet.

Heute rief mich die Mandantschaft an. Die Kripo war in der Praxis. Man habe eine Leiche gefunden, bei der es sich möglicherweise um einen ehemaligen Patienten handeln könnte. Durch die kürzlich eingegangene Strafanzeige wurde überhaupt erst der behandelnde Zahnarzt bekannt, der anhand des Zahnstatus zu einer eindeutigen Identifizierung beitragen könne.

Offenbar handelt es sich tatsächlich um einen der säumigen Schuldner.

Möge seine Seele in Frieden ruhen.

6 Kommentare:

  1. Fraglich ob er den Zahlungsverzug zu vertreten hat.

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  2. Auch wenn es keine rolle mehr spielt; Behandlung, Rechnungsstellung, Mahnung, Titulierung und Abgabe der eV haben noch zu Lebzeiten des Schuldners stattgefunden.

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  3. Das mit der Behandlung zu Lebzeiten beruhigt mich, wäre sonst wohl ein Fall für den Staatsanwalt :)

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  4. Bei unseren südlichen Nachbarn heißt die Zwangsvollstreckung "Exekution".

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  5. Ach, diese Gefühlsduselei ...

    Erben ermitteln und weiter geht's. Der Mandant wartet nicht gerne. Ich kenne doch Zahnärzte ...

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  6. Mal sehen, wie begeistert die Erben vom Titel sind. :)

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