Danach wurden die von uns angemeldete Hauptforderung (durch KfB tituliertes Anwaltshonorar) und die Kosten in voller Höhe festgestellt, während die geltend gemachten Zinsen, immerhin 301,01 € bestritten wurden.
Im Schreiben der Insolvenzverwalterin hieß es zutreffend:
"Eine eventuelle Zinsforderung, die nur bis zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzver-fahrens berechnet werden darf, muss betragsmäßig angemeldet werden."
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.11.2007 eröffnet. Geltend gemacht wurden folgerichtig Zinsen bis zum 31.10.2007.
Nach heute nochmals erfolgter Aktendurchsicht habe ich festgestellt, dass es im (von der Insolvenzverwalterin vorbereiteten) Formular zur Forderungsanmeldung heißt:
"Zinsen, höchstens bis zum Tat vor Insolvenzeröffnung (30.09.2007!)".
Liebe Frau Kollegin, der Fehler liegt klar auf Ihrer Seite, Ihr Antrag datiert vom 01.10.2007, der Eröffnungsbeschluss hingegen vom 01.11.2007, so dass unsere Zinsberechnung zutreffen ist.
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