Dienstag, Oktober 28, 2008

Umfrage - Wie halten es die Kollegen mit niedrigen Forderungen

Zu meinem Artikel von gestern wurde ein sinngemäßer Kommentar hinterlassen, wonach es sich nicht lohne eine so niedrige Forderung (ca. 160,00 EUR) mit allen Konsequenzen weiterzuverfolgen.

Wie fast immer in der Juristerei meine ich, es kommt darauf an. Ich selbst habe nicht vor, den Fachanwaltstitel für mikropekuniäre Angelegenheiten zu erwerben.

Ein Unternehmen, welches zum Großteil Verträge mit Forderungen im fünfstelligen Bereich eingeht und begründet, ist sicher gut beraten, Forderungen unterhalb einer kritischen Größe einfach auszubuchen.

Eine (Zahn-)Arztpraxis, womöglich in einem sozialen Brennpunkt angesiedelt, kann es sich m.E. nicht leisten, die geringen Zuzahlungsbeträge und Selbstbeteiligungen nicht beizutreiben, weil es sich sonst sehr schnell herumspricht, wo sich ein neuer billiger Doktor niedergelassen hat. Eine konsequente und unwirtschaftliche Behandlung von Außenständen im Einzelfall kann daher durchaus Sinn machen, weil sie die Profi-Schuldner fern hält.

Lange Vorrede, kurzer Sinn, nun haben meine Leser das Wort, ihre Meinungen zum Thema oder Erfahrungen mitzuteilen.

4 Kommentare:

  1. Wenn es nicht ganz aussichtslos erscheint, gibts bei uns auch für 100,00 EUR das volle Programm (wenn es der Mandant wünscht). Ich habe es schon erlebt, dass Schuldner nach der dritten EV doch mal wieder zu Geld kommen und zahlen.

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  2. Grundsätzlich hängt es natürlich vom Wunsch des Mandanten ab. Aber ich beobachte, dass je kleiner die Forderung ist und je länger ein notwendiger Rechtsstreit zu dauern scheint, desto größer ist die Bereitschaft, aller Register zu ziehen.
    Grundsätzlich sind auch 100 EUR eintreibbar, aber wenn dafür Monate ins Land gehen, was bei der hiesigen Überlastung der Gerichte denkbar ist, dann gibt mancher Mandant doch früher auf.
    Oftmals reicht aber schon die erste anwaltliche Zahlungsaufforderung

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  3. Als Rechtsanwalt kann man von kleinen Forderungen kaum leben bzw. zu viele kleine Sachen fressen die Zeit, die zum Angeln auf die dicken Fische nötig wäre.

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  4. Mein Dienstherr hat das in einer Verwaltungsvorschrift geregelt: Weniger als 5 € wird nicht gemaht, weniger als 25 € wird nicht vollstreckt.

    Dazu gibt es wohl auch "Untergrenzen" für die Abnahmen der e.V.

    Es gibt aber auch Ausnahmen. So werden z.B. die "Telefonkostenerstattungen von Mitarbeitern" (die die Vorschrift in der Regel kennen und immer drunter liegen) immer vollstreckt, ebenso wie Zahlungen mit Straf- oder Bußcharakter...

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