Wie es scheint hat das BMF eingelenkt. Denn alle Einkommensteuerbescheide für 2007 sollen bis zu einer Klärung der Frage, ob Fahrtkosten nach der Pendlerpauschale auch für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angesetzt werden dürfen, für vorläufig erklärt werden.
Quelle: FAZ.de
Na denkt der rechtstreue Bürger, da brauche ich ja gar nicht mehr unternehmen. Nun sind jedoch für die Abgabe der Einkommensteuererklärung die amtlichen Formulare zu verwenden.
Weiß jemand der geneigten Leserschaft, ob die Anlage N Vz 2007 überhaupt ein Feld vorsieht für die Ansetzung dieser Fahrtkosten ?
Denn die Vorläufigkeitserklärung bezieht sich meines Wissens nur auf die rechtliche Beurteilung erklärter, aber nicht berücksichtigter Positionen.
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