Weiß jemand der geneigten Leserschaft, ob die Anlage N Vz 2007 überhaupt ein Feld vorsieht für die Ansetzung dieser Fahrtkosten ?
Jetzt berichtet das Steuerrechtblog über einen Artikel in der Berliner Zeitung zu genau diesem Problem. Allerdings, wir sind ja modern und von der Steuererklärung auf Papier weg, über die amtliche Steuererklärungssoftware ELSTER.
Zwar ist es weiterhin möglich, den Arbeitsweg unabhängig von der Entfernung in die Steuererklärung einzugeben. Beträgt die Fahrstrecke aber weniger als die neue Grenze von 21 Kilometern, meldet die millionenfach genutzte, offizielle Software der Finanzverwaltung für die elektronische Steuererklärung ("Elster") lapidar: "Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!" - und bricht ab.
Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Wie schrieb ich doch schon 2007:
Denn die Vorläufigkeitserklärung bezieht sich meines Wissens nur auf die rechtliche Beurteilung erklärter, aber nicht berücksichtigter Positionen.
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