Mittwoch, November 04, 2009

Fragezeichen

Eine gesetzliche Krankenversicherung macht zunächst Schadenersatzansprüche aus übergegangenem Recht dem Grunde nach geltend. Zuerst werden 50% geltend gemacht, später 30% und schließlich wegen des Prozessrisikos auf die Geltendmachung verzichtet.

Da noch keine konkreten Zahlen im Raum standen, und ich die Sache schließlich auch abschließen will, rufe ich bei der Versicherung an und erkundige mich nach der Höhe der Heilbehandlungskosten.

Am anderen Ende der Leitung herrscht zunächst Ratlosigkeit, ich werde auf den übernächsten Tag vertröstet. Dann heißte es, die Kosten seien noch nicht bekannt; man werde sich melden.

Heute geht folgender Brief ein:

Konkrete Kosten können wir nicht nennen. Aufgrund ihrer Ausführungen, steht der Sachverhalt des sturzes zur Diskussion. Ohne diesen wären keine Kosten angefallen.

Ob es diesen gegeben hat und wie die Folgen aussehen, hätten die weiteren Ermittlungen oder ein Gerichtsverfahren ergeben.
Als rechne ich nun gegenüber der Mandantschaft ab und setze statt eines Gegenstandswertes ein dickes, fettes ? ein. Mal sehen, was die Mandantschaft sagt.

Irgendwie ist unser Gesundheitssystem krank, wenn nicht einmal die Höhe übergegangener Ansprüche mühelos zu beziffern ist.

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