Der Koalitionsausschuss hat nun neben Steuersenkungen, einer Forderung der FDP, auch das von der CSU vorgeschlagene Betreuungsgeld beschlossen.
Auf den allerersten Blick bin ich doch sehr verwundert. Gemäß Art. 6 GG ist die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Somit erscheint es vertretbar, dass Eltern, die die Ihnen obliegende Pflicht in fremde Hände legen auch dafür bezahlen müssen.
Der Zeitgeist (und der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften) dreht nun dieses verfassungsrechtliche Grundmuster um. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, erwecken den Argwohn der staatlichen Gemeinschaft. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kitaplatz besteht.
Bereits dieses muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eltern haben einen Rechtsanspruch darauf, die Ihnen zuvörderst obliegende Pflicht an fremde Personen übertragen zu dürfen. Und nun kommt das Betreuungsgeld in den Blick.
Also dafür, dass Eltern ihrer ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht nachkommen und sie diese nicht auf dritte Personen abschieben, sollen sie auch noch mit staatlichen Zuschüssen belohnt werden. Sie entlasten hierdurch schließlich die knappen Ressourcen. Wann verlangen eigentlich Azubis ein Akademiegeld, weil sie nicht einen der ohnehin knappen Studienplätze in Anspruch nehmen? Oder wann halten notorische Autofahrer die Hand auf, weil sie keinen Platz im hochsubventionierten öffentlichen Personen-Nahverkehr besetzen?
Wenn der Staat anfängt auch noch diejenigen zu entschädigen, die zwar ein Recht auf Inanspruchnahme von Einrichtungen der Daseinsvorsorge haben, aber hiervon keinen Gebrauch machen, dann steht der Staatsbankrott unmittelbar bevor, sollte man meinen.
Aber Moment! Möglicherweise steckt hinter dem Betreuungsgeld ja ein genialer Plan. Was sind denn schon 150,00 € im Monat für die Nichtinanspruchnahme eines Betreuungsplatzes, der den Staat (hier die Bundesländer) pro Monat zwischen 600,00 und 800,00 € kosten würde? Schließlich ist es offenkundig, dass der gesetzlich verbürgte Rechtsanspruch die staatlichen Ressourcen sprengen wird.
Auch das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Jedes Kind (im Alter von 1-3) hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, aber es wurde vom Gesetzgeber bereits einkalkuliert, dass für maximal 30 Prozent der infrage kommenden Kinder auch ein Platz tatsächlich vorhanden sein wird. Welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben, dürfte spannend sein.
Man stelle sich vor, man macht eine Kreuzfahrt. Bei der ersten Sicherheitseinweisung gibt der Kapitän bekannt, dass jeder Reisende einen Platz im Rettungsboot beanspruchen dürfe, aber nur Platz für ein Drittel der Passagiere vorhanden sei. Statistisch sei belegt, dass im Falle einer Havarie 1 Drittel der Passagiere es ohnehin nicht mehr rechtzeitig an Bord schaffe, 1 Drittel in den Booten Platz fände und es das letzte Drittel irgendwie schaffe, sich so lange über Wasser zu halten, bis Rettung in Sicht sei. Ich würde auf der Stelle meinen Reisepreis zurückverlangen und den Reeder wegen Betruges anzeigen.
In der Politik dürfen derart absurde Ergebnisse von Menschen als Erfolg gepriesen werden, ohne dass ein Aufschrei durch die dümpelnde Masse geht. Meines Erachtens sollten die Erfinder des Betreuungsgeldes ihrerseits sämtlich unter rechtliche Betreuung gestellt werden. Doch hierfür fehlt ..... das Geld.
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